Kolumne STREITHAHN
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Wie lange kann ein Streit die Entwicklung eines ganzen Ortskerns lähmen? In Theilheim, Landkreis Würzburg, will man es offenbar wissen.
2007 wurde das ehemalige Wirtshaus Nußmann an Theilheimer Geschäftsleute verkauft. Die Gemeinde, die für das Areal Pläne hatte, sah ihr Vorkaufsrecht verletzt und klagte. 2008 bekam die Gemeinde Recht. Daraufhin zauberten die Geschäftsleute Mietverträge aus dem Hut, die sie mit der mittlerweile verstorbenen Verkäuferin des Grundstücks zu Lebzeiten abgeschlossen haben wollten. Darin wurde das Grundstück zu einem geringen Pachtzins für 20 Jahre an die besagten Geschäftsleute verpachtet. Im August 2014 (!) nun erklärte das Gericht diese Mietverträge für unwirksam.
Wer denkt, nun findet sich alles und die Gemeinde kann ihre Baupläne umsetzen, irrt. Ein Testament ist aufgetaucht und wirft Fragen auf. Auch hat die Gemeinde gegen das Urteil Berufung eingelegt, da Regressansprüche vom Gericht nicht berücksichtigt worden waren. Es wird erwartet, dass sich diese Verfahren noch einige Jahre (!) hinziehen werden.
Inzwischen gibt es die, von der Gemeinde bei ihren Plänen einkalkulierte, Städtebauförderung nicht mehr, so dass die ehrgeizigen Pläne kaum noch zu finanzieren sind. Im Gemeinderat haben sich die Mehrheitsverhältnisse verschoben und eine weitere Unterstützung des Projektes ist ungewiss. Obendrein hatte einer der beklagten Geschäftsleute ein Nachbargrundstück ersteigert, in der Hoffnung die von ihm geplante Investition tätigen zu können. Dieses Grundstück wäre für die Umsetzung der Pläne der Gemeinde notwendig gewesen.
Fazit: So manche ländliche Gemeinde mit hohem Leerstand wird sich verwundert die Augen reiben, sind hier doch zwei Interessenten da, die gerne investieren möchten. Leider verhindert die Zwietracht jedoch eine Modernisierung des Ortskerns von Theilheim. Schade für die Theilheimer, aber ein schönes Anschauungsbeispiel für uns.
Zum tiefer lesen: Artikel Mainpost