Startseite Newsletter English Impressum

Ein Knall um ein rotes Gummiboot

Zugegeben, mir liegen keine Hinweise darauf vor, dass das ebay-Boot, aus dem BGH Urteil vom 19.12.2012-VIII ZR 96/12 (LG Berlin), (vergleiche „Haftungsausschluss, wie allgemein darf er sein?“) ROT war. Auch dürfte bestenfalls der beschriebene Rumpfüberzug aus GUMMI gewesen sein. Dennoch halte ich den Gassenhauer von Wencke Myhre „Er hat ein knallrotes Gummiboot“ für sehr passend, vor allem das Wort „KNALL“.

Man stelle sich einmal vor: Der Streit um ein bei Ebay für 2.510 EUR verkauftes Boot ist nach über 3 Jahren beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angelangt und wird zur Revision an die Vorinstanz zurück vewiesen. Welch aberwitzige Verschwendung von Geld, Zeit und Ressourcen! Außerdem können wir davon ausgehen, dass so ein Verfahren mit einer enormen nervlichen Belastung für die Streitparteien einhergeht.

Hier scheinen sich die Akteure so richtig ineinander verbissen zu haben. Bis zum bitteren Ende. Auf den Glasl’schen Konflikteskalationsstufen dürften wir auf der obersten Stufe angekommen sein.

Wenn zwei so richtig ROT sehen, dann hilft auch kein LachGUMMI. – Ich glaub‘ ich hab‘ ’nen KNALL!

Die Kolumne „Streithahn“ wird monatlich im Newsletter von Oliver Dittmann Mediation & Training veröffentlicht.