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Existenzkampf im Wald

Kolumne STREITHAHN

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Streithähne im WaldDer heutige Streithahn handelt zunächst von einem millionenfach in unseren Wäldern ausgetragenen Kampf um das Überleben. Junge Bäumchen versuchen einen Platz in der Kronenregion – und damit am lebensnotwendigen Licht – zu ergattern. Hungrige Rehe hindern sie daran, indem sie ihre zarten Knospen und Triebe fressen. Die so verstümmelten Pflanzen verkümmern oder wachsen zu Büschen statt langstämmigen, wertvollen Bäumen heran. Getreu nach dem Motto „Wald vor Wild“ hat der Waldbesitzer ein Recht auf Schadensersatz vom Jagdpächter. Dieser berechnet sich pauschal je Pflanze und Verbissumfang und wird von der Kommunalverwaltung festgelegt.

Laut Presse besteht ein Trend dazu, diesen natürlichen Existenzkampf auch in unsere Gerichtssäle zu tragen. So ist ein Fall aus der mittelfränkischen Gemeinde Burk am Amtsgericht Ansbach anhängig. In einem ersten Gutachten war der Schaden noch auf 274 EUR angesetzt worden. Ein zweites Gutachten kam nur noch auf 67 EUR. Der Schadensbetrag im Wald ist längst zweitrangig. Spannend wird vielmehr die Frage, wer am Ende die Kosten des Verfahrens tragen muss. Allein die Gutachterkosten liegen inzwischen bei rund 6.000 EUR, Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare noch nicht einberechnet.

Da kann man sich leicht den Worten des Burker Bürgermeisters anschließen, der dazu aufrief, sich bei solchen Bagatellen außergerichtlich zu einigen. Deswegen ein Gericht zu bemühen sei „lachhaft“.

Zum tiefer Lesen: Fränkische Landeszeitung vom 21.10.2015.