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„Vor drei Jahrzehnten wurden wir belächelt, als wir über alternative |
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Werte Leserschaft,die IHK Frankfurt und die Unternehmensberatung Mazar haben eine Studie zum Thema Konflikte veröffentlicht, siehe dritter Beitrag unten. Auffällig ist eine deutlich höhere Einschätzung zur Effektivität der Mediation bei gleichzeitiger häufigerer Anwendung des Gerichtsverfahrens. Folgender Frage der Studienautoren hierzu möchte ich Nachdruck verleihen: „Keine Scheu Kunden zu verklagen. Fingerspitzengefühl?“ Und weil Beispiele immer am besten wirken, lesen Sie bitte dazu auch den heutigen Streithahn. Darin zeigen Andritz und CEPP, wie man viel Geld zum Fenster raus schmeißt. Viel Spaß damit, Ihr Oliver Dittmann |
Überblick:Vertragsmanagement: Konfliktmanagement: Kolumne „STREITHAHN“: Nützliches aus dem Netz:
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SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGENBei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt. Sachleistung – a) Leistung, Schnittstellen, Mitwirkungspflichten
Fehler und Nachlässigkeiten bei der Beschreibung der Sachleistung führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu Schwierigkeiten bei der Projektabwicklung. Ein möglichst vollständig und eindeutig beschriebener Vertragsgegenstand schützt vor Mehrkosten, Streitigkeiten und Verzögerungen. Beide Parteien haben daher ein Interesse daran, die Sachlieferung vertraglich so genau festzuhalten, wie es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eben möglich ist. Vor allem bei größeren Arbeiten an bestehenden Anlagen, zum Beispiel Rehabilitationen, können leicht unterschiedliche Auffassungen zum vereinbarten Leistungsumfang entstehen – mit erheblichen Folgen. Dazu nutzen sie vor allem Spezifikationen, Zeichnungen und Diagramme. Diese verschiedenen Dokumente werden über die Auflistung der Vertragsbestandteile (siehe April-Newsletter) aufgenommen. Dokumente und deren jeweiliger Revisionsstand sind eindeutig zu bezeichnen. Die Anfertigung bzw. Prüfung dieser Dokumente erfordert neben technischer Expertise auch ein Grundverständnis der vertraglichen Architektur. Immer wieder finden sich in technischen Spezifikationen auch haftungsrelevante Formulierungen, wie zum Beispiel zu garantierende Parameter. Daher ist es wichtig, die Bearbeiter dafür zu sensibilisieren und sie anzuhalten, im Zweifel mit den kaufmännisch/rechtlich Verantwortlichen Rücksprache zu halten. Insgesamt sollte die Beschreibung eine Positivliste des zu liefernden Umfangs sein. Zusätzlich macht auch eine Negativliste von Dingen die nicht enthalten sind und vom Auftraggeber anderweitig beschafft werden müssen, Sinn. Man spricht von der Definition der Schnittstellen. Manche Zeichnungen und Diagramme haben keinen anderen Zweck, als die Schnittstellen zwischen den Lieferanteilen des Auftragnehmers und des Auftraggebers fest zu legen. Daneben gibt es noch eine weitere Negativliste beim Leistungsumfang, nämlich die Liste der sogenannten Mitwirkungspflichten. Der Auftragnehmer ist zur Erstellung seiner Leistung auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Typische Beispiele für solche Mitwirkungspflichten sind die Freigabe von Dokumenten, die Bereitstellung von Verbindungsteilen oder die Einrichtung der Baustelle. Der Auftragnehmer wird gut daran tun, diese Pflichten nicht nur genau zu erfassen, sondern auch Fristen festzulegen und sie in den verbindlichen Terminplan einzuarbeiten. Heute befassen wir uns also mit der detaillierten Beschreibung der Sachleistung. Im Juni geht es dann um den sogenannten Funktionsbeschrieb und die sogenannte Vollständigkeitsklausel, insgesamt also um die Beschreibung des Zwecks einer Anlage. Die Musterklauseln bestehen heute weitgehend aus Verweisungen auf technische Dokumente. Musterklausel Sachleistung, Schnittstellen, Mitwirkungspflichten Deutsch:Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zur Planung, Konstruktion, Fertigung/Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme, Test und Dokumentation des Auftragsgegenstands. Details des Leistungsumfangs des Auftragnehmers werden im technischen Vertragsteil beschrieben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer durch die Mitwirkungshandlungen gemäß [Dokument] in den dort angegebenen Fristen zu unterstützen. Vom Auftragnehmer eingereichte Dokumente sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang vom Auftraggeber freizugeben oder mit Kommentaren zurück zu geben. Ergeben sich aus Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten Konsequenzen bzgl. Kosten und Zeit, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
Sample Clause Contractor’s Scope, Interface, Employer’s Contribution English:The Contractor in particular undertakes to plan, engineer, manufacture/source, assemble, erect, start-up and document the defined scope of works. Details of the scope are described in the technical specifications.
The Employer undertakes to support the Contractor by the contributions according to [Document] within the time limits there established. Documents submitted by the Contractor are to be released or returned with comments by Employer within 14 days from receipt. Possible consequences regarding cost and time resulting from non-conformance with these obligations to contribute are to be borne by the Employer.
Terminhinweis – erfolgreich auf Englisch Verhandeln
Sprachliche Voraussetzungen:Seminarteilnehmer sollten im Englischen die Kompetenzstufe B2 erreicht haben. Speziellere, für die Verhandlungssituation wichtige Vokabeln werden im Vorabkurs behandelt. Dabei wird die kostenlos erhältliche Software Mnemosyne verwendet. Diese ermöglicht ideal an die Hirnfunktion angepasstes lernen. Die Teilnehmer erhalten im Vorfeld über 10 Wochen Vokabelpakete und lernen diese eigenständig mit Hilfe der Software. Termin und Ort des Workshops:7.-8. Oktober 2015 Leistungen:
Mehr Info: Seite der Veranstaltung Studie über Konflikte und deren Beilegung„Streit – Erfolgreich oder Folgenreich!“ – so überschrieben die IHK Frankfurt am Main und Mazar eine aktuell erschienene Studie, an der 175 Umfrageteilnehmer mitwirkten. Die Studie überzeugt mit gefälligen, übersichtlichen Schaubildern und ich empfehle daher die Lektüre im Original. Trotzdem im Folgenden einige wichtige Erkenntnisse: Häufigkeit von Konflikten mit:
Die emotionale Belastung ist am höchsten bei Konflikten mit den am nächsten Stehenden Personen, woraus sich folgende Reihenfolge ergibt (abnehmende Belastung): Mitarbeiter, Führungskräfte, Geschäftsleitung, Kunden, Gesellschafter, Kooperationspartner, Zulieferer, Behörden, Banken und Kapitalgeber.
Bei der zeitlichen Belastung ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei der emotionalen Belastung, wobei die Geschäftsleitung eher nach unten ausreißt, während Streitigkeiten mit Kunden nach oben ausreißen, also deutlich mehr zeitliche als emotionale Belastung bringen.
Eine interessante Diskrepanz zeigt sich bei den Einschätzung zu den Methoden zur Konfliktbewältigung. Am häufigsten eingesetzt wird die eigene Bearbeitung durch direkte Diskussion mit dem Konfliktgegner, bzw. über die Vorgesetzten. Konform dazu wird diesem Vorgehen von 48% der Teilnehmer die höchste Wirksamkeit zugebilligt. 24% bescheinigen der Mediation die höchste Wirksamkeit, 14% dem öffentlichen Gerichtsverfahren, 10% der Schlichtung und nur 4% dem Schiedsverfahren. Dies steht im Gegensatz zur tatsächlichen Nutzung. Die öffentlichen Gerichte (und im Verhältnis zu Kunden und Lieferanten auch die Schiedsgerichte) werden viel Häufiger genutzt als die Mediation. Wo liegen die Gründe für diese Diskrepanz? Die Umfrageteilnehmern vermissen folgende Voraussetzungen für die Anwendung konsensbasierter Verfahren:
Einige Teilnehmerstimmen dazu: „Möglichkeit der Kostenabschätzung für die Budgetierung“ „Benennung geeigneter Mediatoren“ „Schulung der Führungskräfte intern“ „Bereitschaft der Parteien, sich auf ein derartiges Verfahren einzulassen“ Fazit: Die Konfliktparteien in den Unternehmen haben wohl die Effektivität der Mediation bei Konflikten, die mit eigenen Mitteln nicht zu lösen sind, erkannt. Viele haben aber wohl noch Angst vor der eigenen Courage. Und eindeutig fehlt es an Wissen zum Thema. Mediatoren und anderen Anbietern alternativer Streitbeilegungsverfahren ist angeraten, zum Beispiel durch Vorträge und schriftliche Beiträge im öffentlichen Raum, diese Defizite abzubauen.
Zum tiefer Lesen: Studie IHK Frankfurt am Main / Mazars
Kolumne STREITHAHN:
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