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Vertragsmanagement Konfliktmanagement im Maschinen- und Anlagenbau Newsletter Januar 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

„Das Leben kann nur in der Schau nach rückwärts verstanden, aber nur in der Schau nach vorwärts gelebt werden.“
Sören Kierkegaard

Werte Leserschaft,

Sören Kierkegaard hatte bei dem oben zitierten Ausspruch sicherlich nicht an die Mediation gedacht. Dennoch trifft der Spruch einen der wesentlichen Vorzüge des interessenbasierten Verhandelns (Harvard-Konzept), das auch Basis der Mediation ist. Dabei wird die Vergangenheit nicht ausgeblendet oder gar ignoriert. Der Fokus liegt jedoch klar auf den Interessen der Verhandlungs- oder Konfliktparteien, die zukunftsfähige Lösungsansätze aufzeigen.

Ein schönes Beispiel für mangelnde Fokussierung auf die wesentlichen Interessen und die drastischen Folgen bietet der heutige STREITHAHN.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Rücknahme eines Angebotes
» UN-Kaufrecht gilt in Norwegen

Konfliktmanagement:
» Kooperationspartner Tagungen
» Neue CIETAC Schiedsregeln

Kolumne „STREITHAHN“:
» Stell Dir vor es brennt…

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

Rücknahme eines extrem schädlichen Ausschreibungs-Gebots

Auf die Aussage: „Wir haben Auftrag xy bekommen“, wird gerne scherzhaft geantwortet: „Oh Gott, was haben wir vergessen?“. Jedem Anlagenbauer, der sich an umfangreichen Ausschreibungen beteiligt, wird schon die eine oder andere Fehlkalkulation unterlaufen sein.

Ein Angebot kann nicht mehr zurückgezogen werden, sobald es den Empfänger erreicht hat (Umkehrschluss zu §130 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Bieter muss dann in den sauren Apfel beißen und den Vertrag ausführen.

In einem extremen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Ausnahme gemacht. Ein Bauunternehmen hatte sich in der Menge einer entscheidenden Komponente vertan und ein ruinöses Angebot abgegeben. Es hatte den Irrtum noch während des Bieterverfahrens bemerkt und den Auftraggeber, ein deutsches Bundesland, gebeten, das Angebot nicht zu berücksichtigen. Dieser kam der Bitte nicht nach und vergab den Auftrag an das Bauunternehmen, welches die Ausführung verweigerte. Der Auftraggeber klagte auf Schadensersatz, was der BGH ablehnte.

Der BGH sieht es ausnahmsweise als pflichtwidrig an, ein Angebot anzunehmen, „wenn vom Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr erwartet werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer noch annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen“.

Fazit: Das Urteil darf nicht als Freifahrtschein für unseriöse oder schlampige Angebote gewertet werden. Es handelt sich hier um die krasse Ausnahme. In der Regel wird der Bieter den Vertrag annehmen und erfüllen müssen!

Zum tiefer Lesen: Das Urteil wird im Artikel sehr anschaulich erläutert.

 

UN-Kaufrecht gilt jetzt in Norwegen

Das UN-Kaufrecht war bisher nur auszugsweise in das norwegische Kaufrecht eingearbeitet gewesen. Seit 01.11.2014 ist das UN-Kaufrecht in Gänze unmittelbarer Bestandteil des norwegischen Rechts. Es gelten für Geschäfte mit norwegischen Partnern nun also die gleichen Regeln wie für andere Vertragsstaaten, vergleiche Ausgabe März 2014 im Newsletter-Archiv.

Kooperationspartner Villa Marburg und Ampervilla

Villa Marburg im Spessart, nahe Flughafen Frankfurt
Villa Marburg in der Nähe des Frankfurter Flughafens

Ampervilla in der Nähe des Flughafens München

Ampervilla in der Nähe des Münchener Flughafens
Im November hatte ich an dieser Stelle auf die englische Version meiner Homepage hingewiesen. Dem großen Anteil internationaler Geschäftsbeziehungen, die wiederum Grundlage potentieller Mediationsverfahren und moderierter Tagungen sind, tragen auch zwei geschlossene Kooperationsvereinbarungen mit den Tagungshotels „Villa Marburg“ und „Ampervilla“ in der Nähe der beiden größten deutschen Flughäfen Rechnung.
Beide befinden sich im Grünen und sind doch gut angebunden, sowohl von der Luft her, als auch über Straßen und den öffentlichen Nahverkehr. Eine Umgebung abseits des Büroalltags in ruhiger, natürlicher Umgebung hilft zu entspannen und setzt kreative Kräfte frei. Beste Ausstattung und freundliche Atmosphäre runden die Vorzüge dieser Hotels ab.
Nationale wie internationale Teilnehmer finden so beste Bedingungen vor.

Neue CIETAC Schiedsregeln

Die Chinese International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) hat im Jahr 2013 1.043 Verfahren administriert, das sind deutlich mehr als die in Deutschland gerne in internationalen Verträgen vereinbarte International Chamber of Commerce (ICC). Soviel sei vorab zum Gewicht der Organisation, die nun ihre Schiedsordnung erneuert hat, gesagt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verwaltungsstruktur, die Einführung einer Eilschiedsgerichtsbarkeit und die Einführung einer Sonderstellung für die CIETAC-Niederlassung Hongkong.

Letzteres ist für internationale Schiedsparteien interessant. Durch Vereinbarung der CIETAC Hongkong als Administrator, verbunden mit dem Schiedsort Hongkong, umgeht man das strengere chinesische Prozessrecht, das zum Beispiel die Benennung einer Schiedskommission für die Gültigkeit einer Schiedsklausel voraussetzt. Zudem sind die Parteien hier bei der Auswahl der Schiedsrichter frei, während sie nach den allgemeinen CIETAC-Regeln an deren Schiedsrichterliste gebunden sind.

Fazit: Viele europäische Firmen, die nach China liefern, werden mit einer CIETAC-Klausel konfrontiert und oft lenken Sie ein. Ein Bezug auf die Hongkonger Niederlassung macht dies zukünftig leichter annehmbar.

Zum tieferen Lesen: GTAI Artikel

Kolumne STREITHAHN:
Stell Dir vor es brennt…

… und keiner geht hin! In Sunthausen (Schwarzwald) sind zum Ende 2014 alle knapp 40 aktiven Feuerwehrleute aus der Wehr ausgetreten.

Was war der Grund für diesen drastischen Schritt? Haben alle Kameraden zusammen das Rentenalter erreicht? Ist das Gerätehaus abgebrannt? Wird zum Durstlöschen nur noch Wasser gereicht? Hat der Gemeinderat aus Kostengründen das Feuerwehrauto verkauft?

Nichts dergleichen! Im Gegenteil, die Abteilung Sunthausen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Dürrheim sollte sogar ein nagelneues Fahrzeug bekommen. Auf dringenden Wunsch wäre dieses sogar mit einem Wassertank ausgestattet worden.

Wie kam es dennoch zum Austritt, wo doch laut Abteilungskommandant jeder in der Suntheimer Abteilung das Ehrenamt gerne ausübte? Zankapfel war eine Integralkabine zu 30.000 EUR, die das Fahrzeug auf 190.000 EUR verteuert hätte. Der Gemeinderat lehnte sie ab, die Suntheimer Feuerwehrleute wollten sie unbedingt. Sie argumentierten dies vor allem mit einer zwei- bis dreiminütigen Zeitersparnis, da die Integralkabine ein Ausrüsten mit Atemschutz während der Fahrt ermögliche.

Eine Mediation lehnten die Wehrleute von vornherein ab, da sie keine Akzeptanz einer Suntheimer Sonderlösung bei den anderen Wehren sahen.

In Bad Dürrheim und Sunthausen steht man nun vor einem Scherbenhaufen. Mir stellen sich zwei Fragen: 1) Wieviele Minuten länger dauert der erste Löschangriff beim nächsten Ernstfall in Sunthausen, wenn die Sunthausener auf das Eintreffen von Wehren aus anderen Ortsteilen warten müssen? 2) Haben die Sunthausener Feuerwehrleute das Ehrenamt wirklich so gerne ausgeübt, wie sie beteuern?

Zum tiefer Lesen: Artikel FFW Sunthausen

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.