Startseite Newsletter English Impressum

Dann lieber ohne Fahrkarte erwischen lassen…

Kolumne STREITHAHN

NEWSLETTER KOSTENFREI ABONNIEREN

 

 

Streithähne auf MoosBußgelder wegen Schwarzfahrens werden oft auf Schildern in Zügen und Bussen angedroht, um Fahrkartenabsatz zu erhöhen. Der „Held“ des heutigen Streithahns hätte mit Schwarzfahren viel Geld sparen können – selbst wenn er erwischt worden wäre.

Der Sohn eines Sozialhilfeempfängers in Bern machte nach Informationen der Berner Zeitung ein Schnupperpraktikum und kaufte sich für den Arbeitsweg eine Abofahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs. Der Vater reichte die Fahrkarte Mitte Januar bei der Gemeinde Bern ein, mit dem Ersuchen, die Kosten in Höhe von 34,10 Franken erstattet zu bekommen. Bevor die Gemeinde Ende Mai mitteilte, Sie übernehme die Kosten, hatte der Mann bereits einen Anwalt beauftragt, sein Ersuchen durchzusetzen.

1.632,00 Franken stellte der Anwalt hierfür in Rechnung, was wiederum zur Begleichung an die Gemeinde Bern weiter gereicht wurde. Diese war bereit, 551,90 Franken zu übernehmen. Der Sozialhilfeempfänger klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Bei einer so „unbedeutenden Streitsache“ sei eine längere Beratung nicht nötig gewesen und die Anwaltskosten seien mit 500 Franken angemessen berechnet gewesen.

Darüber, was nun wiederum der Streit um die Anwaltskosten an neuen Anwalts- und Gerichtskosten nach sich zog, berichtet die Berner Zeitung leider nicht. Das muss auch nicht sein, der Fall ist ohnehin grotesk genug.

Zum tiefer Lesen: Artikel Berner Zeitung