„Although negotiation takes place every day, it is not easy to do well. Standard strategies for negotiation often leave people dissatisfied, worn out and alienated…“ |
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Werte Leserschaft,heute möchte ich Sie besonders auf die Linksammlung ganz am Ende des Newsletters hinweisen. Mit GTAI-Branchenberichten aus Südafrika und Japan, branchenrelevanten Studien und Umfragen u.a. von Fraunhofer und VDMA und nicht zuletzt der Eröffnungsrede zum Maschinenbaugipfel vom VDMA-Präsidenten Festge sind nur einige der folgenswerten Verknüpfungen genannt. Die Serie „Mustervertrag Maschinen Anlagen“ beschäftigt sich heute mit der konfliktträchtigen Montagephase. Passend dazu können Sie auch ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung Mediation Müller lesen. Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht Ihr Oliver Dittmann |
Überblick:Vertragsmanagement: Konfliktmanagement: Kolumne „STREITHAHN“: Nützliches aus dem Netz:
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SERIE MUSTERVERTRAG MASCHINEN ANLAGENBei der laufenden Serie Mustervertrag geht es nicht darum, einen vollständigen Vertrag abzubilden. Dieser könnte meines Erachtens den vielen Facetten, die Projekte im Maschinen- und Anlagenbau haben können, schwer gerecht werden. Vielmehr werden ausschlaggebende Hintergründe beleuchtet und Musterklauseln für die wichtigsten Regelungsbereiche zur Verfügung gestellt.
Sachleistung – Montage
Je nach Ort der Baustelle und Art der Arbeiten können auch spezielle Risiken auftreten, über deren Tragung die die Parteien Vereinbarungen treffen sollten, zum Beispiel archäologische Funde, Flut, Erdbeben, Epidemien et cetera. Daraus entstehende Verzögerungen gehören in der Höhere-Gewalt-Klausel („Force Majeure) geregelt, die Gegenstand einer späteren Ausgabe dieser Serie sein wird. Der Auftraggeber ist natürlich daran interessiert, für seine Planungen feste Termine für die Montage und das Montageende zu vereinbaren. Außerdem schreibt er gerne fest, dass der Auftragnehmer geeignetes Personal einzusetzen hat und dass Baustellenregeln, zum Beispiel bezüglich Sicherheit, eingehalten werden müssen. Der Auftragnehmer auf der anderen Seite ist sich bewusst, dass ein Montageendtermin von vielen Einflussgrößen – nicht zuletzt vom „Mitspielen“ des Auftraggebers – abhängt. Er wird sehr genau regeln wollen, welche Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber zu erbringen sind. Für den Fall, dass der Auftraggeber dies nicht tut oder der Auftragnehmer sonst unverschuldet behindert wird, wird Letzterer nicht auf Anspruchgrundlagen für Preis- und Terminanpassung verzichten wollen. Entscheidend für den Erfolg ist hierbei natürlich nicht nur der Vertrag, sondern es kommt auch auf ein strukturiertes Claim Management, bei dem Projektleitung und Bauleitung Hand in Hand arbeiten, an. Baustellen- und Montageanforderungen sind so verschieden wie die Projekte und enthalten sehr konkrete Anweisungen, die in die projektspezifischen „Speziellen Vertragsbedingungen“ gehören. Daher macht es wenig Sinn, hier Musterklauseln vorzugeben. Für die oben genannten Anspruchsgrundlagen für Preis- und Terminanpassungen reichen die Allgemeinen Anspruchsgrundlagen bei Vertragsverletzungen oder Behinderungen. Diese werden wir an geeigneter Stelle diskutieren.
Seminar: Nachforderungen/Claims im Maschinen- und AnlagenbauProjekte im Maschinen- und Anlagenbau sind langfristig angelegt. Dabei müssen Gewerke verschiedener Unternehmer technisch und organisatorisch unter einen Hut gebracht werden. Schwierigkeiten können zum Beispiel bei Schnittstellen verschiedener Gewerke, bei Leistungsstörungen, bei der behördlichen Genehmigung oder durch geänderte Vorstellungen des Kunden entstehen. Das führt zwangsläufig zu Änderungen in den einzelnen Leistungen. Ein starkes Projektergebnis setzt ein professionelles Management der resultierenden Forderungen voraus.
Als Seminarteilnehmer schärfen Sie Ihren Sinn für das sichere Erkennen von erfolgsversprechenden Nachforderungen. Weiterhin wird aufgezeigt, welche Vertragsbestandteile relevant sind und wie Sie sich für den Ernstfall ein praktisches Claimshandbuch anlegen. Damit behalten Sie projektspezifisch den Überblick über alle erfolgsrelevanten Maßnahmen (Mitteilungen, Fristwahrung etc.), den systematischen Aufbau der Nachforderungen, die laufenden Claims und den jeweils wichtigen Schriftverkehr.
Das eintägige Seminar findet am 3.12.2015 bei der IHK Heilbronn statt. Melden Sie sich bitte direkt bei der IHK an.
EU-Kommission unterstützt Deutschland gegen Vattenfall bei US-SchiedsverfahrenBereits im November-2014-Streithahn lasen Sie über die 4,7 Mrd. EUR Klage, die Vattenfall, wegen des beschleunigten Atomausstiegs, gegen Deutschland betreibt. Dabei fallen allein geschätzte 9 Millionen EUR Verfahrenskosten an. Das Verfahren findet vor einem US-Schiedsgericht statt. Nun habe sich die EU-Kommission, nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums, in das Verfahren eingemischt. Brüssel sehe es kritisch, dass sich ein EU-Staat gegen ein schwedisches Unternehmen vor einem US-Schiedsgericht verantworten solle. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Indes nutzen TTIP-Gegner das Verfahren als Beispiel für die Gefahren der im TTIP-Vertragsentwurf vorgesehenen Investitionsschutzverfahren. Zum tiefer Lesen: Spiegel-Online Artikel Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung für MediationViktor Müller ist seit Jahren Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Mediation (DSM), für die auch ich mich ehrenamtlich betätige, u.a. durch kostenfreie Vorträge zur Mediation bei Unternehmen.
Hier finden Sie das Interview mit Viktor Müller zum Thema Mediation. Wenn Sie – zum Beispiel für Ihre Führungskräfte und/oder Personalbeauftragten – einen kostenfreien DSM-Vortrag buchen möchten, sprechen Sie mich einfach an.
Kolumne STREITHAHN:
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