„Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach mit Chinas Premier Wen Jiabao über die Angelegenheit. Wir hatten aber auch einen guten Mediator. Ohne ihn wäre es nichts geworden …“ |
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Werte Leserschaft,das Haager Übereinkommen für Gerichtsstandsvereinbarungen gilt seit 1.1.2015 in der EU. Was das für deutsche Unternehmen bedeutet, werden wir im Märznewsletter besprechen. Warum nicht gleich? Zur richtigen Einordnung ist es wichtig, sich zunächst die gültigen Regeln zum Gerichtsstand bei internationalen Sachverhalten vor Augen zu führen. Diese richten sich in Europa vor allem nach der EuGVVO. Auch diese wurde zum 1.1.2015 geändert. Heute lesen Sie also über die EuGVVO, nächsten Monat bauen wir darauf auf und untersuchen das Haager Übereinkommen für Gerichtsstandsver-einbarungen. Ihr Oliver Dittmann |
Überblick:Vertragsmanagement: Kolumne „STREITHAHN“: Nützliches aus dem Netz:
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Gerichtsstand in der EU – Neue EuGVVODie EuGVVO ist ausschlaggebend, wenn es um die Ermittlung des zuständigen Gerichts bei internationalen Zivil- und Handels-Verfahren innerhalb der EU geht. Zum 01.01.2015 trat die Neufassung der Verordnung in Kraft. Die Änderungen sind schnell abgehandelt. Darüber hinaus nehme ich die Änderungen zum Anlass, die wichtigsten Regelungen der EuGVVO zusammen zu fassen. Die wichtigsten Neuerungen sind die nun direkte Vollstreckbarkeit eines Titels aus einem Mitgliedsstaat in anderen Mitgliedsstaaten und die Durchsetzung von Gerichtsstandsvereinbarungen, auch bei früherer Anrufung eines anderen Gerichtes. Alle Neuerungen werden auf der Seite von Taylor Wessing erläutert. Folgende Grundsätze der EuGVVO gelten bisher und weiterhin bei internationalen Zivil- und Handelssachen im Europäischen Raum:
Durch das Luganer Übereinkommen gelten die praktisch gleichen Regeln auch für Island, Norwegen und die Schweiz. Systemdesign – aktuelle EntwicklungenWas verbirgt sich hinter dem immer öfter gehörten Begriff „Systemdesign“? – Es geht darum, in Betrieben eigene Mechanismen und Instanzen zu schaffen beziehungsweise zu ergänzen, um entstehende Konflikte möglichst schnell und mit angemessenem Aufwand zu lösen. So können zum Beispiel die meisten Probleme direkt auf der Arbeitsebene durch – zweckmäßig ausgebildete – Konfliktlotsen gelöst werden. Verschiedene – interne und letztlich auch externe – Eskalationsstufen werden betriebsindividuell vorgesehen. Durch die schnelle Bearbeitung von Konflikten und die wachsende Konfliktkompetenz aller Beteilgten, werden die enormen Folgekosten unbearbeiteter Konflikte (u.a. missratene Projekte, Fehlerkosten, vergraulte Kunden, Mitarbeiterfluktuation, Dienst nach Vorschrift) vermieden. Gleichzeitig verhindert das abgestufte Vorgehen von Eskalationsstufe zu Eskalationsstufe ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen. Der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) hat aktuell eine Fachgruppe Systemdesign gebildet, um den Diskurs, die Entwicklung und die Vernetzung zum Systemdesign im deutschsprachigen Raum voranzutreiben. Gleichzeitig sollen Standards für Ausbildung und Zertifizierung in diesem Bereich geschaffen werden. Veranstaltungshinweis: 3. Konferenz Systemdesign der Grundig Akademie Nürnberg am 18.4.2015 Zum tiefer Lesen: Artikel von Kurt Faller Russian Arbitration AssociationIm April 2013 wurde die Russian Arbitration Association gegründet. Grund für die Gründung war die massenhafte Abwanderung von Rechtsstreitigkeiten mit Russlandbezug zu ausländischen Schiedsorganisationen. Zum Beispiel ist traditionell die Schiedsinstitution der Stockholmer Handelskammer im Ostgeschäft sehr stark. Schon zu Zeiten des Kalten Krieges wurde diese bei Handelsstreitigkeiten zwischen Angehörigen der beiden Blöcke genutzt. Um dies zu erreichen, will die RAA eine moderne Schiedsinstitution nach internationalen Standards werden. Die RAA hat keine eigene Schiedsordnung, sondern administriert Schiedsverfahren auf Basis der international bewährten UNCITRAL-Schiedsordnung. Schiedsort, Schiedsrichter und Verfahrenssprache können frei gewählt werden. Eine Schiedsrichterliste und Musterklauseln auf Englisch und Russisch werden zur Verfügung gestellt. Fazit: Die RAA bietet eine praktikable Möglichkeit für Schiedsverfahren mit russischer Beteiligung. Da der Sitz des Schiedsgerichtes auch in einem anderen Land liegen kann, kann so die Anwendbarkeit russischen Zivilprozessrechts und die Zuständigkeit der russischen Gerichte für Verfahrensfragen vermieden werden. Gleichzeitig hat der russische Geschäftspartner mit der RAA als Organisation „ein Stück Russland“ in der Schiedsklausel, was die Akzeptanz leichter machen könnte. Zum tiefer Lesen: GTAI-Info Kolumne STREITHAHN:
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