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Archiv der Kategorie: Kolumne Streithahn

Stell Dir vor es brennt…

Kolumne STREITHAHN:
Stell Dir vor es brennt…

… und keiner geht hin! In Sunthausen (Schwarzwald) sind zum Ende 2014 alle knapp 40 aktiven Feuerwehrleute aus der Wehr ausgetreten.

Was war der Grund für diesen drastischen Schritt? Haben alle Kameraden zusammen das Rentenalter erreicht? Ist das Gerätehaus abgebrannt? Wird zum Durstlöschen nur noch Wasser gereicht? Hat der Gemeinderat aus Kostengründen das Feuerwehrauto verkauft?

Nichts dergleichen! Im Gegenteil, die Abteilung Sunthausen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürrheim sollte sogar ein nagelneues Fahrzeug bekommen. Auf dringenden Wunsch wäre dieses sogar mit einem Wassertank ausgestattet worden.

Wie kam es dennoch zum Austritt, wo doch laut Abteilungskommandant jeder in der Suntheimer Abteilung das Ehrenamt gerne ausübte? Zankapfel war eine Integralkabine zu 30.000 EUR, die das Fahrzeug auf 190.000 EUR verteuert hätte. Der Gemeinderat lehnte sie ab, die Suntheimer Feuerwehrleute wollten sie unbedingt. Sie argumentierten dies vor allem mit einer zwei- bis dreiminütigen Zeitersparnis, da die Integralkabine ein Ausrüsten mit Atemschutz während der Fahrt ermögliche.

Eine Mediation lehnten die Wehrleute von vornherein ab, da sie keine Akzeptanz einer Suntheimer Sonderlösung bei den anderen Wehren sahen.

In Bad Dürrheim und Sunthausen steht man nun vor einem Scherbenhaufen. Mir stellen sich zwei Fragen: 1) Wieviele Minuten länger dauert der erste Löschangriff beim nächsten Ernstfall in Sunthausen, wenn die Sunthausener auf das Eintreffen von Wehren aus anderen Ortsteilen warten müssen? 2) Haben die Sunthausener Feuerwehrleute das Ehrenamt wirklich so gerne ausgeübt, wie sie beteuern?

Zum tiefer Lesen: Artikel FFW Sunthausen

Persil macht weiß – aber nicht weise

Persil macht weiß – aber nicht weise

Weiße Weihnachten wünschen sich die Meisten. Weiße Wäsche wünscht sich jeder. Das kann jedoch zu Problemen mit der Nachbarschaft führen. Und das kann skurile Ausmaße annehmen.

Ein älteres Ehepaar in Icking bei Starnberg fühlte sich, ob des Waschmittelgeruchs aus einem Nachbarhaus, gestört und reichte Klage ein. Es zöge immer dann, wenn dort der Wäschetrockner laufe, der Geruch von Waschmittel den Hang hinunter, just in den Garten des beeinträchtigten Ehepaars. Obst und Gemüse im Garten nähmen den Geschmack an und gesundheitliche Probleme seien der Waschmittelduftexposition geschuldet.

Die vorsitzende Richterin will nun offenbar die Ernsthaftigkeit der Klage prüfen und ein Gutachten in Auftrag geben. Dazu müsste das Kläger-Ehepaar mit 8.000 EUR in Vorleistung gehen. Und da die Geruchsbelästigung nach Angaben der Kläger je nach Wetter variiert, müsste der Gutachter mehrmals anrücken, was die Kosten auf 25.000 EUR in die Höhe treiben würde. Auch dieser Betrag müsste vorgestreckt werden. Ob man das Geld besser anlegen könnte, um den Streit beizulegen? Für einen neuen Trockner etwa? Ich wage zu behaupten, das würde den Streit nicht wirklich lösen. Der Streit um den Wäscheduft ist wohl eher eine Blüte eines tieferliegenden Problems.

Lieber Petrus, sollte es mit den weißen Weihnachten nicht klappen, dann schicke bitte wenigstens eine ordentliche Ladung Weisheit auf die Erde. Wir können’s gebrauchen!

Zum tiefer Lesen: Artikel – Ickinger „Persil-Streit“

Neun Millionen Euro Verfahrenskosten

Kolumne STREITHAHN:
Neun Millionen Euro Verfahrenskosten

StreithähneNeun Millionen Euro Verfahrenskosten für ein Schiedsverfahren! Für wen? Für uns alle, konkreter: für die deutschen Steuerzahler.

Der Energiekonzern Vattenfall hat Deutschland auf Schadensersatz wegen der Abschaltung seiner deutschen Kernkraftwerke verklagt. Die Klage wird von einem Schiedsgericht mit Sitz in USA verhandelt.

Bisher sind bereits 3,2 Millionen Euro an Kosten für Anwälte, Gutachter, Übersetzer und Gerichtskosten angefallen. Auf neun Millionen Euro werden die gesamten Verfahrenskosten geschätzt. Die hohen Verfahrenskosten begründen sich natürlich durch einen sehr hohen Streitwert. Dieser liegt bei 4,7 Milliarden Euro. Falls der Klage statt gegeben wird, wird es also für den deutschen Steuerzahler erst so richtig teuer.

Zum tiefer Lesen: Artikel der Deutschen Welle

Traurig aber wahr

Es ist schlimm genug, dass immer wieder Menschen versterben, ohne dass diese über Wochen von Nachbarn, Freunden, Verwandten, Vermietern oder sonstigen Personen vermisst werden. In Schleswig-Holstein hat ein Vermieter die Erben einer Frau, der dieses widerfuhr, auf Schadensersatz verklagt. Gut, dass sie das nicht mehr erleben musste!

Die Leiche der älteren Dame wurde erst gefunden, nachdem die Nachbarn Verwesungsgeruch wahrnahmen. Entsprechend intensiv und langwierig war die Renovierung. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz für die Kosten der Renovierung und für den Nutzungsausfall. Das Amtsgericht Bad Schwartau war genötigt, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, die bei gediegenen Bürgern nur Kopfschütteln auslösen, zum Beispiel, ob das Sterben zur vertragskonformen Nutzung einer Mietwohnung gehört und ob der verstorbenen Frau oder ihren Erben ein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Das Amtsgericht Bad Schwartau hat die Klage in allen Punkten zurückgewiesen.

Werte Leser, in Zeiten, in denen der Bundestag intensiv über die Konsequenzen aktiver Sterbehilfe diskutiert, beruhigt es mich, dass zumindest das Sterben an sich noch als rechtskonform angesehen wird.

Zum tiefer lesen: Sterben gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung

Über den Wolken…

… muss die Streitlust wohl grenzenlos sein.

Alle Vernunft, alle Manieren sagt man,

blieben darunter verborgen und dann

legt mein Vordermann den Sitz um, das Schwein –

ich zieh auf, hau ihm voll eine rein…

Dumm nur, dass die für die Sicherheit an Bord Verantwortlichen kein Verständnis für das Imponiergehabe und Gezanke von Streithähnen zeigen. Das Flugzeug landet außerplanmäßig, die Streithähne werden von der Polizei weiter befördert und müssen die Kosten des Manövers und der Verspätung tragen.

Trotzdem scheint sich das Herunterholen von Flugzeugen durch Rückenlehnenversteller und Rückenlehnenverstellungsgegner in den USA gerade zum Volkssport zu entwickeln. Dreimal in den letzten Wochen landeten Flugzeuge außerplanmäßig aus diesem Grund. Gerade die letzte Delinquentin scheint es geradezu darauf angelegt zu haben. Medienpräsenz bringt nunmal Nachahmer. Die hohen Kosten und auch strafrechtliche Konsequenzen werden nicht helfen. Rücksichtsvoller Umgang und eine bessere Streitkultur könnten das schon.

zum Artikel

 

Kolumne Streithahn – Nachlese

Sie erinnern sich an den Mückengitter-Streithahn („Von der Mücke zum Elefanten“)? Ich hatte angekündigt, bei Obsiegen des Klägers einen Elefanten zu verspeisen. Der Kläger verlor sang- und klanglos vor dem Landgericht Augsburg. Alle Lübecker Marzipan-Elefanten hatten sich wohl schon für sicher gehalten. Denkste! Der Mückengitter-Verkäufer zieht nun vor das Oberlandesgericht. Zur Erinnerung: Auslöser des Streits war die Bedienungsanleitung eines Mückengitters zum stolzen Preis von 22,51 EUR. Ob wohl noch der Bundesgerichtshof damit belästigt wird? Der Stoff für diese Kolumne wird wohl so schnell nicht ausgehen. Täglich steht ein Streithahn auf…

Kräht der Streithahn auf dem Mist…

Streithähne auf Moos.. wird’s noch teurer als es ohnehin schon ist!

Diese Abwandlung einer bekannten Bauernregel hätte ein 26-jähriger Bauer aus der Schweiz beherzigen sollen. Er hätte sich die Folgen seines Pyrrhussieges vor dem Winterthurer Bezirksgericht sparen können.

Zunächst wurde von der örtlichen Polizeibehörde ein Bußgeld über 300 Franken verhängt. Die von ihm gehaltenen Yaks seien gezwungen gewesen, ihre Futterstelle als Durchgang zu benutzen und das Futter sei daher durch ihren eigenen Mist verunreinigt worden. Der Bauer hielt dagegen, dass die Yaks durchaus die Möglichkeit hatten, einen anderen Weg zu nehmen. Dass sie während der Polizeikontrolle im Futter standen erklärte er so: „Vermutlich wurden sie durch den unangemeldeten Besuch des fotografierenden Polizisten verängstigt.“ Ob nun ein angemeldeter Besuch für die Tiere weniger beunruhigend gewesen wäre, brauchen wir an dieser Stelle nicht zu erörtern.

Die Richter jedenfalls ließen seine Einwände nicht gelten, gaben ihm jedoch bezüglich eines weiteren Vorwurf der Polizei, er habe keine ausreichende Ausbildung zur Haltung der Yaks, recht. Daher wurde das verhängte Bußgeld auf 150 Franken halbiert. Dumm nur, dass er mit 1200 Franken Gerichtskosten belastet wird und er durch das Verfahren beträchtliche Direktzahlungen verloren hat.

Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. Und selbst wer am Ende Recht bekommen hat, wird sich manchmal wünschen, er hätte gar nicht erst danach gefragt.

Zum tiefer lesen: Artikel

 

 

Die Kolumne Streithahn erscheint monatlich im Newsletter Vertrags- und Konfliktmanagement

Hahnexperten als Streithähne

Noch nie hat der Titel dieser Kolumne besser zum vorgestellten Fall gepasst. Noch nie haben sich die Streithähne besser mit Hähnen ausgekannt. Ich hatte eben noch nie einen Streit unter Kleintierzüchtern geschildert.

Die Stammheimer Kleintierzüchter führten gleich an mehreren Fronten Prozesse: gegen ehemalige Mitglieder und gegen ein ehemaliges Vorstandmitglied.

Die hinausgeworfenen „normalen“ Mitglieder haben den Streit schon bis vors Landgericht gebracht. Sie fühlten sich zu Unrecht hinausgeworfen und müssen nun wieder als ordentliche Mitglieder geführt werden.

Ein ehemaliger Schriftführer hat vor dem Amtsgericht gegen seinen Rauswurf geklagt und ebenfalls gewonnen. Daraufhin wurde ihm der Pachtvertrag über seine Parzelle gekündigt. Wie er darauf nun wohl reagieren wird? Steht der nächste Prozess ins Haus? Zunächst hat er sich an den Landesverband der Rassekaninchenzüchter gewandt. Hoffentlich kann von dieser Seite erfolgreiche Vermittlung kommen.

Die Stuttgarter Zeitung zitiert die Richter und kommentiert das Ganze wie folgt: „‘Eines ist sicher: Streitigkeiten in Vereinen sind ein weites Feld und ein steter Quell für neue Prozesse.‘ Auch wenn am Ende kein Hahn danach kräht…“

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Von der Mücke zum Elefanten

Aus einer Mücke wird ein Elefant. Das ist leider keine seltene Ausnahme sondern entspricht der Konfliktpsychologie. Keiner mag nachgeben und die Streithähne schaukeln sich hoch. Eine Stechmücke wiegt ca. zwei Milligramm, ein Elefant wiegt 4 Tonnen. In folgendem Beispiel ist das Verhältnis von Ursache und Wirkung nicht ganz so groß, aber schon auch aberwitzig.
Für „mückrige“ 22,51 EUR hatte ein Verbraucher bei Amazon eingekauft – sinnigerweise ein Mückengitter. Die Mammutklage, mit der sich der Mann nun konfrontiert sieht, lautet auf satte 70.000 EUR.
Und wie hat sich der Streit konkret hochgeschaukelt? Das Mückengitter entsprach nicht den Erwartungen. Der Händler sah das nicht in seiner Verantwortung. In Telefonaten und E-Mails haben sich Käufer und Händler weiter zerstritten. Der Käufer stellte alsdann eine negative Bewertung des Händlers bei Amazon ein. Der Händler konterte mit der Drohung, Anzeige zu erstatten. Der Käufer wiederum ließ das nicht auf sich sitzen und beschwerte sich bei Amazon über den Händler. Dieser ließ nun seinen Anwalt eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und einer Rechnung über 800 EUR Anwaltskosten  ausstellen. Der Käufer wollte die Bewertung zurück nehmen, jedoch nicht die Anwaltskosten bezahlen. Die Rechtsschutzversicherung des Käufers versuchte ein Mediationsverfahren durchzuführen, die Parteien waren aber offenbar nicht zur gütlichen Einigung bereit. Im Gegenteil: Der Händler hat Klage über 70.000 EUR eingereicht, da Amazon ihm auf Grund der Bewertung und der Beschwerde sein Verkäuferkonto mit 13.000 EUR gesperrt habe, er durch die Sperrung 39.000 EUR Gewinn über Amazon verpasst habe und außerdem 20.000 EUR „weitere Schäden“ entstanden seien. Dazu kommen noch Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, versteht sich.
Der Käufer kann einem schon leidtun. Er habe schon schlaflose Nächte. Und das, obwohl er inzwischen anderweitig ein passendes Mückengitter erworben hat und es somit an den Plagegeistern nicht liegen kann. Im Juni soll der Prozess stattfinden. Ich würde mich wundern, wenn danach nicht der Verkäufer auf dem Scherbenhaufen der Kosten dieses Schauspiels sitzen würde. Ich fresse einen Elefanten, wenn der Käufer die 70.000 EUR bezahlen muss.

 

Die Kolumne „Streithahn“ erscheint monatlich im Newsletter „Vertragsmanagement und Konfliktmanagement“.

Der Kuckuck und der Esel

„Es ist nie zu spät, vernünftig zu werden.“ Wenn das Gericht die Rechtsuchenden so belehrt, kommt das der Höchststrafe schon sehr nahe.

Das ist auch schon das Interessanteste an dem Fall. Der Rest ist eher langweilig, obwohl im altehrwürdigen Saal am Münchener Oberlandesgericht viel gesungen worden sein soll.

Beinahe nebensächlich: man streitet um eine angebliche Überarbeitung der Erkennungsmelodie der ZDF – heute Nachrichten, des sogenannten „Fanfarenblues“. Ein Musikverlag vertritt die Rechte an der 1962 in Urfassung komponierten Melodie und meint, das ZDF hätte die Veränderung nicht auf eigene Faust durchführen dürfen. Das ZDF vertritt, es handele sich um eine Neukomposition.

Das kommt Ihnen belanglos vor? Dem Gericht auch. Das hindert die Parteien jedoch nicht daran, sich gegenseitig die Gutachten um die Ohren zu schlagen. Die Oberlandesrichter nehmen’s derweil mit Humor und sehen schon die dritte Instanz mit der Klage beschäftigt: „„Vielleicht gibt es irgendwann auch ein BGH-Urteil Fanfarenblues so wie so.“

Zum tiefer lesen: http://www.tagesspiegel.de/medien/kein-urteil-gericht-empfiehlt-einigung-im-streit-um-heute-melodie/9712972.html

Die Kolumne Streithahn erscheint monatlich im Newsletter Vertrags- und Konfliktmanagement

Paradebeispiel für Verlierer-Verlierer-Lösung

Viele Menschen sind bei Verhandlungen und Konflikten auf eine Gewinner-Verlierer Lösung aus: „Ich gewinne, Du verlierst.“ Stephen Covey schreibt in seinem Buch „7 Habits of Highly Effective People“: „Alles andere als Gewinner-Gewinner Lösungen führt auf die Dauer zu Verlier-Verlierer Situationen.“ Langfristig funktionierende (Geschäfts-) Beziehungen funktionieren nicht, wenn einer dabei den Verlierer mimen soll.

Eine Verlierer-Verlierer Lösung in Reinkultur haben die Helden der folgenden Geschichte für sich „erreicht“.

Zwei getrennt lebende Eheleute hatten einen heftigen Streit. Sie wurden handgreiflich und verletzten sich gegenseitig leicht. Eine anwesende Frau rief die Polizei, die gegen die beiden alkoholisierten Eheleute ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einleitete.

Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Offenbar wollte er nicht alleine hinter schwedische Gardinen und informierte daher kurzerhand die Polizisten darüber, dass auch gegen seine Frau aus dem gleichen Grund ein Haftbefehl vorliege. Auch das bestätigte sich und beide Eheleute wurden festgenommen.

„Gemeinsam in den Abgrund.“ So wird die letzte Stufe der Glasl’schen Konflikteskalationsstufe oft umschrieben. Unsere beiden Kontrahenten wollten es wohl mal ausprobieren…

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