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Pleite durch Streitkosten?

Peinlich: zunächst für die Ermittlungsbehörden, dann für den Betroffenen und vor allem für dessen Anwälte: Bei strafrechtlichen Ermittlungen wird bei einem Zeugen ein Gemälde gefunden und beschlagnahmt.

Peinlich für die Staatsanwaltschaft: das Bild konnte später nicht mehr gefunden und zurückgegeben werden (was es nicht alles gibt, von verlorenen Bankgarantien habe ich ja schon öfter gehört).

Der Eigentümer war natürlich erbost über den Verlust, zumal es sich um einen echten Renoir im Wert von 32 Mio. EUR gehandelt haben solle. So legte er Klage auf Schadenersatz in eben dieser Höhe gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein, über die letztlich das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz zu entscheiden hatte.

Peinlich für den Betroffenen: es handelte sich leider doch nicht um einen echten Renoir, sondern um einen billigen Nachdruck, was sich im Laufe des Prozesses herausstellte. Auf Grund des hohen Streitwertes sitzt er nun auf Streitkosten in Höhe von 1,8 Mio. EUR.

Peinlich für die Anwälte des Klägers: Schadenfreude gegenüber demjenigen, der durch Behördenschlamperei ein Bild einbüßte und nun auch noch horrende Streitkosten zu tragen hat, liegt mir fern. Ich frage mich allerdings: wurde der Mensch nicht beraten, bevor er eine Klage in dieser Höhe einreichte? Das Anwaltshonorar richtet sich freilich auch am Streitwert aus und dürfte hier einen mittleren sechsstelligen Betrag ausmachen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt….

Die Kolumne “Streithahn” wird monatlich im Newsletter von Oliver Dittmann Mediation & Training veröffentlicht.