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Kräht der Streithahn auf dem Mist…

Streithähne auf Moos.. wird’s noch teurer als es ohnehin schon ist!

Diese Abwandlung einer bekannten Bauernregel hätte ein 26-jähriger Bauer aus der Schweiz beherzigen sollen. Er hätte sich die Folgen seines Pyrrhussieges vor dem Winterthurer Bezirksgericht sparen können.

Zunächst wurde von der örtlichen Polizeibehörde ein Bußgeld über 300 Franken verhängt. Die von ihm gehaltenen Yaks seien gezwungen gewesen, ihre Futterstelle als Durchgang zu benutzen und das Futter sei daher durch ihren eigenen Mist verunreinigt worden. Der Bauer hielt dagegen, dass die Yaks durchaus die Möglichkeit hatten, einen anderen Weg zu nehmen. Dass sie während der Polizeikontrolle im Futter standen erklärte er so: „Vermutlich wurden sie durch den unangemeldeten Besuch des fotografierenden Polizisten verängstigt.“ Ob nun ein angemeldeter Besuch für die Tiere weniger beunruhigend gewesen wäre, brauchen wir an dieser Stelle nicht zu erörtern.

Die Richter jedenfalls ließen seine Einwände nicht gelten, gaben ihm jedoch bezüglich eines weiteren Vorwurf der Polizei, er habe keine ausreichende Ausbildung zur Haltung der Yaks, recht. Daher wurde das verhängte Bußgeld auf 150 Franken halbiert. Dumm nur, dass er mit 1200 Franken Gerichtskosten belastet wird und er durch das Verfahren beträchtliche Direktzahlungen verloren hat.

Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. Und selbst wer am Ende Recht bekommen hat, wird sich manchmal wünschen, er hätte gar nicht erst danach gefragt.

Zum tiefer lesen: Artikel

 

 

Die Kolumne Streithahn erscheint monatlich im Newsletter Vertrags- und Konfliktmanagement