Schlagwort-Archive: Maschinen- und Anlagenbau

Seit fünf Jahren Dienstleister für den Anlagenbau und den Maschinenbau

Mit einer Nischenstrategie erfolgreich: Oliver Dittmann bietet Claim Management, Vertragsmanagement, Verhandlungsführung, Mediation, Adjudikation (Dispute Board) und Schulungen für Maschinenbauer und Anlagenbauer an.

Seit Beginn im Juni 2013 liegt der Fokus des Unternehmens Oliver Dittmann Mediation & Training auf Inhouse-Schulungen für Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau. An der Hochschule Pforzheim gibt er regelmäßig Seminare zur Verhandlungsführung im englischsprachigen Zweig des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen.

Die Mitarbeit im Vertragsmanagement und Claim Management eines Unternehmens des Dampfturbinenbaus sorgte für einen verlässlichen Cash-Flow in der Anfangszeit.

Mediationsverfahren – national und international – innerbetrieblich und außerbetrieblich – sind ein besonders spannender Teil der Tätigkeit. Oliver Dittmann ist als Mediator im Sachgebiet Maschinen- und Anlagenbau an den Industrie- und Handelskammern Nürnberg und München gelistet.

Höhepunkt seiner Laufbahn als Selbständiger bislang ist die Berufung zum Adjudikator ins Dispute Board für das Projekt Tarbela 4th Extension in Pakistan. Mit einer zusätzlichen elektrischen Leistung von rund 1,5 Gigawatt wird dort derzeit ein wichtiger Meilenstein für die Stromversorgung Pakistans gesetzt.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Adjudikator, Claim Manager, Verhandlungsexperte und Trainer von seiner langjährigen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau.

Die Klausel gegen Ärger

Maschinen und Anlagen werden nicht „von der Stange geliefert“. Änderungen und Schwierigkeiten während der Projektabwicklung sind die Regel, nicht die Ausnahme. Und weil es um viel Geld geht bleibt auch Streit nicht aus.

 

Ungefähr dreiviertel der in Deutschland gefertigten Maschinen und Anlagen werden nach Angaben des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer exportiert. Gerade im internationalen Geschäft hat sich die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes gegenüber öffentlichen Gerichten durchgesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: International durchsetzbar, schneller, vertraulich, kompetente Schiedsrichter. Es handelt sich jedoch um ein strittiges, von einem Dritten entschiedenes, Verfahren. Kunden und Lieferanten gehen so verloren.

 

Die Mediation ist in vielen Fällen besser geeignet. Zum einen ist sie schneller und viel günstiger als eine Schiedsgerichtsverhandlung. Der Mediator entscheidet nichts, sondern die Konfliktparteien behalten selbst das Heft in der Hand. Und niemand kann besser beurteilen, welche Lösungen für die Projektsituation passen. Der Mediator ist nach dem Mediationsgesetz zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Geschäftspartner ziehen gemeinsam den Karren aus dem Dreck, wodurch das Verhältnis dauerhaft verbessert und nicht gestört wird. Die Erfolgsquote liegt bei 80 Prozent.

 

Allerdings hat auch die Mediation einen entscheidenden Nachteil: Wenn eine Partei nicht einigungswillig ist, dann gibt es kein Ergebnis. Die Mediation kann dann sogar zur Verschleppung des Verfahrens missbraucht werden.

 

Die Vorteile des Schiedsgerichts und der Mediation lassen sich kombinieren, indem man eine abgestufte, eskalierende Konfliktklausel vereinbart. Die nächsthöhere Stufe darf erst dann gewählt werden, wenn die Vorherige keine Einigung brachte. Folgende Stufen machen Sinn:

  1. a) Verhandlung auf Projektebene,
  2. b) Verhandlung auf höherer Hierarchiestufe,
  3. c) Mediation,
  4. d) Schiedsverfahren.

 

Oliver Dittmann, Mediator für den Maschinen- und Anlagenbau, bietet eine entsprechende Musterklausel auf Deutsch und Englisch an. Diese kann unter www.oliver-dittmann.de/musterklausel-konfliktloesung/ abgerufen werden.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Adjudikator, Claim Manager und Trainer von seiner Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau.

Oliver Dittmann – Vertragsmanagement Konfliktmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer Newsletter August 2015

 

 

„Alleine die Vereinbarung , dass man konsensorientierte Lösungen suchen will, hat meist eine positive Auswirkung auf das gesamte Arbeitsklima der Baustelle“
Flucher, Kochedörfer, Minckewitz, Viering in „Mediation im Bauwesen“ 1. Auflage 2003

 

 

 

Werte Leserschaft,

auch für mich beginnen Anfang September die schönsten Wochen des Jahres. Daher wird im September eine gekürzte Ausgabe des Newsletters erscheinen.

Ich wünsche allseits schöne Urlaubstage und jenen, die schon wieder zurück sind, einen guten Start!

Heute lesen Sie unter anderem wie mittelständische Maschinen- und Anlagenbauer ihre vertraglichen Risiken einfach und strukturiert in den Griff kriegen können („Noch immer gut gegangen“). Viel Spaß dabei,

Ihr Oliver Dittmann

 

 

 

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Sachleistung – Vorschriftenänderungen / Change in Law

Vertrag ContractNeben den leistungsbeschreibenden Dokumenten, die durch Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Vertragsbestandteil werden (vgl. April-Newsletter), muss die Anlage auch so manche zwingenden, behördlichen Vorgaben erfüllen, um eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Solche Vorgaben ergeben sich zum Beispiel aus Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen etc..

Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Leistung so zu erbringen, dass sie zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. Lieferung den öffentlichen Vorgaben entspricht. Das heißt, das Risiko von Änderungen im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Abnahme/Lieferung liegt beim Auftragnehmer. Unter Umständen steht ihm dafür, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Ersatz der zusätzlichen Aufwendungen zu.

Der Auftraggeber hat selbstredend ein berechtigtes Interesse an einer Anlage, die er betreiben darf. Daher sind die öffentlichen Vorgaben des Sitzlandes umzusetzen. Zumindest der Generalunternehmer / EPC muss sich mit den konkreten Vorschriften des Betreiberlandes auseinandersetzen und sie zum Zeitpunkt der Abnahme umsetzen. Üblicherweise wird diese Pflicht auch noch auf eine oder mehrere folgende Lieferantenebenen (z.B. OEM) durchgereicht. Erst tiefere Lieferantenebenen liefern rein auf Basis von Spezifikationen oder nach Standard (also nicht spezifisch für den Kundenauftrag).

Der Auftragnehmer – auf der anderen Seite – hat ein berechtigtes Interesse, für, durch Vorschriftenänderungen entstandene, Mehrkosten einen höheren Preis zu erzielen. Dafür will er eine klare Anspruchsgrundlage in den Vertrag aufnehmen. Auch eine gegebenenfalls verlängerte Projektlaufzeit gilt es zu bedenken. Die Musterklausel verweist insofern auf den Zeitpunkt des „Zustandekommens des Vertrages“. Für den endgültigen Vertragstext ist das passend. Für Angebotstexte wird der Auftragnehmer statt dessen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe abstellen wollen.

 

Musterklausel Vorschriftenänderung:

Ergeben sich nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen in Vorschriften, die Änderungen am Auftragsgegenstand nötig machen, da dieser andernfalls nicht oder nur mit unzumutbaren Nachteilen betrieben werden könnte, so hat der Auftragnehmer diese Änderungen am Auftragsgegenstand umzusetzen, soweit dies möglich ist und der Auftraggeber dies anweist. Prozedere, Preisanpassung und Terminanpassung richten sich nach der Klausel „Änderunganweisung“ (Klausel x).

Sample Clause Change in Law:

If changes in public regulations come into effect after the date the contract came into effect, requiring changes to the works, because these otherwise could not or only with unreasonable disadadvantages be operated, then the Contractor is to put these changes to the works into effect, as far as possible and instructed by the Employer. Procedure, price adjustment and time adjustment go in accordance with clause „Change Order“ (clause x).

 

Hinweis: Mit der Klausel „Änderungsanweisung“ bzw. „Change Order“, auf die hier verwiesen wird, werden wir uns im September-Newsletter befassen.

 

 

 

 

Noch immer gut gegangen

Viele mittelständische Maschinen- und
Anlagenbauer bieten führende Technik
an und besetzen Spitzenpositionen im
internationalen Wettbewerb. Mit vertraglichen
Risiken gehen manche derselben Unternehmen
nachlässig um. Der hart erarbeitete Erfolg wird
nach dem Motto „es ist ja noch immer gut gegangen“ auf Spiel gesetzt. Dabei ist effektives Vertragsmanagement kein Hexenwerk. Anbei finden Sie einen, im Business Lounge Magazin erschienenen, Artikel. Darin werden die vier grundlegenden Praxisregeln kurz erläutert.

Zum tiefer lesen: BL-Magazin-Artikel: Noch immer gut gegangen

Diese Grundsätze lassen sich einfacher in Ihr Unternehmen implementieren, als Sie vielleicht denken. Rufen Sie an, gerne bin ich Ihnen dabei behilflich!

Zollerleichterungen ab Mitte 2016

52 Staaten, darunter alle EU-Staaten, die USA und Japan, einigten sich im Rahmen des WTO ITA (Information Technology Agreement) darauf, die Zölle für 200 Güter fallen zu lassen. Das betrifft vor allem EDV-Güter, aber auch Produkte des Maschinen- und Anlagenbaus (z.B. Ventilatoren, Vakuumpumpen für die Herstellung von Halbleitern oder Werkzeugmaschinen, die mit Lasern Komponenten für EDV-Anlagen herstellern), wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) berichtet.

„Die Erweiterung des ITA wird für zahlreiche Unternehmen des Maschinenbaus den Handel vereinfachen. Der Maschinenbau hofft daher, dass die Beschlüsse möglichst zeitnah umgesetzt werden“, so Friedrich Wagner vom VDMA. „Darüber hinaus zeigt das Abkommen, dass es möglich ist, den Welthandel in einer großen Staatengemeinschaft voranzutreiben. Der VDMA hat immer darauf hingewiesen, dass bilaterale Freihandelsverträge nur die zweitbeste Lösung sind und Handelserleichterungen wenn möglich im Rahmen der WTO erzielt werden sollten.“

Zum tiefer Lesen: VDMA-Artikel

 

 

Fressen Konfliktkosten Ihr Ergebnis auf?

Impulsvortrag am 24. September 2015 im Innovationszentrum „Schwung“, Schwabach, organisiert vom Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V..

Mehr Infos zum Vortrag…

Mehr Infos zum Schwung Schwabach

Kolumne STREITHAHN:
Eine Henne als Leidtragende

Streithähne am StrandUnser Streithahn trägt Trauer. Schuld ist ein jahrelanger  Nachbarschaftsstreit in Gent. Ein Streitthema waren die Hühner des einen Nachbarn, die immer wieder das Grundstück des anderen Nachbarn aufsuchten. Vielleicht waren dort ja die Würmer leckerer.

Dem ungewollt mit Besuch bedachten Nachbarn platzte eines Tages der Kragen und er schlug eines der Hühner mit einem Bambusstab tot und warf es zurück in den Garten seines Besitzers.
Dieser erstattete Anzeige und verklagte den Hühnerschreck auf 500 EUR Schadensersatz. Das Gericht sprach ihm lediglich einen symbolischen Betrag von 1 EUR zu. Der Schläger wurde für seine Unbeherrschtheit gegenüber der armen Henne außerdem zu 312 EUR Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zum tiefer Lesen: Ein Euro Schadensersatz für totes Huhn

 

 

 

 

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

 

 

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

Vertragsmanagement Konfliktmanagement im Maschinen- und Anlagenbau Newsletter Januar 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

„Das Leben kann nur in der Schau nach rückwärts verstanden, aber nur in der Schau nach vorwärts gelebt werden.“
Sören Kierkegaard

Werte Leserschaft,

Sören Kierkegaard hatte bei dem oben zitierten Ausspruch sicherlich nicht an die Mediation gedacht. Dennoch trifft der Spruch einen der wesentlichen Vorzüge des interessenbasierten Verhandelns (Harvard-Konzept), das auch Basis der Mediation ist. Dabei wird die Vergangenheit nicht ausgeblendet oder gar ignoriert. Der Fokus liegt jedoch klar auf den Interessen der Verhandlungs- oder Konfliktparteien, die zukunftsfähige Lösungsansätze aufzeigen.

Ein schönes Beispiel für mangelnde Fokussierung auf die wesentlichen Interessen und die drastischen Folgen bietet der heutige STREITHAHN.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Rücknahme eines Angebotes
» UN-Kaufrecht gilt in Norwegen

Konfliktmanagement:
» Kooperationspartner Tagungen
» Neue CIETAC Schiedsregeln

Kolumne „STREITHAHN“:
» Stell Dir vor es brennt…

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

Rücknahme eines extrem schädlichen Ausschreibungs-Gebots

Auf die Aussage: „Wir haben Auftrag xy bekommen“, wird gerne scherzhaft geantwortet: „Oh Gott, was haben wir vergessen?“. Jedem Anlagenbauer, der sich an umfangreichen Ausschreibungen beteiligt, wird schon die eine oder andere Fehlkalkulation unterlaufen sein.

Ein Angebot kann nicht mehr zurückgezogen werden, sobald es den Empfänger erreicht hat (Umkehrschluss zu §130 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Bieter muss dann in den sauren Apfel beißen und den Vertrag ausführen.

In einem extremen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Ausnahme gemacht. Ein Bauunternehmen hatte sich in der Menge einer entscheidenden Komponente vertan und ein ruinöses Angebot abgegeben. Es hatte den Irrtum noch während des Bieterverfahrens bemerkt und den Auftraggeber, ein deutsches Bundesland, gebeten, das Angebot nicht zu berücksichtigen. Dieser kam der Bitte nicht nach und vergab den Auftrag an das Bauunternehmen, welches die Ausführung verweigerte. Der Auftraggeber klagte auf Schadensersatz, was der BGH ablehnte.

Der BGH sieht es ausnahmsweise als pflichtwidrig an, ein Angebot anzunehmen, „wenn vom Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr erwartet werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer noch annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen“.

Fazit: Das Urteil darf nicht als Freifahrtschein für unseriöse oder schlampige Angebote gewertet werden. Es handelt sich hier um die krasse Ausnahme. In der Regel wird der Bieter den Vertrag annehmen und erfüllen müssen!

Zum tiefer Lesen: Das Urteil wird im Artikel sehr anschaulich erläutert.

 

UN-Kaufrecht gilt jetzt in Norwegen

Das UN-Kaufrecht war bisher nur auszugsweise in das norwegische Kaufrecht eingearbeitet gewesen. Seit 01.11.2014 ist das UN-Kaufrecht in Gänze unmittelbarer Bestandteil des norwegischen Rechts. Es gelten für Geschäfte mit norwegischen Partnern nun also die gleichen Regeln wie für andere Vertragsstaaten, vergleiche Ausgabe März 2014 im Newsletter-Archiv.

Kooperationspartner Villa Marburg und Ampervilla

Villa Marburg im Spessart, nahe Flughafen Frankfurt
Villa Marburg in der Nähe des Frankfurter Flughafens

Ampervilla in der Nähe des Flughafens München

Ampervilla in der Nähe des Münchener Flughafens
Im November hatte ich an dieser Stelle auf die englische Version meiner Homepage hingewiesen. Dem großen Anteil internationaler Geschäftsbeziehungen, die wiederum Grundlage potentieller Mediationsverfahren und moderierter Tagungen sind, tragen auch zwei geschlossene Kooperationsvereinbarungen mit den Tagungshotels „Villa Marburg“ und „Ampervilla“ in der Nähe der beiden größten deutschen Flughäfen Rechnung.
Beide befinden sich im Grünen und sind doch gut angebunden, sowohl von der Luft her, als auch über Straßen und den öffentlichen Nahverkehr. Eine Umgebung abseits des Büroalltags in ruhiger, natürlicher Umgebung hilft zu entspannen und setzt kreative Kräfte frei. Beste Ausstattung und freundliche Atmosphäre runden die Vorzüge dieser Hotels ab.
Nationale wie internationale Teilnehmer finden so beste Bedingungen vor.

Neue CIETAC Schiedsregeln

Die Chinese International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) hat im Jahr 2013 1.043 Verfahren administriert, das sind deutlich mehr als die in Deutschland gerne in internationalen Verträgen vereinbarte International Chamber of Commerce (ICC). Soviel sei vorab zum Gewicht der Organisation, die nun ihre Schiedsordnung erneuert hat, gesagt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verwaltungsstruktur, die Einführung einer Eilschiedsgerichtsbarkeit und die Einführung einer Sonderstellung für die CIETAC-Niederlassung Hongkong.

Letzteres ist für internationale Schiedsparteien interessant. Durch Vereinbarung der CIETAC Hongkong als Administrator, verbunden mit dem Schiedsort Hongkong, umgeht man das strengere chinesische Prozessrecht, das zum Beispiel die Benennung einer Schiedskommission für die Gültigkeit einer Schiedsklausel voraussetzt. Zudem sind die Parteien hier bei der Auswahl der Schiedsrichter frei, während sie nach den allgemeinen CIETAC-Regeln an deren Schiedsrichterliste gebunden sind.

Fazit: Viele europäische Firmen, die nach China liefern, werden mit einer CIETAC-Klausel konfrontiert und oft lenken Sie ein. Ein Bezug auf die Hongkonger Niederlassung macht dies zukünftig leichter annehmbar.

Zum tieferen Lesen: GTAI Artikel

Kolumne STREITHAHN:
Stell Dir vor es brennt…

… und keiner geht hin! In Sunthausen (Schwarzwald) sind zum Ende 2014 alle knapp 40 aktiven Feuerwehrleute aus der Wehr ausgetreten.

Was war der Grund für diesen drastischen Schritt? Haben alle Kameraden zusammen das Rentenalter erreicht? Ist das Gerätehaus abgebrannt? Wird zum Durstlöschen nur noch Wasser gereicht? Hat der Gemeinderat aus Kostengründen das Feuerwehrauto verkauft?

Nichts dergleichen! Im Gegenteil, die Abteilung Sunthausen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürrheim sollte sogar ein nagelneues Fahrzeug bekommen. Auf dringenden Wunsch wäre dieses sogar mit einem Wassertank ausgestattet worden.

Wie kam es dennoch zum Austritt, wo doch laut Abteilungskommandant jeder in der Suntheimer Abteilung das Ehrenamt gerne ausübte? Zankapfel war eine Integralkabine zu 30.000 EUR, die das Fahrzeug auf 190.000 EUR verteuert hätte. Der Gemeinderat lehnte sie ab, die Suntheimer Feuerwehrleute wollten sie unbedingt. Sie argumentierten dies vor allem mit einer zwei- bis dreiminütigen Zeitersparnis, da die Integralkabine ein Ausrüsten mit Atemschutz während der Fahrt ermögliche.

Eine Mediation lehnten die Wehrleute von vornherein ab, da sie keine Akzeptanz einer Suntheimer Sonderlösung bei den anderen Wehren sahen.

In Bad Dürrheim und Sunthausen steht man nun vor einem Scherbenhaufen. Mir stellen sich zwei Fragen: 1) Wieviele Minuten länger dauert der erste Löschangriff beim nächsten Ernstfall in Sunthausen, wenn die Sunthausener auf das Eintreffen von Wehren aus anderen Ortsteilen warten müssen? 2) Haben die Sunthausener Feuerwehrleute das Ehrenamt wirklich so gerne ausgeübt, wie sie beteuern?

Zum tiefer Lesen: Artikel FFW Sunthausen

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

Internationale Ausrichtung: Mediation im Maschinenbau und Anlagenbau

Ungefähr dreiviertel der in Deutschland gefertigten Maschinen und Anlagen gehen laut Branchenverband VDMA in den Export. Vertragsmediationen in dieser Branche haben daher zu einem großen Anteil Teilnehmer verschiedener Länder. Oliver Dittmann Mediation & Training, branchenerfahrener Mediationsanbieter aus der Metropolregion Nürnberg, kommt internationalen Medianten mit zwei Maßnahmen entgegen.

 

Die Homepage von Oliver Dittmann Mediation & Training ist neben dem deutschen Vollangebot nun auch mit den wichtigsten Informationen auf Englisch verfügbar. Über die englische Seite können sich Interessenten aus dem Ausland über die außergerichtliche Streitbeilegung informieren. Auch die weiteren Dienstleistungen, Risikomanagement im Maschinen- und Anlagenbau und Vertrags- und Claim Management werden erläutert.

 

Zusätzlich hat das Unternehmen Kooperationsvereinbarungen mit zwei Tagungshotels in unmittelbarer Nähe der beiden größten deutschen Flughäfen geschlossen. Hotel „Villa Marburg im Park“ in Heigenbrücken liegt im Einzugsgebiet des Frankfurter und „Ampervilla“ in Fahrenzhausen liegt nahe des Münchener Flughafens. Beide Hotels bestechen durch freundliche Atmosphäre und natürliche Umgebung bei hervorragender Verkehrsanbindung.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Claim Manager und Trainer von einer langen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Er bietet praxisbezogene Seminare zum internationalen Anlagenvertrag, Claim Management, Konfliktmanagement und zur Verhandlungsführung an. Daneben unterstützt und berät er Maschinenbauer und Anlagenbauer bei der systematischen Risikobewertung und im Claim Management.

Claim Management – Tölpel oder Bienen?

 

Tölpel oder Biene, Unkoordinierter Torkelflug oder organisierter Sammelflug – wie schaut erfolgreiches Claim Management aus?

 

Oliver Dittmann, Claim Manager im Anlagenbau und Maschinenbau aus der mittelfränkischen Metropolregion Nürnberg, gibt der geordneten Effektivität der Bienen den Vorzug. „Anlagenprojekte sind komplex und langfristig angelegt. Behinderungen und Änderungen sind an der Tagesordnung und der Auftragnehmer muss mit Bedacht handeln, damit er am Ende nicht auf seinen Mehrkosten sitzen bleibt.“

 

Dabei gehe es nicht darum, durch aggressives Vorgehen den Profit auf Kosten von Kunden und Lieferanten zu erhöhen. Vielmehr solle ein fairer Ausgleich rechtmäßiger Ansprüche sichergestellt werden.

 

Das ist keine triviale Aufgabe. Den stark beanspruchten Projektleitern fällt es zum Beispiel schwer, die fristbewährten Dokumentationspflichten, für alle Behinderungen und Mehrleistungen einzuhalten. Dies auch, weil diese Pflichten von Vertrag zu Vertrag variieren. Bei großen Projekten werden oft Claim Manager in Vollzeit auf der Baustelle beschäftigt. Im Mittelstand hingegen wird das Thema gerne vernachlässigt. Wenn dann das Projektergebnis aus dem Ruder gelaufen ist, reibt man sich verwundert die Augen.

 

Doch wie behält man die Übersicht, um den Projekterfolg zu sichern? Dittmann empfiehlt sein vertragsindividuell anzupassendes Claimshandbuch. Es fasst dem Projektleiter alle relevanten Vertragsgrundlagen zusammen, bietet Mustertexte, Ansprechpartner und fortzuführende Korrespondenzlisten. „Diese Vorarbeit beim Aufsetzen des Projektes spart im Nachhinein viel Zeit, Geld und Nerven und zeugt von professionellem Arbeiten.“

 

Dittmann unterstützt mittelständische Maschinen- und Anlagenbauer bei der Realisierung von Nachträgen je nach Bedarf durch Schulungen (Vertragsrecht, Claim Management und Verhandlungsführung), durch die Implementierung und Führung des Claimshandbuches, bei der Korrespondenz und bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen. Den Umfang der Unterstützung bestimmt der Kunde.

 

Der Fokus liegt auf der Qualifizierung und Befähigung der Mitarbeiter. Diese können das System selbstständig auf Folgeprojekte übertragen. So wirkt die Maßnahme nachhaltig im Unternehmen fort. Wie im Bienenstock tragen alle autonom und zielstrebig zum Gelingen des Ganzen bei.

 

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Claim Manager und Trainer von einer langen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Er bietet praxisbezogene Seminare zum internationalen Anlagenvertrag, Claimsmanagement, Konfliktmanagement und zur Verhandlungsführung an. Daneben unterstützt und berät er Maschinenbauer und Anlagenbauer bei der Risikobewertung und im Claimsmanagement.