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Vertrags- & Konfliktmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer Newsletter Oktober 2015

 

 

 

 

 

„Although negotiation takes place every day, it is not easy to do well. Standard strategies for negotiation often leave people dissatisfied, worn out and alienated…“
Roger Fisher and William Ury

Werte Leserschaft,

heute möchte ich Sie besonders auf die Linksammlung ganz am Ende des Newsletters hinweisen. Mit GTAI-Branchenberichten aus Südafrika und Japan, branchenrelevanten Studien und  Umfragen u.a. von Fraunhofer und VDMA und nicht zuletzt der Eröffnungsrede zum Maschinenbaugipfel vom VDMA-Präsidenten Festge sind nur einige der folgenswerten Verknüpfungen genannt.

Die Serie „Mustervertrag Maschinen Anlagen“ beschäftigt sich heute mit der konfliktträchtigen Montagephase. Passend dazu können Sie auch ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung Mediation Müller lesen.

Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Montage
» Claims im Maschinen-/Anlagenbau

Konfliktmanagement:
» EU unterstützt D gegen Vattenfall
» Interview Dt. Stiftung Mediation

Kolumne „STREITHAHN“:
» Lieber ohne Fahrkarte

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Sachleistung – Montage

Mustervertrag Maschinen- und Anlagenbau - MontageklauselDie Montage ist ein wichtiger Bestandteil vieler Anlagenverträge. Sie birgt viel Konfliktpotential. Denn vor Beginn der Montage hatte der Auftragnehmer noch weitgehend unabhängig vom Auftraggeber arbeiten können, auch wenn natürlich bestimmte Mitwirkungspflichten, zum Beispiel Freigaben oder Beistellungen, nötig waren. Mit Beginn der Montage jedoch intensiviert sich der Abstimmungsaufwand. Gewerke sind voneinander abhängig und Verzögerungen bei einer Partei bedingen oft Verzögerungen bei der Anderen und bei Dritten. Den Auftraggeber treffen nun typischerweise viel umfangreichere Mitwirkungspflichten, zum Beispiel die Bereitstellung von Infrastruktur, Platz, Strom, Wasser, et cetera. Es gilt, viele Schnittstellen zu managen, zum Beispiel zu anderen Auftragnehmern.

Je nach Ort der Baustelle und Art der Arbeiten können auch spezielle Risiken auftreten, über deren Tragung die die Parteien Vereinbarungen treffen sollten, zum Beispiel archäologische Funde, Flut, Erdbeben, Epidemien et cetera. Daraus entstehende Verzögerungen gehören in der Höhere-Gewalt-Klausel („Force Majeure) geregelt, die Gegenstand einer späteren Ausgabe dieser Serie sein wird.

Der Auftraggeber ist natürlich daran interessiert, für seine Planungen feste Termine für die Montage und das Montageende zu vereinbaren. Außerdem schreibt er gerne fest, dass der Auftragnehmer geeignetes Personal einzusetzen hat und dass Baustellenregeln, zum Beispiel bezüglich Sicherheit, eingehalten werden müssen.

Der Auftragnehmer auf der anderen Seite ist sich bewusst, dass ein Montageendtermin von vielen Einflussgrößen – nicht zuletzt vom „Mitspielen“ des Auftraggebers – abhängt. Er wird sehr genau regeln wollen, welche Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber zu erbringen sind. Für den Fall, dass der Auftraggeber dies nicht tut oder der Auftragnehmer sonst unverschuldet behindert wird, wird Letzterer nicht auf Anspruchgrundlagen für Preis- und Terminanpassung verzichten wollen. Entscheidend für den Erfolg ist hierbei natürlich nicht nur der Vertrag, sondern es kommt auch auf ein strukturiertes Claim Management, bei dem Projektleitung und Bauleitung Hand in Hand arbeiten, an.

Baustellen- und Montageanforderungen sind so verschieden wie die Projekte und enthalten sehr konkrete Anweisungen, die in die projektspezifischen „Speziellen Vertragsbedingungen“ gehören. Daher macht es wenig Sinn, hier Musterklauseln vorzugeben. Für die oben genannten Anspruchsgrundlagen für Preis- und Terminanpassungen reichen die Allgemeinen Anspruchsgrundlagen bei Vertragsverletzungen oder Behinderungen. Diese werden wir an geeigneter Stelle diskutieren.

 

 

Seminar: Nachforderungen/Claims im Maschinen- und Anlagenbau

Projekte im Maschinen- und Anlagenbau sind langfristig angelegt. Dabei müssen Gewerke verschiedener Unternehmer technisch und organisatorisch unter einen Hut gebracht werden. Schwierigkeiten können zum Beispiel bei Schnittstellen verschiedener Gewerke, bei Leistungsstörungen, bei der behördlichen Genehmigung oder durch geänderte Vorstellungen des Kunden entstehen. Das führt zwangsläufig zu Änderungen in den einzelnen Leistungen. Ein starkes Projektergebnis setzt ein professionelles Management der resultierenden Forderungen voraus.
Als Seminarteilnehmer schärfen Sie Ihren Sinn für das sichere Erkennen von erfolgsversprechenden Nachforderungen. Weiterhin wird aufgezeigt, welche Vertragsbestandteile relevant sind und wie Sie sich für den Ernstfall ein praktisches Claimshandbuch anlegen. Damit behalten Sie projektspezifisch den Überblick über alle erfolgsrelevanten Maßnahmen (Mitteilungen, Fristwahrung etc.), den systematischen Aufbau der Nachforderungen, die laufenden Claims und den jeweils wichtigen Schriftverkehr.
Das eintägige Seminar findet am 3.12.2015 bei der IHK Heilbronn statt. Melden Sie sich bitte direkt bei der IHK an.

EU-Kommission unterstützt Deutschland gegen Vattenfall bei US-Schiedsverfahren

Bereits im November-2014-Streithahn lasen Sie über die 4,7 Mrd. EUR Klage, die Vattenfall, wegen des beschleunigten Atomausstiegs, gegen Deutschland betreibt. Dabei fallen allein geschätzte 9 Millionen EUR Verfahrenskosten an. Das Verfahren findet vor einem US-Schiedsgericht statt.

Nun habe sich die EU-Kommission, nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums, in das Verfahren eingemischt. Brüssel sehe es kritisch, dass sich ein EU-Staat gegen ein schwedisches Unternehmen vor einem US-Schiedsgericht verantworten solle. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Indes nutzen TTIP-Gegner das Verfahren als Beispiel für die Gefahren der im TTIP-Vertragsentwurf vorgesehenen Investitionsschutzverfahren.

Zum tiefer Lesen: Spiegel-Online Artikel

Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung für Mediation

Viktor Müller ist seit Jahren Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Mediation (DSM), für die auch ich mich ehrenamtlich betätige, u.a. durch kostenfreie Vorträge zur Mediation bei Unternehmen.
Hier finden Sie das Interview mit Viktor Müller zum Thema Mediation. Wenn Sie – zum Beispiel für Ihre Führungskräfte und/oder Personalbeauftragten – einen kostenfreien DSM-Vortrag buchen möchten, sprechen Sie mich einfach an.

 

Kolumne STREITHAHN:
Dann lieber ohne Fahrkarte erwischen lassen

Streithähne auf MoosBußgelder wegen Schwarzfahrens werden oft auf Schildern in Zügen und Bussen angedroht, um Fahrkartenabsatz zu erhöhen. Der „Held“ des heutigen Streithahns hätte mit Schwarzfahren viel Geld sparen können – selbst wenn er erwischt worden wäre.

Der Sohn eines Sozialhilfeempfängers in Bern machte nach Informationen der Berner Zeitung ein Schnupperpraktikum und kaufte sich für den Arbeitsweg eine Abofahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs. Der Vater reichte die Fahrkarte Mitte Januar bei der Gemeinde Bern ein, mit dem Ersuchen, die Kosten in Höhe von 34,10 Franken erstattet zu bekommen. Bevor die Gemeinde Ende Mai mitteilte, Sie übernehme die Kosten, hatte der Mann bereits einen Anwalt beauftragt, sein Ersuchen durchzusetzen.

1.632,00 Franken stellte der Anwalt hierfür in Rechnung, was wiederum zur Begleichung an die Gemeinde Bern weiter gereicht wurde. Diese war bereit, 551,90 Franken zu übernehmen. Der Sozialhilfeempfänger klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Bei einer so „unbedeutenden Streitsache“ sei eine längere Beratung nicht nötig gewesen und die Anwaltskosten seien mit 500 Franken angemessen berechnet gewesen.

Darüber, was nun wiederum der Streit um die Anwaltskosten an neuen Anwalts- und Gerichtskosten nach sich zog, berichtet die Berner Zeitung leider nicht. Das muss auch nicht sein, der Fall ist ohnehin grotesk genug.

Zum tiefer Lesen: Artikel Berner Zeitung

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

Internationale Ausrichtung: Mediation im Maschinenbau und Anlagenbau

Ungefähr dreiviertel der in Deutschland gefertigten Maschinen und Anlagen gehen laut Branchenverband VDMA in den Export. Vertragsmediationen in dieser Branche haben daher zu einem großen Anteil Teilnehmer verschiedener Länder. Oliver Dittmann Mediation & Training, branchenerfahrener Mediationsanbieter aus der Metropolregion Nürnberg, kommt internationalen Medianten mit zwei Maßnahmen entgegen.

 

Die Homepage von Oliver Dittmann Mediation & Training ist neben dem deutschen Vollangebot nun auch mit den wichtigsten Informationen auf Englisch verfügbar. Über die englische Seite können sich Interessenten aus dem Ausland über die außergerichtliche Streitbeilegung informieren. Auch die weiteren Dienstleistungen, Risikomanagement im Maschinen- und Anlagenbau und Vertrags- und Claim Management werden erläutert.

 

Zusätzlich hat das Unternehmen Kooperationsvereinbarungen mit zwei Tagungshotels in unmittelbarer Nähe der beiden größten deutschen Flughäfen geschlossen. Hotel „Villa Marburg im Park“ in Heigenbrücken liegt im Einzugsgebiet des Frankfurter und „Ampervilla“ in Fahrenzhausen liegt nahe des Münchener Flughafens. Beide Hotels bestechen durch freundliche Atmosphäre und natürliche Umgebung bei hervorragender Verkehrsanbindung.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Claim Manager und Trainer von einer langen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Er bietet praxisbezogene Seminare zum internationalen Anlagenvertrag, Claim Management, Konfliktmanagement und zur Verhandlungsführung an. Daneben unterstützt und berät er Maschinenbauer und Anlagenbauer bei der systematischen Risikobewertung und im Claim Management.

Claim Management – Tölpel oder Bienen?

 

Tölpel oder Biene, Unkoordinierter Torkelflug oder organisierter Sammelflug – wie schaut erfolgreiches Claim Management aus?

 

Oliver Dittmann, Claim Manager im Anlagenbau und Maschinenbau aus der mittelfränkischen Metropolregion Nürnberg, gibt der geordneten Effektivität der Bienen den Vorzug. „Anlagenprojekte sind komplex und langfristig angelegt. Behinderungen und Änderungen sind an der Tagesordnung und der Auftragnehmer muss mit Bedacht handeln, damit er am Ende nicht auf seinen Mehrkosten sitzen bleibt.“

 

Dabei gehe es nicht darum, durch aggressives Vorgehen den Profit auf Kosten von Kunden und Lieferanten zu erhöhen. Vielmehr solle ein fairer Ausgleich rechtmäßiger Ansprüche sichergestellt werden.

 

Das ist keine triviale Aufgabe. Den stark beanspruchten Projektleitern fällt es zum Beispiel schwer, die fristbewährten Dokumentationspflichten, für alle Behinderungen und Mehrleistungen einzuhalten. Dies auch, weil diese Pflichten von Vertrag zu Vertrag variieren. Bei großen Projekten werden oft Claim Manager in Vollzeit auf der Baustelle beschäftigt. Im Mittelstand hingegen wird das Thema gerne vernachlässigt. Wenn dann das Projektergebnis aus dem Ruder gelaufen ist, reibt man sich verwundert die Augen.

 

Doch wie behält man die Übersicht, um den Projekterfolg zu sichern? Dittmann empfiehlt sein vertragsindividuell anzupassendes Claimshandbuch. Es fasst dem Projektleiter alle relevanten Vertragsgrundlagen zusammen, bietet Mustertexte, Ansprechpartner und fortzuführende Korrespondenzlisten. „Diese Vorarbeit beim Aufsetzen des Projektes spart im Nachhinein viel Zeit, Geld und Nerven und zeugt von professionellem Arbeiten.“

 

Dittmann unterstützt mittelständische Maschinen- und Anlagenbauer bei der Realisierung von Nachträgen je nach Bedarf durch Schulungen (Vertragsrecht, Claim Management und Verhandlungsführung), durch die Implementierung und Führung des Claimshandbuches, bei der Korrespondenz und bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen. Den Umfang der Unterstützung bestimmt der Kunde.

 

Der Fokus liegt auf der Qualifizierung und Befähigung der Mitarbeiter. Diese können das System selbstständig auf Folgeprojekte übertragen. So wirkt die Maßnahme nachhaltig im Unternehmen fort. Wie im Bienenstock tragen alle autonom und zielstrebig zum Gelingen des Ganzen bei.

 

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Claim Manager und Trainer von einer langen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Er bietet praxisbezogene Seminare zum internationalen Anlagenvertrag, Claimsmanagement, Konfliktmanagement und zur Verhandlungsführung an. Daneben unterstützt und berät er Maschinenbauer und Anlagenbauer bei der Risikobewertung und im Claimsmanagement.