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Traurig aber wahr

Es ist schlimm genug, dass immer wieder Menschen versterben, ohne dass diese über Wochen von Nachbarn, Freunden, Verwandten, Vermietern oder sonstigen Personen vermisst werden. In Schleswig-Holstein hat ein Vermieter die Erben einer Frau, der dieses widerfuhr, auf Schadensersatz verklagt. Gut, dass sie das nicht mehr erleben musste!

Die Leiche der älteren Dame wurde erst gefunden, nachdem die Nachbarn Verwesungsgeruch wahrnahmen. Entsprechend intensiv und langwierig war die Renovierung. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz für die Kosten der Renovierung und für den Nutzungsausfall. Das Amtsgericht Bad Schwartau war genötigt, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, die bei gediegenen Bürgern nur Kopfschütteln auslösen, zum Beispiel, ob das Sterben zur vertragskonformen Nutzung einer Mietwohnung gehört und ob der verstorbenen Frau oder ihren Erben ein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Das Amtsgericht Bad Schwartau hat die Klage in allen Punkten zurückgewiesen.

Werte Leser, in Zeiten, in denen der Bundestag intensiv über die Konsequenzen aktiver Sterbehilfe diskutiert, beruhigt es mich, dass zumindest das Sterben an sich noch als rechtskonform angesehen wird.

Zum tiefer lesen: Sterben gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung