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Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist Schiedsgerichtsbarkeit führend

Gemäß einer Umfrage von White & Case und der Queen Mary University of London gaben 90% der Befragten an, bei internationalen Streitigkeiten den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit zu gehen. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung im Vergleich zur Umfrage 2006, bei der dies 73% angaben.

Bevorzugte Schiedsorte sind mit 45% London und 37% Paris. Hongkong und Singapur holen auf und liegen auf Plätzen drei und vier. Mehr als zweidrittel der Befragten nannten die Internationale Handelskammer (ICC) als Schiedsorganisation ihrer Wahl. Damit liegt die ICC deutlich vorne. Jeder Befragte durfte drei Organisationen nennen. Laut Umfrage sind eine gute administrative Infrastruktur, Neutralität und internationalen Ausrichtung sowie die Fähigkeit, Schiedsverfahren überall in der Welt zu verwalten die wichtigsten Beweggründe für die Wahl einer Schiedsgerichtsorganisation.

Weiter wurden die Teilnehmer nach Ihrer Meinung zu vereinfachten Verfahren und stärkerer Regulierung befragt. Die Details können Sie im Link unten nachlesen.

Zum tiefer lesen: http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/marktstudie-internationale-schiedsverfahren-bevorzugt/