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Archiv der Kategorie: Kolumne Streithahn

Existenzkampf im Wald

Kolumne STREITHAHN

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Streithähne im WaldDer heutige Streithahn handelt zunächst von einem millionenfach in unseren Wäldern ausgetragenen Kampf um das Überleben. Junge Bäumchen versuchen einen Platz in der Kronenregion – und damit am lebensnotwendigen Licht – zu ergattern. Hungrige Rehe hindern sie daran, indem sie ihre zarten Knospen und Triebe fressen. Die so verstümmelten Pflanzen verkümmern oder wachsen zu Büschen statt langstämmigen, wertvollen Bäumen heran. Getreu nach dem Motto „Wald vor Wild“ hat der Waldbesitzer ein Recht auf Schadensersatz vom Jagdpächter. Dieser berechnet sich pauschal je Pflanze und Verbissumfang und wird von der Kommunalverwaltung festgelegt.

Laut Presse besteht ein Trend dazu, diesen natürlichen Existenzkampf auch in unsere Gerichtssäle zu tragen. So ist ein Fall aus der mittelfränkischen Gemeinde Burk am Amtsgericht Ansbach anhängig. In einem ersten Gutachten war der Schaden noch auf 274 EUR angesetzt worden. Ein zweites Gutachten kam nur noch auf 67 EUR. Der Schadensbetrag im Wald ist längst zweitrangig. Spannend wird vielmehr die Frage, wer am Ende die Kosten des Verfahrens tragen muss. Allein die Gutachterkosten liegen inzwischen bei rund 6.000 EUR, Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare noch nicht einberechnet.

Da kann man sich leicht den Worten des Burker Bürgermeisters anschließen, der dazu aufrief, sich bei solchen Bagatellen außergerichtlich zu einigen. Deswegen ein Gericht zu bemühen sei „lachhaft“.

Zum tiefer Lesen: Fränkische Landeszeitung vom 21.10.2015.

 

Dann lieber ohne Fahrkarte erwischen lassen…

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Streithähne auf MoosBußgelder wegen Schwarzfahrens werden oft auf Schildern in Zügen und Bussen angedroht, um Fahrkartenabsatz zu erhöhen. Der „Held“ des heutigen Streithahns hätte mit Schwarzfahren viel Geld sparen können – selbst wenn er erwischt worden wäre.

Der Sohn eines Sozialhilfeempfängers in Bern machte nach Informationen der Berner Zeitung ein Schnupperpraktikum und kaufte sich für den Arbeitsweg eine Abofahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs. Der Vater reichte die Fahrkarte Mitte Januar bei der Gemeinde Bern ein, mit dem Ersuchen, die Kosten in Höhe von 34,10 Franken erstattet zu bekommen. Bevor die Gemeinde Ende Mai mitteilte, Sie übernehme die Kosten, hatte der Mann bereits einen Anwalt beauftragt, sein Ersuchen durchzusetzen.

1.632,00 Franken stellte der Anwalt hierfür in Rechnung, was wiederum zur Begleichung an die Gemeinde Bern weiter gereicht wurde. Diese war bereit, 551,90 Franken zu übernehmen. Der Sozialhilfeempfänger klagte und verlor vor dem Verwaltungsgericht. Bei einer so „unbedeutenden Streitsache“ sei eine längere Beratung nicht nötig gewesen und die Anwaltskosten seien mit 500 Franken angemessen berechnet gewesen.

Darüber, was nun wiederum der Streit um die Anwaltskosten an neuen Anwalts- und Gerichtskosten nach sich zog, berichtet die Berner Zeitung leider nicht. Das muss auch nicht sein, der Fall ist ohnehin grotesk genug.

Zum tiefer Lesen: Artikel Berner Zeitung

Petrobras-Milliarden-Klage: Wie geölt… äh … geschmiert

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Streithähne im HerbstÜber viele Jahre hinweg hatten sich Bau- und Schiffsbauunternehmen bei Aufträgen der brasilianischen Ölfirma Petrobras abgesprochen. Mehrere Firmen, Führungskräfte und Politiker wurden von der Staatsanwaltschaft wegen Korruption und Kartellbildung angeklagt.
Petrobras tritt als Nebenkläger auf und fordert Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1,27 Milliarden Reais (etwa 380 Millionen Euro).

Zum tiefer Lesen: Artikel – Petrobras klagt auf Schadensersatz in Milliardenhöhe

Eine Henne als Leidtragende

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Streithähne am StrandUnser Streithahn trägt Trauer. Schuld ist ein jahrelanger  Nachbarschaftsstreit in Gent. Ein Streitthema waren die Hühner des einen Nachbarn, die immer wieder das Grundstück des anderen Nachbarn aufsuchten. Vielleicht waren dort ja die Würmer leckerer.

Dem ungewollt mit Besuch bedachten Nachbarn platzte eines Tages der Kragen und er schlug eines der Hühner mit einem Bambusstab tot und warf es zurück in den Garten seines Besitzers.
Dieser erstattete Anzeige und verklagte den Hühnerschreck auf 500 EUR Schadensersatz. Das Gericht sprach ihm lediglich einen symbolischen Betrag von 1 EUR zu. Der Schläger wurde für seine Unbeherrschtheit gegenüber der armen Henne außerdem zu 312 EUR Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zum tiefer Lesen: Ein Euro Schadensersatz für totes Huhn

Moneten für malade Möpse?

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StreithahnEmma ist eine Möpsin. Emma humpelt vor schmerzen, besonders wenn es nass und kalt ist. Emmas Frauchen führt das auf einen Gendefekt der Hündin zurück. Die Züchterin bot Ihr darauf hin an, Emma umzutauschen, was die Besitzerin zurückwies. Emma sei schließlich ein Teil der Familie. „Ich habe mich Hals über Kopf in den Hund verliebt.“

Die Hundekäuferin klagte in erster Instanz auf 700 EUR Schadensersatz. Der Amtsrichter gab sein bestes, die beiden Damen von einer Einigung auf 500 EUR zu überzeugen, scheiterte jedoch. Emmas Frauchen bestand auf ein Gutachten. Dieses fiel nicht zu Ihrem Gunsten aus und in der Folge auch das Urteil. Der Hund sei im Wesentlichen gesund, hieß es.

Das will die Hundebesitzerin nicht akzeptieren. Sie geht in Berufung. Nun darf sich also auch noch das Landgericht mit dem Fall befassen. Indessen steht schon der nächste Mops an den Pforten des Amtsgerichts Ingolstadt. Verklagt wird wieder die Züchterin von Emma. Vielleicht gibt es doch noch Monteten für malade Möpse?

Zum tiefer lesen: Augsburger Allgemeine

…und alle verlieren!

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Streithahn im JuniWie lange kann ein Streit die Entwicklung eines ganzen Ortskerns lähmen? In Theilheim, Landkreis Würzburg, will man es offenbar wissen.

2007 wurde das ehemalige Wirtshaus Nußmann an Theilheimer Geschäftsleute verkauft. Die Gemeinde, die für das Areal Pläne hatte, sah ihr Vorkaufsrecht verletzt und klagte. 2008 bekam die Gemeinde Recht. Daraufhin zauberten die Geschäftsleute Mietverträge aus dem Hut, die sie mit der mittlerweile verstorbenen Verkäuferin des Grundstücks zu Lebzeiten abgeschlossen haben wollten. Darin wurde das Grundstück zu einem geringen Pachtzins für 20 Jahre an die besagten Geschäftsleute verpachtet. Im August 2014 (!) nun erklärte das Gericht diese Mietverträge für unwirksam.

Wer denkt, nun findet sich alles und die Gemeinde kann ihre Baupläne umsetzen, irrt. Ein Testament ist aufgetaucht und wirft Fragen auf. Auch hat die Gemeinde gegen das Urteil Berufung eingelegt, da Regressansprüche vom Gericht nicht berücksichtigt worden waren. Es wird erwartet, dass sich diese Verfahren noch einige Jahre (!) hinziehen werden.

Inzwischen gibt es die, von der Gemeinde bei ihren Plänen einkalkulierte, Städtebauförderung nicht mehr, so dass die ehrgeizigen Pläne kaum noch zu finanzieren sind. Im Gemeinderat haben sich die Mehrheitsverhältnisse verschoben und eine weitere Unterstützung des Projektes ist ungewiss. Obendrein hatte einer der beklagten Geschäftsleute ein Nachbargrundstück ersteigert, in der Hoffnung die von ihm geplante Investition tätigen zu können. Dieses Grundstück wäre für die Umsetzung der Pläne der Gemeinde notwendig gewesen.

Fazit: So manche ländliche Gemeinde mit hohem Leerstand wird sich verwundert die Augen reiben, sind hier doch zwei Interessenten da, die gerne investieren möchten. Leider verhindert die Zwietracht jedoch eine Modernisierung des Ortskerns von Theilheim. Schade für die Theilheimer, aber ein schönes Anschauungsbeispiel für uns.

Zum tiefer lesen: Artikel Mainpost

Ein fauler Kompromiss über 40 Mio. EUR?

Kolumne STREITHAHN:
Ein fauler Kompromiss über 40 Mio. EUR?

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Streithähne im Mai

2014 erhielt Celulosa y Energía Punta Pereira S.A. (“CEPP”) – ein joint venture von Stora Enso und Arauco – eine Schiedsklage von Andritz Pulp Technologies Punta Pereira S.A. über 200 Mio. EUR. Die Klägerin ist eine Tochter der Andritz AG.

Die Forderungen entstanden im Zusammenhang mit Verträgen über die Ausrüstung des Montes del Plata Zellstoffwerks. CEPP stritt ab und klagte ihrerseits auf 91 Mio. EUR auf Grund angeblicher Vertragsverstöße durch Andritz.

Nun haben die Streitparteien die Sache beigelegt, sich auf eine Zahlung an Andritz in Höhe von 40 Mio. EUR geeinigt und das Schiedsverfahren beendet.

Fazit: Das erinnert nur zu sehr an die Ergebnisse anderer Großverfahren. Die Taktik ist – auch bei dünner Nachrichtenlage – allzu durchsichtig. In bester Basar-Feilscher-Manier bläst die Klägerin – bzw. deren Anwälte – die Forderungen auf. Die Beklagte saugt sich einen möglichst hohen Gegenclaim aus den Fingern. Am Ende wird die Differenz aus Claim und Gegenclaim gebildet und irgendwo dazwischen ein Kompromiss geschlossen.

Hätten die Parteien – ohne Schiedsgericht – von Anfang an ernsthaft auf eine einvernehmliche Lösung hingearbeitet, hätten sie immense direkte Kosten, viel Zeit und dadurch auch hohe indirekte Kosten sparen können. Vom Reputationsverlust wollen wir gar nicht sprechen.

Wer profitiert von diesen Verfahren mit aufgeblähten Streitwerten? – Juristen und Schiedsorganisationen, deren Honorare sich nach dem Streitwert bemessen und bei solchen Verfahren in die Millionen gehen.

Wer zahlt dabei drauf? – Die Streitparteien, letztlich also die Aktionäre und Kunden.

Warum läuft das so? – Weil die Verantwortlichen leider ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. Sie unterlassen es, zum Wohl ihrer Unternehmen, ein konsensbasiertes Verfahren zu verfolgen. Die Einigung war ja offenbar möglich. Scheinbar brauchen Manche den Druck eines völlig zerfahrenen Schiedsverfahrens, um für eine Einigung mürbe zu werden. Dann akzeptieren sie einen simplen und willkürlichen halbe-halbe-Schnitt um noch größere Schäden zu vermeiden.

Wie hätte es besser laufen können? – Bei einer Mediation suchen die Parteien von Anfang an auf Basis ihrer Interessen nach einer Lösung. Dabei finden Sie kreative Lösungen, die für beide Seiten vorteilhaft sind („Win-Win“). Diese besseren Lösungen gibt es viel schneller und zu viel geringeren Kosten als beim Schiedsverfahren. Das Verhältnis für eine weitere Zusammenarbeit wird gestärkt und nicht durch ein strittiges Verfahren belastet.

Dieses Schiedsverfahren ist ein Beispiel dafür, dass die Unzulänglichkeiten, die in der Studie der IHK (siehe vorhergehenden Beitrag) aufgezeigt werden, auch bei höchsten Streitwerten vorherrschen.

Zum tiefer Lesen: Andritz – CEPP

Robin Hood für Arme

Kolumne STREITHAHN:
Robin Hood für Arme

StreithähneDes Öfteren haben wir an dieser Stelle schon Vergleiche zwischen Streitwert und Streitkosten gezogen. Diesen Monat erreichen wir einen neuen Rekord der Unverhältnismäßigkeit. Zwar sind die Kosten, die der Streithahn des Monats April zu begleichen hat mit 1.000 EUR (davon 300 EUR Gerichtskosten) vergleichsweise gering. Jedoch steht diesen ein Streitwert von ganzen 19 Cent entgegen. Die Kosten liegen also beim rund 5.300-fachen. Wird dieser Rekord noch zu brechen sein?

Es kommt noch schlimmer: wer hat so eine aberwitzige Klage eingereicht? – Ein ausgewiesener Fachmann! Einer, der es besser hätte wissen müssen! Ein Rechtsanwalt und Doktor der Juristerei (offenbar aber nicht der Ökonomie – oder handelt es sich um einen Werbegag?)! Sein Telefonieanbieter hatte ein Fax an die GEZ zu 19 Cent abgerechnet. Der Anwalt wollte durch eine Liste der Faxverbindungen und vier Zeugen den Nachweis erbringen, dass das Fax nicht von seinem Anschluss gesendet wurde. Der Amtsrichter indessen entschied gegen ihn, da ja ein Praktikant oder sonstwer das Faxgerät bedient haben könnte.

Der Anwalt will sich mit der blutigen Nase, die ihm der Amtsrichter verpasste, nicht zufrieden geben. Er gibt sich kämpferisch und will noch weitere unklare Telefonate gerichtlich prüfen lassen. Er sieht sich als Kämpfer gegen eine groß angelegte Verschwörung. Denn wenn der Telefonanbieter das mit allen seinen Kunden mache, gehe der Schaden schnell in die Millionen.

Somit können wir die Frage aus dem ersten Absatz beantworten: Ja – auch wenn es schwer vorstellbar ist – wir müssen befürchten, dass auch dieser beeindruckende Rekord nicht ewig halten wird.

Zum tiefer Lesen: Focus-Artikel, tz-Artikel

Fliegengitter zum Dritten

Kolumne STREITHAHN:
Fliegengitter zum Dritten

Der Fliegengitterstreit hat nun die zweite Instanz am Oberlandesgericht München durchlaufen. Wir bleiben als Zaungäste dabei. Zur Erinnerung: Es geht um ein Fliegengitter über 22,51 EUR und eine negative Bewertung bei Amazon. Der Händler verklagte den Verbraucher auf ca. 70.000 EUR Schadensersatz. Genaueres können Sie in den Newslettern Mai/Juni 2014 und September 2014 nachlesen (Newsletterarchiv).

Auch nach dieser Instanz brauche ich keinen Elefanten zu verspeisen (was ich für den Fall des Obsiegens des Klägers angekündigt hatte). Der Kläger ist erneut leer ausgegangen. Ich habe die Sinnhaftigkeit dieses Rechtsstreits schon genug gewürdigt und lasse nun „Klartexter“ zu Wort kommen. Unter diesem Synonym wurde die Entscheidung auf der unten angegebenen Seite kommentiert. Klartexter macht seinem Namen alle Ehre. Ich habe nichts hinzuzufügen:

„Na also, jetzt wird dann ja mal Ruhe an der Front herrschen. Bei 70.000 Euro Streitwert freuen sich die Anwälte, und der klagende Händler hat nun neben dem Schaden auch noch die Gewissheit, dass die Behauptung in der Bewertung den Tatsachen entsprach. Ich frage mich, wie doof man als Kaufmann sein muss, wegen so einer Bewertung durch zwei Gerichtsinstanzen zu gehen. Denn es scheint mir wenig glaubhaft, dass Amazon das Verkäuferkonto nur wegen dieser einen Bewertung gesperrt hat.

Nur zur Erinnerung: Es ging um ein Fliegengitter im Wert von 22,51 Euro. Der Kunde hatte das wegen falscher Angaben in der Anleitung reklamiert. Ein guter Kaufmann hätte dem Kunden einen kostenlosen Ersatz geschickt und beim Hersteller reklamiert. Oder selbst eine Änderung an der Anleitung vorgenommen. Der Kunde wäre zufrieden gewesen, und der Händler hätte sich viel Zeit, Ärger und Kosten erspart.“

Zum tiefer Lesen: Artikel Fliegengitter-Prozess

Sisyphus‘ Erben

Kolumne STREITHAHN:
Sisyphus‘ Erben

Biber stehen unter Schutz. Sie zu jagen bedarf einer Genehmigung. Auch ihre Bauten darf man nicht ohne Geneh-migung entfernen. Und tut man es doch, so bauen die Biber wieder auf und man reißt wieder ein und …. Es ist eine Sisyphusarbeit – für beide Seiten.

Vielleicht aus diesem Grund, vielleicht aus einem anderen, ließ ein Grundstückseigentümer die Nager gewähren. Die Biberdämme verursachten jedoch nicht nur auf seinem eigenen Grundstück, sondern auch auf dem des Nachbarn Hochwasser. Dieser verklagte den „Biberbesitzer“ auf Schadensersatz wegen mehrjähriger Ernteausfälle auf seiner landwirtschaftlichen Fläche. Der geschädigte Nachbar führte eine „nachbarschaftliche Treuepflicht zur Schadensvermeidung“ ins Feld und monierte überhaupt das Fehlen einer bestimmungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung auf dem Biber-Grundstück. Letzteres lässt vermuten, dass hier auch Weltvorstellungen aufeinandergeprallt sein könnten. Darüber, inwieweit das zum Rechtsstreit über (bisher) zwei Instanzen geführt hat, kann nur spekuliert werden. Die Klage wurde vom Landgericht Weiden abgewiesen, die Berufung vom OLG Nürnberg zurückgewiesen. Der Grundstückseigentümer kann demnach nicht als Störer belangt werden, weil das Schadensereignis von der Natur ausgelöst worden ist und dem Eigentümer auch keine pflichtwidrige Unterlassung vorgeworfen werden kann.

Beurteilung: Den „Biberbesitzer“ würde eine andere Beurteilung auch in einen unangenehmen Spagat bringen. Auf der einen Seite hätte er eine zivilrechtliche Pflicht dem Nachbarn gegenüber, Schäden zu verhindern. Auf der anderen Seite müsste er sich mit den Biberbeauftragten in Fragen des Naturschutzrechts herumzuschlagen. Jeder könnte ihn vor verschiedenen Gerichten belangen, wenn er aus der jeweiligen Sicht zu viel oder zu wenig gegen die Biberbauten unternähme.

Eine Frage bleibt aus meiner Sicht jedoch offen: Wie kann der geschädigte Nachbar sein Eigentum schützen? Abhilfe gegen die Überflutung kann nun einmal (sinnvoll) nur auf dem Grundstück geschaffen werden, auf dem der Biber seinen Damm errichtet. Denken Sie nur einmal weiter und lassen Sie ein Wohnhaus oder Stallungen von dem Hochwasser betroffen sein. Müsste der Nachbar, wenn hohe Sachwerte und sogar das Leben von Nutztieren gefährdet wären, auch nicht eingreifen bzw. den Eingriff wenigstens dulden?

Zum tiefer Lesen: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/land-unter-wegen-biber-467117