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Forderungscontrolling bei britischen Schuldnern

Wer mit Kunden aus dem Vereinigten Königreich zu tun hat oder hatte, den beschlich das Gefühl schon länger: Britische Schuldner sind säumige Zahler. Die Wirtschaftsauskunftei Graydon legte bereits 2012 eine Studie vor, die dies empirisch belegt.

Mehr als die Hälfte der 500 befragten britischen Kleinen- und Mittleren Unternehmen (KMU) bezeichneten die schlechte Zahlungsmoral als Problem. 56% gaben außerdem an, dass sie dadurch schon dazu gezwungen gewesen seien, ihre eigenen Unterlieferanten zu spät zu bezahlen. Das schlechteste Ergebnis innerhalb der Studie lieferte die Baubranche ab. 31% der Baufirmen gaben an, dass das Phänomen sie schon an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht habe, im Vergleich zu 19% der produzierenden Unternehmen und 5% der Handelsunternehmen.

Oliver Dittmann, Vertragsmanagement-Experte aus dem Landkreis Ansbach, Mittelfranken, kennt das Forderungscontrolling aus seiner langjährigen Tätigkeit im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. „Oft habe ich bei englischen und schottischen Kunden eine Hinhaltetaktik erfahren. Niemand fühlt sich so richtig verantwortlich. Gerne werden auch zweifelhafte Gegenclaims aufgebaut und viel größere Lieferantenforderungen unter diesem Vorwand eingefroren. Man merkt in der Praxis, dass in Großbritannien das Claimsmanagement eine größere Tradition und Bedeutung hat, als in Kontinentaleuropa.“

Es lohnt sich also, beim Forderungscontrolling besonderes Augenmerk auf Außenstände auf der Insel zu legen. In der Praxis hat sich, so Dittmann, oftmals ein Hinweis auf die Forderung von Verzugszinsen unter dem „Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998“ bewährt, wenn im Vertrag englisches oder schottisches Recht vereinbart war (und Kunden verlangen meistens die Anwendung ihres eigenen Rechts). Diese gesetzliche Anspruchsgrundlage für Verzugszinsen kann vertraglich nicht abbedungen werden. Den Hinweis sollte man schon auf der Auftragsbestätigung und Rechnung, jedenfalls aber auf der Mahnung unterbringen. Ein Link auf eine thematische Einführung zum Zahlungsverzugsrecht in Großbritannien und auf einen Verzugszinsrechner, der die gesetzlichen Zinssätze berücksichtigt, finden sich auf der Homepage von Oliver Dittmann.

 

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.