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Vertrags- & Konfliktmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer Newsletter September 2015

„Mediation ist das beste Verfahren, wenn auch mit einigem Vorbereitungsaufwand verbunden. Man bekommt aber gerade mit Blick auf Kundenbeziehungen und langfristige Geschäftsverbindungen die besten Ergebnisse und dies zeitnah und zu einem besseren Preis als in einem Prozess, den man womöglich jahrelang mitschleppt.“
Teilnehmer bei Umfrage der IHK-Frankfurt, vergleiche Newsletter Mai 2015

Werte Leserschaft,

in der (etwas kürzeren) September-Urlaubsausgabe lesen Sie heute, was Sie bei Klauseln zu Änderungsanweisungen (Change Orders) beachten sollten und wie Petrobras mehrere Klagen in insgesamt Milliardenhöhe eingereicht hat. Bitte beachten Sie außerdem die Terminänderung für den angekündigten Vortrag im SCHWUNG,

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Change Order

Konfliktmanagement:
» Terminverschiebung!

Kolumne „STREITHAHN“:
» Petrobras-Milliarden-Klage: Wie geölt … äh … geschmiert

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

 

Sachleistung – Änderungsanweisung / Change Order

Contract

Während der Projektlaufzeit ergeben sich oft Änderungswünsche des Auftraggebers. Gründe können zum Beispiel geänderte Prioritäten (etwa wegen Preisbewegungen) oder übereilte Projektstarts sein. Dem Auftraggeber wird ein Recht, Änderungen am Auftragsgegenstand anzuweisen, zugebilligt. In der Folge sind auch Preise und Termine anzupassen.

 

In der Praxis empfiehlt sich der folgende Ablauf:

 

 

  1. Mitteilung des Änderungswunsches
  2. Nachtragsangebot des Auftragnehmers
  3. Verhandlung
  4. Beauftragung
  5. Leistung
Der Auftraggeber sollte sich gleichwohl das Recht vorbehalten, eine Änderung auch ohne Einigung mit dem Auftragnehmer anzuweisen. Schließlich kann ihm mit jedem Tag, an dem in die „falsche“ – weil ungewollte – Richtung gearbeitet wird, ein wachsender Schaden entstehen. Im Nachhinein hat der Auftragnehmer – wenn eine Einigung nicht erreicht wird – die Möglichkeit, Preis- und Terminänderungen im Rahmen der vertraglichen Prozedur zur Konfliktlösung prüfen zu lassen. Eine vorläufig verbindliche Entscheidung kann auch durch Adjudikation verhältnismäßig schnell erreicht werden.
Änderungen können auch vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden, zum Beispiel wenn der nachträgliche Einsatz einer technischen Innovation empfehlenswert scheint.
Manchmal will der Auftragnehmer den Umfang der Änderungen – vor allem bei Reduzierung des Umfangs – auf einen Prozentsatz des ursprünglichen Auftragswerts begrenzen.
Der Auftraggeber auf der anderen Seite möchte sich vor Fantasiepreisen schützen. Er befürchtet, dass Auftragnehmer Projekte mit Kampfpreisen gewinnen um diese dann mit überzogenen Nachträgen zu verbessern. Gängige Mittel sind etwa Preise pro Arbeitsstunde/ sonstiger Leistungen, soweit das praktikabel ist. Manchmal werden auch offene Kalkulationen mit vertraglich vorgegebenen Zuschlägen verlangt. Der Auftragnehmer wird sich jedoch nur widerwillig bei der Kalkulation über die Schultern schauen lassen. Soweit Änderungen schon bei Vertragsschluss im Raume stehen sind zeitlich befristete Optionen ein gutes Mittel, für Klarheit zu sorgen und Streit zu vermeiden.

Musterklausel Änderungsanweisung:

Der Auftraggeber ist bis zur [Abnahme / Lieferung] berechtigt, Änderungen am Leistungsumfang anzuweisen. Die Parteien sollen hierbei folgenden Ablauf und eine einvernehmliche Lösung anstreben: 1) Mitteilung des Änderungswunsches, 2) Nachtragsangebot, 3) Verhandlung, 4) Nachtrag, 5) Leistung. Der Auftraggeber kann auch ohne Einigung die Änderung anweisen und der Auftragnehmer muss dann die Leistung wie angewiesen fortsetzen. Er kann jedoch die Umstände – insbesondere die Preis- und Terminanpassung nachträglich im Rahmen der vertraglichen Prozedur zur Konfliktlösung (Klausel y) überprüfen lassen. Dabei gilt die Nachtrags- und Servicepreisliste (Anhang z), soweit einschlägig. Hat die Änderung (oder mehrere Änderungen zusammen) in der Summe eine Verringerung des Gesamtpreises um mehr als 10% zur Folge, so ist der Auftragnehmer insoweit auch für seinen entgangenen Gewinn zu entschädigen. Der Gewinnsatz wird zu diesem Zweck mit xx% (bezogen auf den Betrag der Preisminderung) angenommen.

Sample Clause Change Order:

The Employer is entitled to request changes to the scope of works until [acceptance / delivery]. The parties shall endeavor to apply the following procedure and to find an agreed solution: 1) Announcement of the change request, 2) Supplementary offer, 3) Negotiation, 4) Supplement, 5) Performance. The Employer also can command the change without agreement, and the Contractor then must resume performance as requested. Contractor can, however, afterwards refer the circumstances – in particular price adjustment and time adjustment to contractual conflict procedure (clause y). As far as applicable, the supplement- and service price list shall be applied. Should the change (or several changes as the case may be) result in a total reduction of the total contract price by more then 10%, then the Contractor is insofar entitled to compensation for his loss of profit. The profit rate for this purpose is assumed to be xx% (relating to the amount of price reduction).

 

 

Terminverschiebung Impulsvortrag „Fressen Konfliktkosten Ihr Ergebnis auf?“

Da mehrere Mitgliedsunternehmen des Bundes der Selbständigen (BDS), die den Vortrag besuchen möchten, am bisher geplanten Termin (Morgen, 24. September 2015) verhindert sind, wird der Termin verschoben.
Der neue Termin ist Mittwoch, 25. November 2015, 19:30 Uhr.
Im Vortrag erfahren Sie, welche Konsequenzen Konflikte für Unternehmen haben. Kosten und Dauer verschiedener Methoden zur Konfliktlösung werden gegenübergestellt. An Hand eines Praxisbeispiels wird die Funktionsweise der Mediation als Konfliktlösungsmethode veranschaulicht. Sie erfahren außerdem, in welchen Bereichen der Wirtschaft die Mediation eingesetzt wird.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei SCHWUNG oder beim BDS – Geschäftsstelle Nürnberg an.

 

 

Kolumne STREITHAHN:
Petrobras-Milliarden-Klage: Wie geölt… äh … geschmiert

Streithähne im HerbstÜber viele Jahre hinweg hatten sich Bau- und Schiffsbauunternehmen bei Aufträgen der brasilianischen Ölfirma Petrobras abgesprochen. Mehrere Firmen, Führungskräfte und Politiker wurden von der Staatsanwaltschaft wegen Korruption und Kartellbildung angeklagt.
Petrobras tritt als Nebenkläger auf und fordert Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1,27 Milliarden Reais (etwa 380 Millionen Euro).

Zum tiefer Lesen: Artikel – Petrobras klagt auf Schadensersatz in Milliardenhöhe

 

 

 

 

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

 

 

 

 

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.