Schlagwort-Archive: Gewinner-Verlierer

Vertragsmanagement Konfliktmanagement im Maschinen- und Anlagenbau Newsletter März 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Adopt the mindset of dialogue, not debate. To give you an idea of the difference:

>debate assumes there is a right answer and that you have it whereas dialogue assumes that people around the table have pieces of the answer
>debate is about winning whereas dialogue is about exploring common ground
>debate is about listening to find flaws and make counterarguments whereas dialogue is about listening to understand, find meaning and agreement
>debate is about defending your own assumptions as truth whereas dialogue is about revealing your own assumptions for re-evaluation.“
Geoff Sharp. Sharp Commercial Mediation

Werte Leserschaft,

das Zitat von Geoff Sharp oben ist ein schöne Beschreibung zweier grundverschiedener Verhandlungs-maximen. Diese Ansätze sind auch unter den Begriffen „Gewinner-Gewinner“ („dialogue“) im Gegensatz zu „Gewinner-Verlierer“ („debate“) bekannt.

Auch wenn die Umstände einer Partei manchmal einen Erfolg über die Gewinner-Verlierer Schiene ermöglichen, wird niemand auf Dauer auf der Verlierer- seite stehen wollen. Der Verlierer wird nach Alternativen suchen und auf eine Umkehrung der Verhältnisse oder auf bessere Geschäftmöglichkeiten anderswo abzielen. So werden aus Gewinner-Verlierer-Beziehungen auf die Dauer zuverlässig Verlierer-Verlierer-Konstellationen.

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Haager Übereinkommen
» Pleitewelle in China

Konfliktmanagement:
» Mediationsforum in Altdorf

Kolumne „STREITHAHN“:
» Fliegengitter zum Dritten

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

Haager Übereinkommen zu Gerichtsstandsvereinbarungen

Die EU hat zum 1. Januar 2015 das Haager Übereinkommen zu Gerichtsstandsvereinbarungen genehmigt. Dieses ist vor dem Hintergrund der, im Februarnewsletter besprochenen, Regelungen der EuGVVO zu sehen. Anwendbar ist das Haager Übereinkommen bei internationalen Zivil- und Handelssachen. Verbraucher- und Arbeitsverträge sind ausgeschlossen.

Während die EuGVVO nur für die EU-Länder plus Island, Norwegen und Schweiz gilt, ist das Haager Übereinkommen international angelegt. Kurzfristig ist eine Ratifizierung – neben den EU-Mitgliedern – durch folgende Staaten zu erwarten:  Argentinien, Australien, Kanada, Mexiko (bereits ratifiziert), USA.

Das Übereinkommen regelt ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen, also Einigungen auf Gerichte, die nicht neben, sondern an Stelle der gesetzlich vorgesehenen Gerichte anrufbar sind. Enthält eine Gerichtsstandsvereinbarung keinen Hinweis, ob der Gerichtsstand ausschließlich sein soll oder nicht, so wird die Ausschließlichkeit angenommen.

Die Gültigkeit der Gerichtsstandsvereinbarung wird nach dem Recht des Staates beurteilt, dessen Gerichte vereinbart wurden. Die ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte wird von allen Vertragsstaaten anerkannt. Das heißt die Gerichte anderer Vertragsstaaten würden eine entsprechende Klage als unzulässig abweisen. Die Entscheidung des zuständigen Gerichts wird in den anderen Vertragsstaaten grundsätzlich anerkannt und vollstreckt.

Fazit: Durch das Haager Übereinkommen werden die öffentlichen Gerichte im internationalen Bereich gegenüber der vorherrschenden Schiedsgerichtsbarkeit aufgewertet. Einer der großen Vorteile der Schiedsgerichte – die internationale Vollstreckbarkeit nach dem New Yorker UN-Übereinkommen – wird an Bedeutung verlieren, je mehr Staaten das Haager Übereinkommen ratifizieren werden.

Zum tiefer Lesen: GTAI-Newsletter, Taylor Wessing Newsletter

Euler Hermes erwartet Pleitewelle in China

Der chinesische Markt ist für deutsche Firmen wichtig. Viele Verantwortliche werden daher aufgehorcht haben, als Euler Hermes im Februar vor einem Anstieg der Insolvenzen in China um 5% warnte. Gründe sind „die sinkende Liquidität von Unternehmen durch das schärfere Vorgehen gegen Schattenbanken, Überkapazitäten im Immobilienmarkt und die wachsende Disziplin bei den Ausgaben der Lokalregierungen.“ Für 2015 rechnet Euler Hermes mit insgesamt 2800 Pleiten in China.

Auch die Zahlungsmoral in China hat sich verschlechtert. Insgesamt haben sich Zahlungsausfälle mehr als verdoppelt. Am schlimmsten ist es in der Lebensmittelbranche mit einem Anstieg der Zahlungsausfälle um 405%. In dieser unrühmlichen Liste folgen die Chemiebranche (+206%), die Rohstoffbranche (+150%) und die Computer- und Telekommunikationsgüterbranche (+129%). Noch dazu ist es in China äußerst komplex, Forderungen einzutreiben.

Fazit: Auch wenn die Branchen Maschinenbau und Anlagenbau in dieser Liste nicht genannt sind, kann keinesfalls Entwarnung gegeben werden. Denn die genannten Gründe betreffen auch die chinesischen Kunden dieser Branchen. Darüber hinaus handelt es sich bei Investitionsgütern oft um Sonderanfertigungen, die nicht ohne Weiteres für Folgeaufträge verwendet werden können und die längere Lieferzeiten haben. Zwar sind Dokumentenakkreditive (L/C) im Geschäft mit China Standard, doch helfen diese bei einer Pleite während der Produktion wenig. Hier gilt es – zum Beispiel bei Euler Hermes – auch das Fertigungsrisiko zu versichern.

Zum tiefer Lesen: Artikel zur Mitteilung von Euler Hermes

Vorankündigung: Mediationsforum in Altdorf

Zu folgender  Veranstaltung am 9. Juni 2015 in den Räumen der Technischen Akademie Wuppertal (TAW) in Altdorf ergeht herzliche Einladung. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.

Programm:

17:00 Uhr: Begrüßung
Simon Oesterwalbesloh, Technische Akademie Wuppertal e.V.
Oliver Dittmann, Oliver Dittmann Mediation & Training
17:10 Uhr: Vortrag mit Diskussion
Mediation im Unternehmen – was ist das eigentlich?
Mediation als Methode der Konfliktklärung • Struktur und Ablauf des Verfahrens • Vorteile gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen • Rolle des Mediators • Chancen, Risiken und Grenzen • Kosten einer Mediation
Regine Fischer
17:40 Uhr: Vortrag mit Diskussion
Mediation bei innerbetrieblichen Konflikten
Schilderung eines Praxisfalls • Wann und warum wir bei Nabaltec auf Mediation setzen • Zusammenspiel mit anderen Werkzeugen im betrieblichen Konfliktmanagement
Paul Altmann
18:10 Uhr: Vortrag mit Diskussion
Mediation live – Sie sind gefragt!
Realitätsnaher Streit einer Erbengemeinschaft • Anspielen wichtiger Phasen der Mediation • Erleben des Prozesses • Finden von Handlungsoptionen • Lösen eines verfahrenen Konflikts
Oliver Dittmann18:40 Uhr: Get-together mit Imbiss und Möglichkeit zum NetworkingBitte melden Sie sich direkt auf der Seite der TAW an.

Kolumne STREITHAHN:
Fliegengitter zum Dritten

Der Fliegengitterstreit hat nun die zweite Instanz am Oberlandesgericht München durchlaufen. Wir bleiben als Zaungäste dabei. Zur Erinnerung: Es geht um ein Fliegengitter über 22,51 EUR und eine negative Bewertung bei Amazon. Der Händler verklagte den Verbraucher auf ca. 70.000 EUR Schadensersatz. Genaueres können Sie in den Newslettern Mai/Juni 2014 und September 2014 nachlesen (Newsletterarchiv).

Auch nach dieser Instanz brauche ich keinen Elefanten zu verspeisen (was ich für den Fall des Obsiegens des Klägers angekündigt hatte). Der Kläger ist erneut leer ausgegangen. Ich habe die Sinnhaftigkeit dieses Rechtsstreits schon genug gewürdigt und lasse nun „Klartexter“ zu Wort kommen. Unter diesem Synonym wurde die Entscheidung auf der unten angegebenen Seite kommentiert. Klartexter macht seinem Namen alle Ehre. Ich habe nichts hinzuzufügen:

„Na also, jetzt wird dann ja mal Ruhe an der Front herrschen. Bei 70.000 Euro Streitwert freuen sich die Anwälte, und der klagende Händler hat nun neben dem Schaden auch noch die Gewissheit, dass die Behauptung in der Bewertung den Tatsachen entsprach. Ich frage mich, wie doof man als Kaufmann sein muss, wegen so einer Bewertung durch zwei Gerichtsinstanzen zu gehen. Denn es scheint mir wenig glaubhaft, dass Amazon das Verkäuferkonto nur wegen dieser einen Bewertung gesperrt hat.

Nur zur Erinnerung: Es ging um ein Fliegengitter im Wert von 22,51 Euro. Der Kunde hatte das wegen falscher Angaben in der Anleitung reklamiert. Ein guter Kaufmann hätte dem Kunden einen kostenlosen Ersatz geschickt und beim Hersteller reklamiert. Oder selbst eine Änderung an der Anleitung vorgenommen. Der Kunde wäre zufrieden gewesen, und der Händler hätte sich viel Zeit, Ärger und Kosten erspart.“

Zum tiefer Lesen: Artikel Fliegengitter-Prozess

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

 

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

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