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Warten auf’s Urteil

Das gibt es auch in Deutschland: jahrelange Prozesse ohne Ausgang. Am Langener Amtsgericht versucht eine Frau seit 2008, sich von ihrem Gatten scheiden zu lassen. Zwölf Gerichtstermine waren in dem Zeitraum anberaumt worden, wovon sieben ausfielen. Offenbar verfolgt ihr Mann eine Verzögerungstaktik und ist mit dieser beim Amtsgericht Langen erfolgreich. Die Betroffene resümiert: „Das juristische Verfahren ist an der Lebenssituation der Beteiligten keinen Meter interessiert. Was bitteschön ist, wenn das so bitter bei Menschen läuft, die auf eine vergleichsweise schnelle Urteilsfindung angewiesen sind, um vielleicht nicht die Wohnung zu verlieren oder schlimmstenfalls in Hartz IV abzurutschen?“

Ja, was ist dann eigentlich? Zugegeben: kooperative Streitbeilegungsmethoden setzen den Einigungswillen der Parteien voraus und würden hier vermutlich erstrecht ins Leere laufen. Wenn aber die zwangsmittelbewehrte staatliche Justiz in solchen Fällen nicht greift, in denen Rechtssuchende auf diese Zwangsmittel angewiesen wären, wo liegen dann eigentlich ihre Vorteile?

 

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