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Vertragsmanagement und Konfliktmanagement im Maschinen- und Anlagenbau Newsletter Dezember 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Das Wesen der Mediation entspricht dem Verhalten eines ehrbaren Kaufmanns, der einen Streit konstruktiv löst, anstatt ihn eskalieren zu lassen.“
Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern.

Werte Leserschaft,

Weihnachten steht vor der Tür. Wir alle freuen uns darauf, ruhige Tage im Kreise der Familie zu verbringen.

Leider geht es unter dem Christbaum nicht immer friedlich zu. Ich meine nicht die Kleinen, die sich um die großzügig bescherten Spielsachen zanken.

Nach einigen Tagen gemeinsamer Freizeit bei nasskaltem Wetter kann sich leicht ein streitfördernder Lagerkoller einstellen. Da werden dann Dinge angesprochen, die man schon lange sagen wollte und Vorwürfe fallen auf besonders fruchtbaren Boden für Gegenangriffe. Das Gläslein Sekt zur Feier des Tages tut sein Übriges.

Grund genug, im heutigen „Streithahn“ eine Geschichte aus dem familiären Umfeld erzählen zu lassen – schmunzeln erlaubt, die Geschichte ist gut ausgegangen.

Ihnen allen wünsche ich Freude, Gelassenheit, und schönes Wetter (oder warme Kleidung) für erholsame, erfüllende und friedliche Feiertage!

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Mehrkosten bei Deckungskauf
» Incoterms – was sonst?

Konfliktmanagement:
» Siemens will mehr Mediation im Anlagenbau
» Fachkräftemangel – na und?

Kolumne „STREITHAHN“:
» Tiefenrausch

 

» wichtiger Hinweis

Mehrkosten bei Deckungskauf

Die Mehrkosten eines Deckungskaufs können nicht neben, sondern nur an Stelle der Leistung verlangt werden.

Eine Spedition und ihr Kraftstoffhändler hatten einen Liefervertrag über 2 Mio. Liter Biodiesel mit Laufzeit von einem knappen halben Jahr abgeschlossen. Der Biodiesel sollte fest 0,66 EUR/l netto kosten. Nach Insolvenz der Spedition teilte der Händler die Beendigung der Lieferungen mit. Die Spedition unter Insolvenzverwaltung kaufte den Kraftstoff zu aktuellen Preisen ein und hatte dabei Mehrkosten von rund 457.000 EUR. Der Insolvenzverwalter klagte auf Wiederaufnahme der Lieferung und bekam Recht. Der Händler nahm daraufhin die Lieferungen wieder auf.

Zusätzlich wollte die Spedition Ersatz der 457.000 EUR Mehrkosten. Daher klagte sie, in einem weiteren Verfahren, auf diesen Betrag als Verzögerungsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB), worüber letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass es sich bei Mehrkosten eines Deckungskaufs nicht um einen Verzögerungsschaden handelt (der neben der Leistung ersatzfähig wäre), sondern um einen Schaden, der nach §§ 280 I, III, 281 BGB nur statt der Leistung ersatzfähig ist. Die Bundesrichter verdeutlichen das wie folgt: Sonst „… wäre der Kläger … zum Nachteil der Beklagten … so gestellt, als hätte er die bestellte Dieselmenge zu dem vertraglich vereinbarten Preis doppelt zu beanspruchen. “

Für einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung war es hier freilich zu spät. Der Spediteur hatte ja bereits erfolgreich auf Erfüllung der Lieferung geklagt und bekam nun die geschuldete Leistung.

Lehre: Um Schadensersatz für den gezahlten Mehrpreis zu erhalten, hätte der Spediteur gleich auf diesen klagen und dabei auf die Erfüllung der Lieferpflicht verzichten müssen. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller gewesen wäre, ist am Dieselpreis auszumachen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung wäre dazu natürlich teilweise eine Zukunftsprognose nötig gewesen.

Eines ist nach diesem Urteil jedoch sicher: wenn man Schadenersatz will, dann muss man die Voraussetzungen der genannten Paragraphen erfüllen. Und das heißt insbesondere eine Nachfrist zur Vertragserfüllung zu stellen!
Zum tiefer lesen: BGH, Urteil vom 3.7.2013 – VIII ZR 169/12

Incoterms – was sonst?

Im Zweifel wird vermutet, dass sich DDP-Lieferklauseln auf Incoterms beziehen.

Ein Koreanischer Lieferant von Glasfasern und sein deutscher Kunde schlossen einen Liefervertrag „DDP Köln“ ohne Hinweis auf „Incoterms“.

Die Einleitung kommt Ihnen bekannt vor? Stimmt, das Urteil hatte ich schon im letzten Newsletter behandelt, dort allerdings zum Thema Gerichtsstand. Ganz nebenbei hat der Bundesgerichtshof hier auch einiges zur Auslegung von Lieferklauseln entschieden, was heute beleuchtet werden soll.

Die Frage war, ob durch die Vereinbarung „DDP Köln“ das Regelwerk „Incoterms DDP“, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer, vereinbart wurde. Der Bundesgerichtshof ging in diesem Fall davon aus, dass es der Parteiwille war, die Incoterms der Internationelen Handelskammer zu vereinbaren. Die Parteien hatten dies im Verfahren nicht angezweifelt und kein anderes Regelwerk aufgezeigt, das mit „DDP“ hätte gemeint sein können.

Hintergrund: Die DDP-Klausel (geliefert, verzollt) war 1967 erstmals überhaupt im Rahmen der Incoterms zur Verfügung gestellt worden und wird seither als Incoterm fortgeführt.

Lehre: Keine der Parteien hatte die Gültigkeit der Incoterms angezweifelt. Trotzdem hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, worauf sich „DDP Köln“ beziehen könnte. Das zeigt, wie wichtig eine klare Vertragssprache ist. Mindestens sollte enthalten sein:

1) der Begriff „Incoterms“,

2) die Ausprägung (hier „DDP“),

3) der benannte Ort  (hier Köln),

4) die Auflage der Incoterms (Aktuell: 2010).

Mit folgender Klausel hätte dem Bundesgerichtshof Arbeit erspart werden können:     „Es gelten die Incoterms (2010) DDP Köln“.

Zum tiefer lesen: ZIP 1/2013 S. 44; BGH Urteil vom 7.11.2012-VIII ZR 108/12 (OLG Köln)

Siemens will mehr Mediation im Anlagenbau

Anke Sessler, Chief Counsel Litigation bei der Siemens AG forderte am Dienstag, 26. November 2013, beim Bayerischen Mediationstag in der Münchener IHK-Akademie vor rund 400 Anwesenden, unter ihnen Staatsminister für Justiz Winfried Bausback, mehr Mediation im Anlagenbau und Maschinenbau.
Sessler verantwortet den Umgang mit Streitigkeiten der Siemens AG weltweit über alle vier Hauptgeschäftsfelder Energie, Medizintechnik, Industrie und Infrastruktur & Städte. Die mit Abstand meisten Streitigkeiten entstünden im Sektor Energie, so Sessler. Siemens selbst sei sehr daran interessiert, die Vorteile alternativer Streitbeilegungsinstrumente vermehrt zu nutzen. Nur zwölf von 193 Verfahren größeren Ausmaßes bei Siemens mündeten tatsächlich in Mediationen.
Zum einen würden Mediationsverfahren manchmal durch den Kunden verhindert. Gerade für die Beschäftigten von Staatsunternehmen sei es oftmals bequemer, die öffentlichen Gerichte beziehungsweise Schiedsgerichte zu bemühen. Denn die Ergebnisse einer Mediation entstünden durch das Einverständnis der Parteien. Da sei es oft einfacher, die Verantwortung für das Resultat abzugeben und einen Richter entscheiden zu lassen, dessen Urteil man dann als ungerecht beklagen könne.
Zudem wünsche sich Sessler mehr Mediatoren, die in den Branchen Maschinenbau und Anlagenbau daheim wären. Für Sessler hätten einschlägige Fachkenntnisse sogar einen noch höheren Stellenwert als die Mediationsausbildung an sich.
Der emeritierte Professor für Psychologie Leo Montada, der ebenfalls auf dem Bayerischen Mediationstag sprach, schlägt in die gleiche Kerbe: „Man kann nur einen Konflikt mediieren, wenn man rasch versteht.“Mediation erfordert hohe Konzentration und Empathie mit allen Beteiligten. Wenn der Mediator zu sehr damit beschäftigt ist, die Sachzusammenhänge zu begreifen, kommt die Anwendung des mediatorischen Handwerkszeugs zu kurz.

Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages, prognostizierte bei der Begrüßung der Teilnehmer des Mediationstages einen mittelfristigen Anteil der Mediation bei Wirtschaftsstreitigkeiten von 20 Prozent. Anke Sessler wird es gerne gehört haben.

Fachkräftemangel – na und?

Alle Welt spricht vom Fachkräftemangel. Machen auch Sie sich Sorgen, ob Sie morgen noch eine schlagkräftige Mannschaft haben werden?

Lassen Sie uns eine Parallele zu einem anderen aktuellen Dauerbrenner ziehen: der Energiewende. Laut der Internationalen Energieagentur IEA werden jährlich 300 Mrd. $ in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gesteckt. Das ist fast so viel, wie in erneuerbare Energien oder in die fossile Energieerzeugung fließt. Einfachstes Beispiel: eine Glühbirne wird gegen eine LED-Lampe ausgetauscht. Bei geringerem Energieeinsatz erreicht man die gleiche Lichtausbeute.Als Mittel gegen den Fachkräftemangel werden Einwanderung oder späteres Renteneintrittsalter diskutiert. Auf die Energie übertragen hieße das mehr Kraftwerke und Primärenergieträger einzusetzen, statt Strom zu sparen. Das Thema Effektivität der Arbeit spielt in der öffentlichen Diskussion hingegen kaum eine Rolle.

Dabei liegt hier viel Potential: das Gallup-Institut berichtet in seiner aktuellen Studie zur Mitarbeitermotivation, dass 85% der deutschen Arbeitnehmer angeben, keine oder nur geringe emotionale Bindung zu ihren  Unternehmen zu haben.

Man kann sich leicht vorstellen, wie sich das auf die Produktivität auswirkt. Auch sind unzufriedene Mitarbeiter viel leichter zum Stellenwechsel zu bewegen als zufriedene. Und es sind die Guten, die gehen.

Was können Sie nun als Unternehmer oder Führungskraft tun, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu verbessern?

Investieren Sie in Teamentwicklung und geben Sie Ihren Leuten eine echte Stimme. So zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sie wertschätzen und profitieren gleichzeitig vom kreativen Potential und den Detailkenntnissen Ihrer Mannschaft. Dadurch erreichen Sie nachhaltige, konkrete Verbesserungen und unternehmerisches Denken auf allen Ebenen.

Eine höhere Motivation führt zu besseren Arbeitsergebnissen, bindet die Mitarbeiter an das Unternehmen und macht gleichzeitig das Unternehmen als Arbeitgeber nach außen attraktiver.

Für eine Teamentwicklung, die die Teilnehmer zu kreativen Veränderungen befähigt und ermutigt, hat es sich in der Praxis bewährt, sich an den Prozessablauf der Mediation anzulehnen. Basis des kreativen Prozesses sind hier die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten.

Eine Führungspersönlichkeit mit Statur – fähig und willens, ihre Mitarbeiter ernsthaft an der Entwicklung von Strukturen und Prozessen mitwirken zu lassen – kann dem prognostizierten Fachkräftemangel ruhig entgegen blicken.

Kolumne STREITHAHN:
Tiefenrausch

Zitat Fränkische Landeszeitung vom 15. Oktober 2013, S. 14:
Fluchtversuch ging schief
Frau wollte sich nach Ehestreit mit Leggins abseilen
OCHSENFURT – Mit Leggins und T-Shirt als Seilersatz und einer Flasche Rotwein im Gepäck hat eine Frau in Ochsenfurt (Landkreis Würzburg) versucht, aus ihrem Badezimmer zu entkommen.

Die ältere Frau stürzte dabei etwa fünf Meter tief und wurde mit Rückenschmerzen in ein Krankenhaus gebracht. Sie sei nach einigen Gläsern Wein mit ihrem Gatten in Streit geraten und habe sich im Badezimmer eingeschlossen, teilte die Polizei mit. Als der Mann nach einiger Zeit die Badezimmertür öffnete, fand er nicht seine verärgerte Frau vor, sondern eine Leggins und ein T-Shirt, die wie ein Seil am Fensterkreuz befestigt waren. Beim Blick nach unten sah er die verletzte Ausreißerin auf dem Rasen liegen.

Die Flasche Wein soll den Absturz unversehrt überstanden haben.“

Das spricht für sich, da muss ich nichts ergänzen … nur soviel vielleicht: es gibt auch gute Ehe- und Familienmediatoren. Auf Anfrage gebe ich gerne Empfehlungen.

 

 

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.