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Mediation schon im Vertrag verankern

Gerade im Maschinen- und Anlagenbau wissen die Verantwortlichen inzwischen: Bei internationalen Verträgen bietet die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes viele Vorteile gegenüber öffentlichen Gerichten: Bessere Durchsetzbarkeit, Zeitersparnis, Vertraulichkeit und Expertise. Es bleiben jedoch Nachteile: Beim Gang vor das Schiedsgericht ist meist das Tischtuch zerschnitten, und ein Kunde oder Lieferant ist verloren. Zudem wird die Entscheidung von einem Dritten gefällt.

Besser geeignet ist daher in vielen Fällen die Mediation. Sie kann noch viel schneller als ein Schiedsgericht eine Entscheidung herbeiführen und ist dabei auch deutlich günstiger. Die Expertise und Güte der vereinbarten Regelung ergibt sich schon daraus, dass der Mediator nichts entscheidet, sondern die Konfliktparteien selbst das Heft in der Hand behalten. Und wer könnte besser beurteilen, welche Lösungen für die Branche und die konkrete Situation passen? Die Durchsetzbarkeit ist zweitrangig, da bei der Mediation einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Statt sich später der Durchführung zu verweigern wird es gar nicht erst zu einer Vereinbarung kommen, solange nicht beide Parteien ihre Bedürfnisse befriedigt sehen. Möchte man dennoch auf Nummer Sicher gehen, kann man für die Einigung eine entsprechende Form, zum Beispiel einen Anwaltsvergleich oder im internationalen Kontext einen (der Form halber ergangenen) ad-hoc Schiedsspruch, wählen. Vertraulichkeit ist auch für den Mediator gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem aber wird die Beziehung zwischen den Geschäftspartnern in der Mediation dauerhaft verbessert statt zerstört.

Ein Mediationsverfahren sollte bereits im Vertrag als fester Bestandteil aufgenommen werden. Darauf, dass man sich noch auf eine Mediation verständig, wenn die Parteien erst einmal rot sehen, sollte man sich nicht verlassen.

Als vertragliche Konfliktmechanismen machen eskalierende Regelungen Sinn, bei denen die jeweils höhere Stufe erst dann gewählt werden darf, wenn die vorherige erfolglos verlaufen ist. Eine sinnvolle Regelung könnte folgende Stufen beinhalten: a) Verhandlung, b) Einschaltung bestimmter höherer Hierarchiestufen, c) Mediation, d) Schiedsverfahren. Eine mehrsprachige Musterklausel bietet der mittelfränkische Wirtschaftsmediator und Vertragsspezialist Oliver Dittmann, der immer wieder auf die Sinnhaftigkeit richtig formulierter und vollständiger Verträge verweist – gerade im Hinblick auf ein oft verborgenes Konfliktpotenzial.

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit in der Metropolregion Nürnberg. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.