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Vertragsmanagement Konfliktmanagement im Maschinenbau und Anlagenbau Newsletter Juli 2015

 

 

 

 

 

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„Ich will darauf hinweisen, dass all diese Maßnahmen nur dann wirksam werden können, wenn wir auch eine neue Kultur der Partnerschaftlichkeit erleben. Und allein dazu war die Reformkommission schon ein wichtiges Instrument. Weil man Verständnis für einander neu entwickelt hat. Verständnis, das nicht erst vor Gericht entstehen muss“
Alexander Dobrindt, Bundesminister anlässlich der Reformkommission „Bau von Großprojekten“, siehe unten

Werte Leserschaft,

gerade im Juni-Newsletter berichtete ich von einer Studie der Hochschule Koblenz, die als wichtigsten Faktor für erfolgreiche Projekte einen offenen, konstruktiven Umgang mit Konflikten empfahl. Gleichzeitig wurde eine Lagerbildung zwischen Auftraggeber und Projektteam oder externen Partnern als besonders nachteiliger Faktor erkannt.

Ebenfalls im Juni-Newsletter konnten Sie von den gemeinsamen Leitlinien für die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedunternehmen des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) lesen.

Damit nicht genug! Fehlgelaufene Großprojekte der letzten Jahre führten zur „Reformkommission Großprojekte“, die nun ihre Ergebnisse vorlegte. Und siehe da: wieder ist das Thema Kommunikation / Konflikte prominent vertreten: „…Fehlen einer sachlichen und regelmäßigen Kommunikation…“. Näheres zu den Ergebnissen der Kommission erfahren Sie unten, im zweiten Artikel.

Wenn Sie nun noch wissen möchten, wie Sie in Ihren eigenen Projekten zu einer konstruktiveren Arbeitsatmosphäre mit Ihrem Auftraggeber kommen können, nehmen Sie doch am kommenden Montag am Webinar teil, siehe unten, vierter Artikel.

Ihr Oliver Dittmann

Überblick:

Vertragsmanagement:
» Entwicklungsstand
» Reformkommission Großprojekte

Konfliktmanagement:
» Milliardenverfahren um Toll Collect » 3 Fehler, die Maschinen- und Anlagenbauern…

Kolumne „STREITHAHN“:
» Moneten für malade Möpse?

Nützliches aus dem Netz:
» Neuigkeiten für die Branche   Maschinen- und Anlagenbau

 

» wichtiger Hinweis

SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGEN

Bei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.

Sachleistung – Entwicklungsstand („Stand der Technik“ etc.)

Vertrag im Maschinenbau / AnlagenbauIn vielen Verträgen werden die Lieferanten zur Lieferung von Produkten nach dem „Stand der Technik“ oder gar nach dem „Stand von Wissenschaft und Technik“ verpflichtet. Die Praxis zeigt, dass nicht jeder weiß, worauf er sich da einlässt.

Mit den beiden oben genannten Begriffen wird ein Entwicklungsstand vereinbart, der über das hinausgeht, was im Werkvertragsrecht nach BGB oder auch VOB/B normalerweise geschuldet wird. Dieser normale Mindeststandard wird als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ bezeichnet. Technische Regeln und Verfahren, die diesen Standard erfüllen, sind (a) in der vorherrschenden Ansicht der technischen Fachleute als richtig erachtet und (b) praxiserprobt und bewährt. In Normen, Richtlinien und Vorschriften enthaltene Regeln werden als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ vermutet. Dies kann aber widerlegt werden, zum Beispiel, wenn solche Regelwerke veraltet sind.

Wird der „Stand der Technik“ vereinbart, so sind neuere und weniger bewährte Vorgehensweisen zu berücksichtigen. Die allgemeine Anerkennung dieser Vorgehensweisen ist nicht Voraussetzung ihrer Anwendung. Eine juristische Bewertung, was konkret erfasst ist, setzt technisches Verständnis voraus und wird immer eine Unsicherheit beinhalten, da viel Spielraum besteht.

Noch eine Stufe höher ist der „Stand von Wissenschaft und Technik“ anzusetzen. Hier besteht ein deutlicher Zwang zur Berücksichtigung der aktuellen Forschungserkenntnisse. Auf eine Realisierung im hier und jetzt kommt es nicht an. Was das für die Zuverlässigkeit der Technik auf der einen Seite und für die Bestimmtheit der geschuldeten Leistung auf der anderen Seite bedeutet, dürfte klar sein.

In Vertragsentwürfen der Auftraggeber wird gerne möglichst hochwertige Qualität gefordert, damit etwaige Regelungslücken in der Detailbeschreibung keinen Nachteil des Bestellers zur Folge haben. Da scheint es verständlich, dass gerne zu den höher entwickelten Standards gegriffen wird. In der Industrie kommt es jedoch zuerst und vor allem auf Zuverlässigkeit an. Daher werden die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ nicht nur dem Lieferanten, sondern gerade auch dem Besteller am besten gerecht. Die höheren Standards erkauft man sich mit Unsicherheit. Sollen tatsächlich Neuentwicklungen umgesetzt werden, sollten Sie dies im Detail vereinbaren.

Am besten ist es natürlich, wenn die Sachleistung insgesamt im Detail so klar und vollständig beschrieben ist, dass eine Angabe des allgemeinen Entwicklungsstands unnötig wird, beziehungsweise keine Anwendung findet.

Musterklausel allgemein anerkannte Regeln der Technik:

Soweit die vertragliche Beschreibung des Auftragsgegenstands Fragen hinsichtlich der konkreten Beschaffenheit offen lässt, ist die Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Das heißt, die Ausführung soll sich danach richten, was nach der vorherrschenden Ansicht der technischen Fachleute richtig ist und sie soll praxiserprobt und bewährt sein.

Sample Clause Recognised Standards of Good Practice English:

As far as questions are left open by the contractual description of the works, the performance is to be rendered according to the recognised standards of good practice. I.e. the execution shall conform to what is right according to the prevailing opinion of the technical experts and it shall be tried and tested in practical use.

 

 

Reformkommission „Bau von Großprojekten“

Die Elbphilharmonie in Hamburg soll 2017, mit sieben Jahren Verspätung und verachtfachten Kosten für die öffentliche Hand, eröffnet werden. Mit dem Berliner Flughafen und diversen Rüstungsprojekten steht sie für aktuelle Problem-Projekte in Deutschland. Die Hansestadt Hamburg und das ausführende Unternehmen Hochtief drohten sich zunächst mit Gerichtsverfahren, haben aber doch in zähen Verhandlungen zusammen gefunden.

Misslungene Großprojekte wie die Elbphilharmonie haben zur Reformkommission „Bau von Großprojekten“ geführt, die nun ihren Abschlussbericht vorlegte. Künftig soll am Bau kein Gegeneinander mehr herrschen.

Zwei Jahre lang hatten 35 Experten an dem Konzept für bessere Großprojekte gearbeitet. Ein Problem seien – aus politischen Gründen – geschönte Kostenschätzungen zu Projektbeginn. Weitere relevante Projektrisiken seien der Baubeginn trotz unvollständiger Genehmigungen und das Fehlen einer sachlichen und regelmäßigen Kommunikation zwischen Baufirmen und öffentlicher Hand.

Zukünftig sollen Firmen, die mögliche Risiken transparent benennen und berechnen, bei der Ausschreibung bevorzugt werden. Die öffentliche Hand habe es sich bislang oft zu einfach gemacht, indem sie schlicht das billigste Gebot auswählte. Bundesminister Alexander Dobrindt: „Wer Risikobewertungen vornimmt, gibt eine andere Qualität von Angebot heute ab, als der, der dies nicht macht.“ Dobrindt wolle im Herbst dafür werben, dass dem Bericht konkrete Gesetze für mehr Miteinander am Bau folgen werden.

Zum tiefer lesen: Artikel Deutschlandfunk

 

Milliardenverfahren um Toll Collect

Es ist immer wieder das Gleiche. Vielleicht erinnern Sie sich an den Fall zwischen Andritz und CEPP, den ich im Streithahn des Mai-Newsletters vorstellte. Ähnliche Schlussfolgerungen, wie ich sie damals zog, haben nun auch Reporter der Süddeutschen Zeitung gezogen. Diesmal geht es in einem Schiedsverfahren um das Project Toll Collect. Die Streitparteien sind der Bund auf der einen und das Konsortium mit Daimler und der Deutschen Telekom auf der anderen Seite. Meine Ansicht können Sie im Mai-Newsletter nachlesen, nun will ich die SZ zitieren:

„(…) Vorhang auf für eine der bizarrsten Rechts-Inszenierungen der Republik: In den Hauptrollen finden sich Anwälte der einen und der anderen Seite, unterstützt von teuren Kanzleien, dazu ein dreiköpfiger Richterstab. Diese Woche treffen sie sich zum fünften Mal zu einer mündlichen Verhandlung, es geht um milliardenschwere Forderungen. Der Bund möchte fünf Milliarden Euro zuzüglich Zinsen von den Firmen, die ihm einst ein zügiges System für die Lkw-Maut versprachen, von Daimler und der Deutschen Telekom. Die Zinsen haben sich mittlerweile geläppert, die Gesamtforderung beträgt sieben Milliarden Euro. Kein Wunder, denn das Verfahren läuft seit mehr als zehn Jahren, und ein Ende ist derzeit nicht absehbar. (…)

Sie wissen auch nichts von der Taktik, mit der dieses Verfahren Jahr um Jahr in die Länge gezogen wird. Motivation gibt es dafür reichlich: Für die Anwälte beider Seiten gibt es kaum Anreize, den Fortgang zu beschleunigen, sie verdienen schließlich gut daran. Die betroffenen Unternehmen ziehen sogar Steuervorteile daraus, schließlich können sie die drohenden Verluste geltend machen. 144 Millionen Euro Steuergeld hat allein der Bund investiert, um Recht zu bekommen. Doch je länger das Verfahren währt, desto eher bietet sich ein Vergleich an – einfach nur, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. Denn dieses Verfahren ist verfahren.(…)“

Zum tiefer lesen: Artikel „Verfahren“ Süddeutsche Zeitung
 

3 Fehler, die Maschinen- und Anlagenbauern das Ergebnis verhageln

Kostenfreies Webinar

am Montag, 3. August 2015 um 16:00 Uhr

 

Zum Ende des Webinars werden Sie ….

  1. … wissen, wie Sie Ihr Unternehmen vor potentiell fatalen Risiken – und u.U. sich selbst vor persönlicher Haftung – schützen,
  2. … eine einfache Regel für ein besseres Verhältnis zu Ihren Geschäftspartnern kennen, die Sie sofort umsetzen können
  3. … wissen, welche die drei Kernelemente eines erfolgreichen Claims sind und wie Sie diese erfolgreich anwenden.

Bitte melden Sie sich gleich an, bei Xing-Events oder per E-Mail an post@oliver-dittmann.de! Sie erhalten dann am Montag – rechtzeitig vor Webinarbeginn – Ihre Zugangsinformationen per E-Mail.

Kolumne STREITHAHN:
Moneten für malade Möpse?

StreithahnEmma ist eine Möpsin. Emma humpelt vor schmerzen, besonders wenn es nass und kalt ist. Emmas Frauchen führt das auf einen Gendefekt der Hündin zurück. Die Züchterin bot Ihr darauf hin an, Emma umzutauschen, was die Besitzerin zurückwies. Emma sei schließlich ein Teil der Familie. „Ich habe mich Hals über Kopf in den Hund verliebt.“

Die Hundekäuferin klagte in erster Instanz auf 700 EUR Schadensersatz. Der Amtsrichter gab sein bestes, die beiden Damen von einer Einigung auf 500 EUR zu überzeugen, scheiterte jedoch. Emmas Frauchen bestand auf ein Gutachten. Dieses fiel nicht zu Ihrem Gunsten aus und in der Folge auch das Urteil. Der Hund sei im Wesentlichen gesund, hieß es.

Das will die Hundebesitzerin nicht akzeptieren. Sie geht in Berufung. Nun darf sich also auch noch das Landgericht mit dem Fall befassen. Indessen steht schon der nächste Mops an den Pforten des Amtsgerichts Ingolstadt. Verklagt wird wieder die Züchterin von Emma. Vielleicht gibt es doch noch Monteten für malade Möpse?

Zum tiefer lesen: Augsburger Allgemeine

Nützliches aus dem Netz:
Neuigkeiten für die Branche Maschinen- und Anlagenbau

Bei der regelmäßigen Erstellung meines Newsletters stoße ich immer wieder auf interessante Inhalte aus dem Maschinenbau und Anlagenbau, die nicht zum Vertrags- und Konfliktmanagement gehören. Da die meisten von Ihnen, werte Leser, aus dieser oder verwandten Branchen kommen, stelle ich in dieser Rubrik unkommentierte Links zu den lesenswerten Inhalten zur Verfügung:

Die in diesem Newsletter bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.