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Der Kuckuck und der Esel

„Es ist nie zu spät, vernünftig zu werden.“ Wenn das Gericht die Rechtsuchenden so belehrt, kommt das der Höchststrafe schon sehr nahe.

Das ist auch schon das Interessanteste an dem Fall. Der Rest ist eher langweilig, obwohl im altehrwürdigen Saal am Münchener Oberlandesgericht viel gesungen worden sein soll.

Beinahe nebensächlich: man streitet um eine angebliche Überarbeitung der Erkennungsmelodie der ZDF – heute Nachrichten, des sogenannten „Fanfarenblues“. Ein Musikverlag vertritt die Rechte an der 1962 in Urfassung komponierten Melodie und meint, das ZDF hätte die Veränderung nicht auf eigene Faust durchführen dürfen. Das ZDF vertritt, es handele sich um eine Neukomposition.

Das kommt Ihnen belanglos vor? Dem Gericht auch. Das hindert die Parteien jedoch nicht daran, sich gegenseitig die Gutachten um die Ohren zu schlagen. Die Oberlandesrichter nehmen’s derweil mit Humor und sehen schon die dritte Instanz mit der Klage beschäftigt: „„Vielleicht gibt es irgendwann auch ein BGH-Urteil Fanfarenblues so wie so.“

Zum tiefer lesen: http://www.tagesspiegel.de/medien/kein-urteil-gericht-empfiehlt-einigung-im-streit-um-heute-melodie/9712972.html

Die Kolumne Streithahn erscheint monatlich im Newsletter Vertrags- und Konfliktmanagement