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Vertragsmanagement und Konfliktmanagement im Maschinen- und Anlagenbau Newsletter Juni 2015

 

 

 

 

 

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„Von konfrontativen Vertragsverhältnissen müssen alle Beteiligten zum partnerschaftlichen Miteinander kommen, sonst droht Stagnation. Wenn dadurch am Bau niemand die Verantwortung übernehmen will, wird die deutsche Bauindustrie international abgehängt.“

Professor Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB)

Werte Leserschaft,

Sie erinnern sich an die Studie der IHK Frankfurt aus dem Mai-Newsletter? Die Teilnehmer schätzten konstruktive Konfliktmethoden als überlegen ein, gaben aber gleichzeitig an, sie weniger zu nutzen als streitige Verfahren. Eine Studie der Hochschule Koblenz (drittes Thema unten) zeigt die dramatischen Folgen dieses Paradoxons auf. Die Wissenschaftler haben einen offenen, konstruktiven Umgang mit Konflikten als wichtigsten Faktor erfolgreicher Projektabwicklung identifiziert.

Viel Spaß beim Lesen,

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» „Fit-for-purpose“, Vollständigkeits- klauseln
» Effektive Verhandlungen

Konfliktmanagement:
» Leitlinien „FAIR BUSINESS“
» Faktor Nr.1 für erfolgreiche Projekte

Kolumne „STREITHAHN“:
» …und alle verlieren!

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Sachleistung – „Fit-for-purpose“, Vollständigkeitsklauseln

 

Vertrag im Maschinenbau / AnlagenbauNeben der Beschreibung des Leistungsumfangs, wie im Mai-Newsletter beschrieben, möchten die Auftraggeber – verständlicherweise – sicherstellen, dass sie auch eine vollständige und einsatzfähige (Teil-)Anlage bekommen. Schließlich beauftragen sie Fachfirmen. Sie möchten das Risiko, etwas vergessen zu haben, gerne an diese Fachfirmen weiter geben.

Daher fügen sie gerne sogenannte „fit-for-purpose Klauseln“ in die Leistungsbeschreibung ein. Diese besagen, dass die zu liefernde Anlage dem vorausgesetzten Zweck entsprechen muss. Das ist freilich sehr interpretationsbedürftig. Den Zweck kann sich jeder anders ausmalen. Eine so allgemein gehaltene fit-for-purpose Klausel hat also keinen spezifizierenden Nutzen, sondern allein eine Sicherheitsfunktion für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist gut beraten, sich dagegen zu wehren.

Wenn die Anlage schon nach dem Zweck beschrieben werden soll, dann ist dies im Rahmen eines detaillierten Funktionsbeschriebs zu tun. Dieser kann im frühen Stadium eines Projekts verwendet werden. Nämlich dann, wenn ein Auftraggeber ein bestimmtes Projekt rein auf Basis eines Pflichtenheftes ausschreibt. „…Die Anlage muss täglich x Tonnen Zuckerrüben verarbeiten. Dabei müssen y Tonnen Zucker der Qualität (…) heraus kommen. Dafür darf die Anlage folgende Betriebsmittel verbrauchen: (…).“ Um einen solchen Funktionsbeschrieb anzufertigen ist hohe technische Expertise nötig. Die verschiedenen Anbieter werden dann die aus ihrer Sicht beste technische Lösung anbieten und der Auftraggeber kann sich das vorteilhafteste Angebot aussuchen. Spätestens bei der Vertragsgestaltung sollte dann jedoch wieder auf die bewährte Beschreibung des Leistungsumfangs umgestellt werden. Das Angebot des erfolgreichen Bieters (worin die Beschreibung der technischen Lösung enthalten ist) hat bei dieser Konstellation höchsten Rang, jedenfalls innerhalb der technischen Vertragsteile.

Eine weitere Möglichkeit, das eingangs beschriebene Sicherheitsbedürfnis des Auftraggebers zu befriedigen, bieten sogenannte Vollständigkeitsklauseln. Dabei wird dem Auftragnehmer auferlegt, eine vollständige, funktionierende (Teil-) Anlage zu liefern, auch wenn in der Leistungsbeschreibung notwendige Teile vergessen worden sein sollten. In der Abwicklung regen solche Klauseln jedoch oft die Phantasie der Projektleiter auf Seiten des Auftraggebers an, nach dem Motto „Ja, Sie hatten ein Flugzeug zu liefern. Aber ohne Rollbahn fliegt es nun mal nicht. Bitte liefern Sie uns daher einen entsprechenden Flughafen mit.“ Dieses überzogene Beispiel verdeutlicht, dass eine strenge Beschränkung solcher Vollständigkeitsklauseln auf den Bereich innerhalb der vertraglich festgelegten Lieferschnittstellen nötig ist.

Musterklausel Vollständigkeitsklausel Deutsch:

Innerhalb der vertraglich definierten Schnittstellen des Auftragnehmers hat dieser alles zu liefern, was zur Komplettierung des Auftragsgegenstands und für eine sichere, ordnungsgemäße, vertragsgemäße Funktion notwendig ist.

Sample Clause Complete Scope English:

Within the contractually defined interfaces (boundary between Contractor’s scope and surroundings), Contractor will supply everything necessary for the completion of the works and for a safe, proper operation in accordance with the contract.

9. Juli 2015 Abend-Workshop “Effektive Kommunikation als Grundlage effektiver Verhandlungsführung” in Schillingsfürst

Interessen durchsetzen, Geschäftsbeziehungen fördern

Effektives Verhandeln ist eine entscheidende Schlüsselqualifikation, sowohl im innerbetrieblichen, als auch im zwischenbetrieblichen Austausch. Effektive Kommunikation ist die Basis für eine erfolgreiche Verhandlung.

 

Termin und Ort des Workshops:

9. Juli 2015 Einlass 18:30, Beginn 19:00 Uhr, Ende 20:30 Uhr
Robert-Dinzl-Haus
Feuchtwanger Straße 19
91583 Schillingsfürst

http://www.oliver-dittmann.de/9-juli-2015-effektive-kommunikation-als-grundlage-effektiver-verhandlungsfuehrung-in-schillingsfuerst/

 

Anmeldungen:

Bitte an Herrn Remo Schenker, office@kfm-beratung-schenker.de

 

 

HDB und ZIA unterzeichnen Leitlinien „FAIR BUSINESS“

Die Bauwirtschaft und die Immobilienwirtschaft gehören zusammen wie Müller und Bäcker, wie Mälzer und Brauer. Die Präsidenten der beiden Zentralverbände Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) haben anlässlich des „Tages der Immobilienwirtschaft“ gemeinsame Leitlinien für die Partnerschaftliche Zusammenarbeit ihrer Mitgliedunternehmen unterzeichnet. Die Verbände empfehlen ihren Mitgliedern die Anwendung des Papiers.

Mit klaren Absprachen und einer fairen Lastenteilung bereits vor dem Projektstart sollen Konflikte vermieden und Nachträge und damit Kostensteigerungen und Bauverzögerungen vermieden werden.

HDB-Präsident Bauer: „Die Leitlinien definieren Standards für die präzise Projektbeschreibung, Leistungserwartung und Einbindungsregeln in einzelnen Projektphasen und Risikoszenarien. Damit dies möglich wird, sollen Risiken im Vorfeld von beiden Seiten bewertet und fair verteilt werden. Im Konfliktfall sind interne Eskalationsmodelle und außergerichtliche Streitlösungen, wie Schlichtung oder Adjudikation, vorgesehen.“

Zum tiefer lesen: Gemeinsame Presseinfo von HDB und ZIA

 

 

 

 

 

Wichtigster Faktor für erfolgreiche Projektabwicklung

Die Hamburger Elbphilharmonie und der Berliner Flughafen stehen für missglückte Großprojekte. Schlechtes Projektmanagement sei schlecht für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, so Horst Amann, Projektmanager des BER-Flughafens.

Wissenschaftler der Hochschule Koblenz untersuchten Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren bei Projekten. Dabei haben sie zum einen die objektiven Fakten aus Projekten untersucht und zum anderen die subjektive Wahrnehmung von 450 Projektmanagern abgefragt.

Die befragten Projektleiter hielten die Faktoren Teamwork, Projektsteuerung/-entscheidung und Teammotivation für am wichtigsten. In der Untersuchung der objektiven Ergebnisse von Projekten kamen die Wissenschaftler zu einem anderen Schluss. Der Faktor mit dem größten Effekt für ein positives Projektergebnis ist demnach der offene, konstruktive Umgang mit Konflikten. An zweiter Stelle stehen Rollendefinition und Kompetenzklärung und an dritter Stelle Informationen zu organisatorischen Veränderungsprozessen (Projektziel/-status/-fortschritt). Als besonders negative Einflüsse haben die Wissenschaftler eine Lagerbildung zwischen Auftraggeber und Projektteam oder externen Partnern, die Vernachlässigung von Risikomanagement und mangelnde Einbindung und Information von Interessengruppen (z.B. Öffentlichkeit, Fachabteilungen) identifiziert.
Zum tiefer lesen: „Vom Ende her denken: Management von Großprojekten“, VDI-Nachrichten vom 8.5.2015, S.18

Kolumne STREITHAHN:
…und alle verlieren!

Streithahn im JuniWie lange kann ein Streit die Entwicklung eines ganzen Ortskerns lähmen? In Theilheim, Landkreis Würzburg, will man es offenbar wissen.

2007 wurde das ehemalige Wirtshaus Nußmann an Theilheimer Geschäftsleute verkauft. Die Gemeinde, die für das Areal Pläne hatte, sah ihr Vorkaufsrecht verletzt und klagte. 2008 bekam die Gemeinde Recht. Daraufhin zauberten die Geschäftsleute Mietverträge aus dem Hut, die sie mit der mittlerweile verstorbenen Verkäuferin des Grundstücks zu Lebzeiten abgeschlossen haben wollten. Darin wurde das Grundstück zu einem geringen Pachtzins für 20 Jahre an die besagten Geschäftsleute verpachtet. Im August 2014 (!) nun erklärte das Gericht diese Mietverträge für unwirksam.

Wer denkt, nun findet sich alles und die Gemeinde kann ihre Baupläne umsetzen, irrt. Ein Testament ist aufgetaucht und wirft Fragen auf. Auch hat die Gemeinde gegen das Urteil Berufung eingelegt, da Regressansprüche vom Gericht nicht berücksichtigt worden waren. Es wird erwartet, dass sich diese Verfahren noch einige Jahre (!) hinziehen werden.

Inzwischen gibt es die, von der Gemeinde bei ihren Plänen einkalkulierte, Städtebauförderung nicht mehr, so dass die ehrgeizigen Pläne kaum noch zu finanzieren sind. Im Gemeinderat haben sich die Mehrheitsverhältnisse verschoben und eine weitere Unterstützung des Projektes ist ungewiss. Obendrein hatte einer der beklagten Geschäftsleute ein Nachbargrundstück ersteigert, in der Hoffnung die von ihm geplante Investition tätigen zu können. Dieses Grundstück wäre für die Umsetzung der Pläne der Gemeinde notwendig gewesen.

Fazit: So manche ländliche Gemeinde mit hohem Leerstand wird sich verwundert die Augen reiben, sind hier doch zwei Interessenten da, die gerne investieren möchten. Leider verhindert die Zwietracht jedoch eine Modernisierung des Ortskerns von Theilheim. Schade für die Theilheimer, aber ein schönes Anschauungsbeispiel für uns.

Zum tiefer lesen: Artikel Mainpost

 

 

 

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.