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Fliegengitter zum Dritten

Kolumne STREITHAHN:
Fliegengitter zum Dritten

Der Fliegengitterstreit hat nun die zweite Instanz am Oberlandesgericht München durchlaufen. Wir bleiben als Zaungäste dabei. Zur Erinnerung: Es geht um ein Fliegengitter über 22,51 EUR und eine negative Bewertung bei Amazon. Der Händler verklagte den Verbraucher auf ca. 70.000 EUR Schadensersatz. Genaueres können Sie in den Newslettern Mai/Juni 2014 und September 2014 nachlesen (Newsletterarchiv).

Auch nach dieser Instanz brauche ich keinen Elefanten zu verspeisen (was ich für den Fall des Obsiegens des Klägers angekündigt hatte). Der Kläger ist erneut leer ausgegangen. Ich habe die Sinnhaftigkeit dieses Rechtsstreits schon genug gewürdigt und lasse nun „Klartexter“ zu Wort kommen. Unter diesem Synonym wurde die Entscheidung auf der unten angegebenen Seite kommentiert. Klartexter macht seinem Namen alle Ehre. Ich habe nichts hinzuzufügen:

„Na also, jetzt wird dann ja mal Ruhe an der Front herrschen. Bei 70.000 Euro Streitwert freuen sich die Anwälte, und der klagende Händler hat nun neben dem Schaden auch noch die Gewissheit, dass die Behauptung in der Bewertung den Tatsachen entsprach. Ich frage mich, wie doof man als Kaufmann sein muss, wegen so einer Bewertung durch zwei Gerichtsinstanzen zu gehen. Denn es scheint mir wenig glaubhaft, dass Amazon das Verkäuferkonto nur wegen dieser einen Bewertung gesperrt hat.

Nur zur Erinnerung: Es ging um ein Fliegengitter im Wert von 22,51 Euro. Der Kunde hatte das wegen falscher Angaben in der Anleitung reklamiert. Ein guter Kaufmann hätte dem Kunden einen kostenlosen Ersatz geschickt und beim Hersteller reklamiert. Oder selbst eine Änderung an der Anleitung vorgenommen. Der Kunde wäre zufrieden gewesen, und der Händler hätte sich viel Zeit, Ärger und Kosten erspart.“

Zum tiefer Lesen: Artikel Fliegengitter-Prozess