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Archiv des Autors: Oliver Dittmann

Seit fünf Jahren Dienstleister für den Anlagenbau und den Maschinenbau

Mit einer Nischenstrategie erfolgreich: Oliver Dittmann bietet Claim Management, Vertragsmanagement, Verhandlungsführung, Mediation, Adjudikation (Dispute Board) und Schulungen für Maschinenbauer und Anlagenbauer an.

Seit Beginn im Juni 2013 liegt der Fokus des Unternehmens Oliver Dittmann Mediation & Training auf Inhouse-Schulungen für Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau. An der Hochschule Pforzheim gibt er regelmäßig Seminare zur Verhandlungsführung im englischsprachigen Zweig des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen.

Die Mitarbeit im Vertragsmanagement und Claim Management eines Unternehmens des Dampfturbinenbaus sorgte für einen verlässlichen Cash-Flow in der Anfangszeit.

Mediationsverfahren – national und international – innerbetrieblich und außerbetrieblich – sind ein besonders spannender Teil der Tätigkeit. Oliver Dittmann ist als Mediator im Sachgebiet Maschinen- und Anlagenbau an den Industrie- und Handelskammern Nürnberg und München gelistet.

Höhepunkt seiner Laufbahn als Selbständiger bislang ist die Berufung zum Adjudikator ins Dispute Board für das Projekt Tarbela 4th Extension in Pakistan. Mit einer zusätzlichen elektrischen Leistung von rund 1,5 Gigawatt wird dort derzeit ein wichtiger Meilenstein für die Stromversorgung Pakistans gesetzt.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Adjudikator, Claim Manager, Verhandlungsexperte und Trainer von seiner langjährigen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau.

Die Klausel gegen Ärger

Maschinen und Anlagen werden nicht „von der Stange geliefert“. Änderungen und Schwierigkeiten während der Projektabwicklung sind die Regel, nicht die Ausnahme. Und weil es um viel Geld geht bleibt auch Streit nicht aus.

 

Ungefähr dreiviertel der in Deutschland gefertigten Maschinen und Anlagen werden nach Angaben des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer exportiert. Gerade im internationalen Geschäft hat sich die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes gegenüber öffentlichen Gerichten durchgesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: International durchsetzbar, schneller, vertraulich, kompetente Schiedsrichter. Es handelt sich jedoch um ein strittiges, von einem Dritten entschiedenes, Verfahren. Kunden und Lieferanten gehen so verloren.

 

Die Mediation ist in vielen Fällen besser geeignet. Zum einen ist sie schneller und viel günstiger als eine Schiedsgerichtsverhandlung. Der Mediator entscheidet nichts, sondern die Konfliktparteien behalten selbst das Heft in der Hand. Und niemand kann besser beurteilen, welche Lösungen für die Projektsituation passen. Der Mediator ist nach dem Mediationsgesetz zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Geschäftspartner ziehen gemeinsam den Karren aus dem Dreck, wodurch das Verhältnis dauerhaft verbessert und nicht gestört wird. Die Erfolgsquote liegt bei 80 Prozent.

 

Allerdings hat auch die Mediation einen entscheidenden Nachteil: Wenn eine Partei nicht einigungswillig ist, dann gibt es kein Ergebnis. Die Mediation kann dann sogar zur Verschleppung des Verfahrens missbraucht werden.

 

Die Vorteile des Schiedsgerichts und der Mediation lassen sich kombinieren, indem man eine abgestufte, eskalierende Konfliktklausel vereinbart. Die nächsthöhere Stufe darf erst dann gewählt werden, wenn die Vorherige keine Einigung brachte. Folgende Stufen machen Sinn:

  1. a) Verhandlung auf Projektebene,
  2. b) Verhandlung auf höherer Hierarchiestufe,
  3. c) Mediation,
  4. d) Schiedsverfahren.

 

Oliver Dittmann, Mediator für den Maschinen- und Anlagenbau, bietet eine entsprechende Musterklausel auf Deutsch und Englisch an. Diese kann unter www.oliver-dittmann.de/musterklausel-konfliktloesung/ abgerufen werden.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator, Adjudikator, Claim Manager und Trainer von seiner Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau.

10 Jahre erfolgreiche Mediation am Landgericht Osnabrück

„Ich freue mich sehr, dass die Mediation am Landgericht Osnabrück zu einem Erfolgsmodell geworden ist und ein hohes Ansehen genießt.“ So resümmiert der Präsident des Landgerichts Osnabrück Antonius Fahnemann anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Einführung der gerichtlichen Mediation. Fahnemann weiter: „Wir konnten das Gericht so erheblich entlasten, weil wir dadurch viel kürzere Verfahren haben, die oft schon im ersten Termin erledigt werden.“

Wenn die Beteiligten zur Mediation bereit sind, liegt die Erfolgsquote nach der Erfahrung der Osnabrücker Richter bei 80%. Das heißt, 80% der Fälle münden in eine gütliche Einigung. Darunter waren auch komplizierte Streitigkeiten mit mehreren Beteiligten und Streitwerten von mehreren Millionen EUR.

Leider wird die Mediation noch in mehr als der Hälfte der Zivilprozesse abgelehnt. Tendenziell steigt jedoch der Anteil der Mediationsverfahren stetig an. Mitte November 2015 hatten bereits 155 Güterichtertermine am Landgericht Osnabrück statt gefunden, 33 mehr als im gesamten Jahr 2014.

Folgende Vorteile stellt Fahnemann heraus:
  • Lösung des Konfliktes selbstbestimmt durch die Parteien => gefundene Lösung genießt deutlich höhere Akzeptanz als eine streitige Entscheidung;
  • Mediationsverfahren sind für alle Beteiligten in hohem Maße effizient und wirtschaftlich;
  • In einem Großteil der Fälle wird bei sehr kurzen Verfahrenslaufzeiten eine allseits zufriedenstellende Lösung erzielt;
  • oftmals können die Konflikte zwischen den Parteien sogar über den anhängigen Rechtsstreit hinaus „an der Wurzel“ entschärft werden.

Zum tiefer lesen: Artikel aus Osnabrücker Zeitung

Existenzkampf im Wald

Kolumne STREITHAHN

NEWSLETTER KOSTENFREI ABONNIEREN

 

 

Streithähne im WaldDer heutige Streithahn handelt zunächst von einem millionenfach in unseren Wäldern ausgetragenen Kampf um das Überleben. Junge Bäumchen versuchen einen Platz in der Kronenregion – und damit am lebensnotwendigen Licht – zu ergattern. Hungrige Rehe hindern sie daran, indem sie ihre zarten Knospen und Triebe fressen. Die so verstümmelten Pflanzen verkümmern oder wachsen zu Büschen statt langstämmigen, wertvollen Bäumen heran. Getreu nach dem Motto „Wald vor Wild“ hat der Waldbesitzer ein Recht auf Schadensersatz vom Jagdpächter. Dieser berechnet sich pauschal je Pflanze und Verbissumfang und wird von der Kommunalverwaltung festgelegt.

Laut Presse besteht ein Trend dazu, diesen natürlichen Existenzkampf auch in unsere Gerichtssäle zu tragen. So ist ein Fall aus der mittelfränkischen Gemeinde Burk am Amtsgericht Ansbach anhängig. In einem ersten Gutachten war der Schaden noch auf 274 EUR angesetzt worden. Ein zweites Gutachten kam nur noch auf 67 EUR. Der Schadensbetrag im Wald ist längst zweitrangig. Spannend wird vielmehr die Frage, wer am Ende die Kosten des Verfahrens tragen muss. Allein die Gutachterkosten liegen inzwischen bei rund 6.000 EUR, Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare noch nicht einberechnet.

Da kann man sich leicht den Worten des Burker Bürgermeisters anschließen, der dazu aufrief, sich bei solchen Bagatellen außergerichtlich zu einigen. Deswegen ein Gericht zu bemühen sei „lachhaft“.

Zum tiefer Lesen: Fränkische Landeszeitung vom 21.10.2015.

 

Vertragsmanagement Konfliktmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer Newsletter Jubiläumsausgabe Nov Dez 2015

„Weihnachten – Ein Fest der Freude. Leider wird dabei zu wenig gelacht.“
Jean-Paul Sartre

Werte Leserschaft,

bereits zum 25. Mal erhalten die Leser der ersten Stunde diesen Newsletter. Ich möchte mich bei allen – auch den später hinzugestoßenen – Lesern für die Treue und für Rückmeldungen, Lob und Verbesserungsvorschläge bedanken.

Ging die Erstausgabe noch an weniger als 20 Personen, ist in der Zwischenzeit die Lesergemeinde auf 170 angewachsen. Ihnen allen und Ihren Familien wünsche ich schöne, friedliche Feiertage!

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Inbetriebnahme

Konfliktmanagement:
» Schiedsgericht international beliebt

Kolumne „STREITHAHN“:
» Existenzkampf im Wald

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Sachleistung – Inbetriebnahme

Bei der Inbetriebnahme der Anlage arbeiten Auftraggeber und Auftragnehmer Hand in Hand. Während der Auftragnehmer die Verantwortung trägt, stellt der Auftraggeber typischerweise Personal und Betriebsmittel zur Verfügung. Die Inbetriebsetzung kann Teil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Schulung des Auftraggeberpersonals sein.

Oft wird zwischen „kalter“/“trockener“ etc. und „warmer“/“nasser“ etc. Inbetriebnahme unterschieden – also mit und ohne Betriebsmittel.

Da es sich per Definition um einen Erstversuch an der Anlage handelt, ist das Fehlerpotential hoch. Kann die Anlage nicht betrieben werden und muss die Inbetriebnahme wiederholt werden, wird natürlich nach der Verursachung gefragt. Kosten der Wiederholung, eventueller Schäden und der Verzögerung im Projekt gilt es zu verteilen. Die beiden letztgenannten Punkte sind allgemein durch die Verzugs- und Haftungsregelungen des Vertrages geregelt und bedürfen hier keiner speziellen Erwähnung.

Klauseln zur Inbetriebnahme umfassen sehr konkrete Details, die in die projektspezifischen „Speziellen Vertragsbedingungen“ gehören. Diese beinhalten zum Beispiel die Anmeldung und Organisation, die Kostentragung und den Ablauf. Die Musterklausel unten beschränkt sich darauf, die Tragung der Kosten für vergebliche Aufwendungen zwischen den Parteien zu regeln. Natürlich kann in jede Richtung von dem Vorschlag abgewichen werden. Wird keine Regelung getroffen, richtet sich die Kostentragung nach den allgemeinen Vertragsregeln für Vertragsverletzungen und Haftung.

Musterklausel Kostentragung bei erfolgloser Inbetriebnahme:

Wird die Inbetriebnahme abgesagt oder muss sie wegen fehlenden Erfolgs wiederholt werden, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vergeblich aufgewendeten, unvermeidbaren Kosten zu erstatten, soweit die Absage oder der Misserfolg im Verantwortungsbereich des Auftraggebers begründet liegt. Soweit der Grund im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, hat dieser seine Kosten selbst zu tragen und darüber hinaus dem Auftraggeber die vergeblichen, unvermeidbaren Kosten ausschließlich für [AUFZÄHLUNG] zu ersetzen. Soweit die Ursache oder deren Zuordnung nicht festgestellt werden kann, sind diese Kosten von der Partei zu tragen, die sie im Erfolgsfall zu tragen gehabt hätte.

Sample Clause Cost for Unsuccessful Commissioning:

If commissioning is cancelled or unsuccessful and must be repeated, then the Employer must reimburse the Contractor in respect of unavailing and inevitable costs, as far as the reason for cancellation or failure lies within the Employer’s sphere of responsibility. As far as the reason lies within the Contractor’s sphere, the Contractor must bear Contractor’s own cost and reimburse Employer’s unavailing and inevitable costs spent for [LIST]. As far as the reason or its attribution cannot be determined,such costs are to be borne by the party which would have been obliged to bear them in case of success.

Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist Schiedsgerichtsbarkeit führend

Gemäß einer Umfrage von White & Case und der Queen Mary University of London gaben 90% der Befragten an, bei internationalen Streitigkeiten den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit zu gehen. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung im Vergleich zur Umfrage 2006, bei der dies 73% angaben.

Bevorzugte Schiedsorte sind mit 45% London und 37% Paris. Hongkong und Singapur holen auf und liegen auf Plätzen drei und vier. Mehr als zweidrittel der Befragten nannten die Internationale Handelskammer (ICC) als Schiedsorganisation ihrer Wahl. Damit liegt die ICC deutlich vorne. Jeder Befragte durfte drei Organisationen nennen. Laut Umfrage sind eine gute administrative Infrastruktur, Neutralität und internationale Ausrichtung sowie die Fähigkeit, Schiedsverfahren überall in der Welt zu verwalten die wichtigsten Beweggründe für die Wahl einer Schiedsgerichtsorganisation.

Weiter wurden die Teilnehmer nach Ihrer Meinung zu vereinfachten Verfahren und stärkerer Regulierung befragt. Die Details können Sie im Link unten nachlesen.

Zum tiefer lesen: http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/marktstudie-internationale-schiedsverfahren-bevorzugt/

Kolumne STREITHAHN:
Existenzkampf im Wald

Streithähne im WaldDer heutige Streithahn handelt zunächst von einem millionenfach in unseren Wäldern ausgetragenen Kampf um das Überleben. Junge Bäumchen versuchen einen Platz in der Kronenregion – und damit am lebensnotwendigen Licht – zu ergattern. Hungrige Rehe hindern sie daran, indem sie ihre zarten Knospen und Triebe fressen. Die so verstümmelten Pflanzen verkümmern oder wachsen zu Büschen statt langstämmigen, wertvollen Bäumen heran. Getreu nach dem Motto „Wald vor Wild“ hat der Waldbesitzer ein Recht auf Schadensersatz vom Jagdpächter. Dieser berechnet sich pauschal je Pflanze und Verbissumfang und wird von der Kommunalverwaltung festgelegt.

Laut Presse besteht ein Trend dazu, diesen natürlichen Existenzkampf auch in unsere Gerichtssäle zu tragen. So ist ein Fall aus der mittelfränkischen Gemeinde Burk am Amtsgericht Ansbach anhängig. In einem ersten Gutachten war der Schaden noch auf 274 EUR angesetzt worden. Ein zweites Gutachten kam nur noch auf 67 EUR. Der Schadensbetrag im Wald ist längst zweitrangig. Spannend wird vielmehr die Frage, wer am Ende die Kosten des Verfahrens tragen muss. Allein die Gutachterkosten liegen inzwischen bei rund 6.000 EUR, Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare noch nicht einberechnet.

Da kann man sich leicht den Worten des Burker Bürgermeisters anschließen, der dazu aufrief, sich bei solchen Bagatellen außergerichtlich zu einigen. Deswegen ein Gericht zu bemühen sei „lachhaft“.

Zum tiefer Lesen: Fränkische Landeszeitung vom 21.10.2015.

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist Schiedsgerichtsbarkeit führend

Gemäß einer Umfrage von White & Case und der Queen Mary University of London gaben 90% der Befragten an, bei internationalen Streitigkeiten den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit zu gehen. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung im Vergleich zur Umfrage 2006, bei der dies 73% angaben.

Bevorzugte Schiedsorte sind mit 45% London und 37% Paris. Hongkong und Singapur holen auf und liegen auf Plätzen drei und vier. Mehr als zweidrittel der Befragten nannten die Internationale Handelskammer (ICC) als Schiedsorganisation ihrer Wahl. Damit liegt die ICC deutlich vorne. Jeder Befragte durfte drei Organisationen nennen. Laut Umfrage sind eine gute administrative Infrastruktur, Neutralität und internationalen Ausrichtung sowie die Fähigkeit, Schiedsverfahren überall in der Welt zu verwalten die wichtigsten Beweggründe für die Wahl einer Schiedsgerichtsorganisation.

Weiter wurden die Teilnehmer nach Ihrer Meinung zu vereinfachten Verfahren und stärkerer Regulierung befragt. Die Details können Sie im Link unten nachlesen.

Zum tiefer lesen: http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/marktstudie-internationale-schiedsverfahren-bevorzugt/

Dann lieber ohne Fahrkarte erwischen lassen…

Kolumne STREITHAHN

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Streithähne auf MoosBußgelder wegen Schwarzfahrens werden oft auf Schildern in Zügen und Bussen angedroht, um Fahrkartenabsatz zu erhöhen. Der „Held“ des heutigen Streithahns hätte mit Schwarzfahren viel Geld sparen können – selbst wenn er erwischt worden wäre.

Der Sohn eines Sozialhilfeempfängers in Bern machte nach Informationen der Berner Zeitung ein Schnupperpraktikum und kaufte sich für den Arbeitsweg eine Abofahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs. Der Vater reichte die Fahrkarte Mitte Januar bei der Gemeinde Bern ein, mit dem Ersuchen, die Kosten in Höhe von 34,10 Franken erstattet zu bekommen. Bevor die Gemeinde Ende Mai mitteilte, Sie übernehme die Kosten, hatte der Mann bereits einen Anwalt beauftragt, sein Ersuchen durchzusetzen.

1.632,00 Franken stellte der Anwalt hierfür in Rechnung, was wiederum zur Begleichung an die Gemeinde Bern weiter gereicht wurde. Diese war bereit, 551,90 Franken zu übernehmen. Der Sozialhilfeempfänger klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Bei einer so „unbedeutenden Streitsache“ sei eine längere Beratung nicht nötig gewesen und die Anwaltskosten seien mit 500 Franken angemessen berechnet gewesen.

Darüber, was nun wiederum der Streit um die Anwaltskosten an neuen Anwalts- und Gerichtskosten nach sich zog, berichtet die Berner Zeitung leider nicht. Das muss auch nicht sein, der Fall ist ohnehin grotesk genug.

Zum tiefer Lesen: Artikel Berner Zeitung

Vertrags- & Konfliktmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer Newsletter Oktober 2015

 

 

 

 

 

„Although negotiation takes place every day, it is not easy to do well. Standard strategies for negotiation often leave people dissatisfied, worn out and alienated…“
Roger Fisher and William Ury

Werte Leserschaft,

heute möchte ich Sie besonders auf die Linksammlung ganz am Ende des Newsletters hinweisen. Mit GTAI-Branchenberichten aus Südafrika und Japan, branchenrelevanten Studien und  Umfragen u.a. von Fraunhofer und VDMA und nicht zuletzt der Eröffnungsrede zum Maschinenbaugipfel vom VDMA-Präsidenten Festge sind nur einige der folgenswerten Verknüpfungen genannt.

Die Serie „Mustervertrag Maschinen Anlagen“ beschäftigt sich heute mit der konfliktträchtigen Montagephase. Passend dazu können Sie auch ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung Mediation Müller lesen.

Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Montage
» Claims im Maschinen-/Anlagenbau

Konfliktmanagement:
» EU unterstützt D gegen Vattenfall
» Interview Dt. Stiftung Mediation

Kolumne „STREITHAHN“:
» Lieber ohne Fahrkarte

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Sachleistung – Montage

Mustervertrag Maschinen- und Anlagenbau - MontageklauselDie Montage ist ein wichtiger Bestandteil vieler Anlagenverträge. Sie birgt viel Konfliktpotential. Denn vor Beginn der Montage hatte der Auftragnehmer noch weitgehend unabhängig vom Auftraggeber arbeiten können, auch wenn natürlich bestimmte Mitwirkungspflichten, zum Beispiel Freigaben oder Beistellungen, nötig waren. Mit Beginn der Montage jedoch intensiviert sich der Abstimmungsaufwand. Gewerke sind voneinander abhängig und Verzögerungen bei einer Partei bedingen oft Verzögerungen bei der Anderen und bei Dritten. Den Auftraggeber treffen nun typischerweise viel umfangreichere Mitwirkungspflichten, zum Beispiel die Bereitstellung von Infrastruktur, Platz, Strom, Wasser, et cetera. Es gilt, viele Schnittstellen zu managen, zum Beispiel zu anderen Auftragnehmern.

Je nach Ort der Baustelle und Art der Arbeiten können auch spezielle Risiken auftreten, über deren Tragung die die Parteien Vereinbarungen treffen sollten, zum Beispiel archäologische Funde, Flut, Erdbeben, Epidemien et cetera. Daraus entstehende Verzögerungen gehören in der Höhere-Gewalt-Klausel („Force Majeure) geregelt, die Gegenstand einer späteren Ausgabe dieser Serie sein wird.

Der Auftraggeber ist natürlich daran interessiert, für seine Planungen feste Termine für die Montage und das Montageende zu vereinbaren. Außerdem schreibt er gerne fest, dass der Auftragnehmer geeignetes Personal einzusetzen hat und dass Baustellenregeln, zum Beispiel bezüglich Sicherheit, eingehalten werden müssen.

Der Auftragnehmer auf der anderen Seite ist sich bewusst, dass ein Montageendtermin von vielen Einflussgrößen – nicht zuletzt vom „Mitspielen“ des Auftraggebers – abhängt. Er wird sehr genau regeln wollen, welche Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber zu erbringen sind. Für den Fall, dass der Auftraggeber dies nicht tut oder der Auftragnehmer sonst unverschuldet behindert wird, wird Letzterer nicht auf Anspruchgrundlagen für Preis- und Terminanpassung verzichten wollen. Entscheidend für den Erfolg ist hierbei natürlich nicht nur der Vertrag, sondern es kommt auch auf ein strukturiertes Claim Management, bei dem Projektleitung und Bauleitung Hand in Hand arbeiten, an.

Baustellen- und Montageanforderungen sind so verschieden wie die Projekte und enthalten sehr konkrete Anweisungen, die in die projektspezifischen „Speziellen Vertragsbedingungen“ gehören. Daher macht es wenig Sinn, hier Musterklauseln vorzugeben. Für die oben genannten Anspruchsgrundlagen für Preis- und Terminanpassungen reichen die Allgemeinen Anspruchsgrundlagen bei Vertragsverletzungen oder Behinderungen. Diese werden wir an geeigneter Stelle diskutieren.

 

 

Seminar: Nachforderungen/Claims im Maschinen- und Anlagenbau

Projekte im Maschinen- und Anlagenbau sind langfristig angelegt. Dabei müssen Gewerke verschiedener Unternehmer technisch und organisatorisch unter einen Hut gebracht werden. Schwierigkeiten können zum Beispiel bei Schnittstellen verschiedener Gewerke, bei Leistungsstörungen, bei der behördlichen Genehmigung oder durch geänderte Vorstellungen des Kunden entstehen. Das führt zwangsläufig zu Änderungen in den einzelnen Leistungen. Ein starkes Projektergebnis setzt ein professionelles Management der resultierenden Forderungen voraus.
Als Seminarteilnehmer schärfen Sie Ihren Sinn für das sichere Erkennen von erfolgsversprechenden Nachforderungen. Weiterhin wird aufgezeigt, welche Vertragsbestandteile relevant sind und wie Sie sich für den Ernstfall ein praktisches Claimshandbuch anlegen. Damit behalten Sie projektspezifisch den Überblick über alle erfolgsrelevanten Maßnahmen (Mitteilungen, Fristwahrung etc.), den systematischen Aufbau der Nachforderungen, die laufenden Claims und den jeweils wichtigen Schriftverkehr.
Das eintägige Seminar findet am 3.12.2015 bei der IHK Heilbronn statt. Melden Sie sich bitte direkt bei der IHK an.

EU-Kommission unterstützt Deutschland gegen Vattenfall bei US-Schiedsverfahren

Bereits im November-2014-Streithahn lasen Sie über die 4,7 Mrd. EUR Klage, die Vattenfall, wegen des beschleunigten Atomausstiegs, gegen Deutschland betreibt. Dabei fallen allein geschätzte 9 Millionen EUR Verfahrenskosten an. Das Verfahren findet vor einem US-Schiedsgericht statt.

Nun habe sich die EU-Kommission, nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums, in das Verfahren eingemischt. Brüssel sehe es kritisch, dass sich ein EU-Staat gegen ein schwedisches Unternehmen vor einem US-Schiedsgericht verantworten solle. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Indes nutzen TTIP-Gegner das Verfahren als Beispiel für die Gefahren der im TTIP-Vertragsentwurf vorgesehenen Investitionsschutzverfahren.

Zum tiefer Lesen: Spiegel-Online Artikel

Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung für Mediation

Viktor Müller ist seit Jahren Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Mediation (DSM), für die auch ich mich ehrenamtlich betätige, u.a. durch kostenfreie Vorträge zur Mediation bei Unternehmen.
Hier finden Sie das Interview mit Viktor Müller zum Thema Mediation. Wenn Sie – zum Beispiel für Ihre Führungskräfte und/oder Personalbeauftragten – einen kostenfreien DSM-Vortrag buchen möchten, sprechen Sie mich einfach an.

 

Kolumne STREITHAHN:
Dann lieber ohne Fahrkarte erwischen lassen

Streithähne auf MoosBußgelder wegen Schwarzfahrens werden oft auf Schildern in Zügen und Bussen angedroht, um Fahrkartenabsatz zu erhöhen. Der „Held“ des heutigen Streithahns hätte mit Schwarzfahren viel Geld sparen können – selbst wenn er erwischt worden wäre.

Der Sohn eines Sozialhilfeempfängers in Bern machte nach Informationen der Berner Zeitung ein Schnupperpraktikum und kaufte sich für den Arbeitsweg eine Abofahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs. Der Vater reichte die Fahrkarte Mitte Januar bei der Gemeinde Bern ein, mit dem Ersuchen, die Kosten in Höhe von 34,10 Franken erstattet zu bekommen. Bevor die Gemeinde Ende Mai mitteilte, Sie übernehme die Kosten, hatte der Mann bereits einen Anwalt beauftragt, sein Ersuchen durchzusetzen.

1.632,00 Franken stellte der Anwalt hierfür in Rechnung, was wiederum zur Begleichung an die Gemeinde Bern weiter gereicht wurde. Diese war bereit, 551,90 Franken zu übernehmen. Der Sozialhilfeempfänger klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Bei einer so „unbedeutenden Streitsache“ sei eine längere Beratung nicht nötig gewesen und die Anwaltskosten seien mit 500 Franken angemessen berechnet gewesen.

Darüber, was nun wiederum der Streit um die Anwaltskosten an neuen Anwalts- und Gerichtskosten nach sich zog, berichtet die Berner Zeitung leider nicht. Das muss auch nicht sein, der Fall ist ohnehin grotesk genug.

Zum tiefer Lesen: Artikel Berner Zeitung

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Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung für Mediation

Viktor Müller ist seit Jahren Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Mediation (DSM), für die auch ich mich ehrenamtlich betätige, u.a. durch kostenfreie Vorträge zur Mediation bei Unternehmen.
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EU-Kommission unterstützt Deutschland gegen Vattenfall bei US-Schiedsverfahren

Bereits im November-2014-Streithahn lasen Sie über die 4,7 Mrd. EUR Klage, die Vattenfall, wegen des beschleunigten Atomausstiegs, gegen Deutschland betreibt. Dabei fallen allein geschätzte 9 Millionen EUR Verfahrenskosten an. Das Verfahren findet vor einem US-Schiedsgericht statt.

Nun habe sich die EU-Kommission, nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums, in das Verfahren eingemischt. Brüssel sehe es kritisch, dass sich ein EU-Staat gegen ein schwedisches Unternehmen vor einem US-Schiedsgericht verantworten solle. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Indes nutzen TTIP-Gegner das Verfahren als Beispiel für die Gefahren der im TTIP-Vertragsentwurf vorgesehenen Investitionsschutzverfahren.

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